Café Monopol: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Meta Stoll''' (geb. 6. September 1884, dep. 22. März 1942) betrieb ab 1938 in ihrem Haus in der Moststraße 13 die einzige jüdische Schankwirtschaft in Fürth, das '''Café&nbsp;Monopol'''.<ref>Werner Mohr: "CHRONIK Nürnberg - Neumarkt - Regensburg - Amberg - Ansbach" [http://www.graf-von-katzenelnbogen.de/neumarktiopf.html online]</ref>
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In der [[Moststraße]] 13 betrieb [[Meta Stoll]] (geb. Strauß) ab März [[1938]] in ihrem Haus während des [[Nationalsozialismus]] die einzige jüdische Schankwirtschaft in Fürth nach der NS-Machtergreifung [[1933]].<ref>Gisela Naomi Blume: "Jüdische Fürther" [http://www.juedische-fuerther.de/index.php/2-uncategorised?start=12 online]</ref>  
  
Hannchen Neumann, vorherige Wirtin im Haus Moststr. 13, war 1938 nach Israel emigriert.
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[[Meta Stoll]] war zweimal verheiratet und wohnte mit ihrem zweiten Ehemann Feodor Stoll in der [[Moststraße]]. Feodor Stoll betrieb im Haus vom [[27. Januar]] [[1899]] bis [[24. April]] [[1933]] eine koschere Rindermetzgerei und Geflügelhandlung mit zwei Gehilfen bzw. Lehrlingen.<ref>Werner Mohr: "CHRONIK Nürnberg - Neumarkt - Regensburg - Amberg - Ansbach" [http://www.graf-von-katzenelnbogen.de/neumarktiopf.html online]</ref>
Deshalb ersuchte Meta Stoll im März 1938 um die Erlaubnis zur Eröffnung einer Schankwirtschaft, die ihr am 1. April 1938 erteilt wurde.<ref>Gisela Naomi Blume: "Jüdische Fürther" [http://www.juedische-fuerther.de/index.php/2-uncategorised?start=12 online]</ref>
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[[Datei:Schreiben Cafe Monopol 1938.jpg|miniatur|rechts|Zulassungsschreiben 1938]]
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Im März [[1938]] ersuchte [[Meta Stoll]] um die Erlaubnis zum Betrieb einer Schankwirtschaft Café Monopol im Wohnhaus bzw. ehem. Metzgerei. Das Gebäude wurde zuvor von [[1924]] bis zum [[1. März]] [[1938]] von Hannchen Neumann geführt. Das Polizeiamt in Fürth erachtete „''ein Bedürfnis als gegeben, da es sich um die einzige jüdische Wirtschaft in Fürth handelt und nur Juden als Gäste zugelassen werden''“, die Antragstellerin und ihre Schwester (Helene) wurden als zuverlässig beurteilt. Die Konzession wurde erteilt mit folgenden Auflagen:
  
Meta Stoll wurde am 22. März 1942 nach Izbica deportiert.
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:''Ungeachtet sonstiger Auflagen ersuche ich bei Erteilung der Erlaubnis noch folgende Auflagen zu machen:''
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:''2. Das im Betrieb beschäftigte Personal muss der jüdischen Rasse angehören. Beschäftigung, auch vorübergehend, von nichtjüdischen Personal hat sofortige staatspolizeiliche Schliessung des Lokals zur Folge. (Die in dem Nürnberger Gesetz gegebenen Ausnahmen für arisches Personal in jüdischen Haushalten - 45 Jahre usw. - kommen für den Wirtchaftsbetrieb nicht in Frage.''
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:''3. Zur Vermeidung, dass auch andere Gäste als Juden versehentlich zusprechen, ist an gut sichtbarerer Stelle und zu jeder Zeit folgende Kennzeichnung anzubringen: "Jüdische Gaststätte" Durch behördliche Anordnung nur auf Juden beschränkt.
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:''Fürth, den 1. April 1938, Polizeipräsidium Nürnberg-Fürth, Polizeiamt Fürth''<ref>Naomie Blume: Chronik Fürth 1933 - 1945, Skript S. 24</ref>
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Nach dem Novemberpogrom am [[9. November]] [[1938]] wurde aus dem Café Monopol eine Küche für Angehörige der jüdischen Kultusgemeinde, zuletzt wurde dort nur noch Essen an empfangsberechtigte Personen verteilt.
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[[Meta Stoll]] bemühte sich vergebens um die Emigration nach Israel. Ihre drei Kinder konnten Deutschland noch verlassen. [[Meta Stoll]] wurde am [[22. März]] [[1942]] nach Izbica deportiert und gilt ab diesem Zeitraum als "verschollen".  
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* [[Meta Stoll]]
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* [[Opfer des Nationalsozialismus]]
  
 
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Version vom 23. Januar 2019, 20:23 Uhr

In der Moststraße 13 betrieb Meta Stoll (geb. Strauß) ab März 1938 in ihrem Haus während des Nationalsozialismus die einzige jüdische Schankwirtschaft in Fürth nach der NS-Machtergreifung 1933.[1]

Meta Stoll war zweimal verheiratet und wohnte mit ihrem zweiten Ehemann Feodor Stoll in der Moststraße. Feodor Stoll betrieb im Haus vom 27. Januar 1899 bis 24. April 1933 eine koschere Rindermetzgerei und Geflügelhandlung mit zwei Gehilfen bzw. Lehrlingen.[2]

Zulassungsschreiben 1938

Im März 1938 ersuchte Meta Stoll um die Erlaubnis zum Betrieb einer Schankwirtschaft Café Monopol im Wohnhaus bzw. ehem. Metzgerei. Das Gebäude wurde zuvor von 1924 bis zum 1. März 1938 von Hannchen Neumann geführt. Das Polizeiamt in Fürth erachtete „ein Bedürfnis als gegeben, da es sich um die einzige jüdische Wirtschaft in Fürth handelt und nur Juden als Gäste zugelassen werden“, die Antragstellerin und ihre Schwester (Helene) wurden als zuverlässig beurteilt. Die Konzession wurde erteilt mit folgenden Auflagen:

Ungeachtet sonstiger Auflagen ersuche ich bei Erteilung der Erlaubnis noch folgende Auflagen zu machen:
1. Der Betrieb darf nur von Juden geführt werden.
2. Das im Betrieb beschäftigte Personal muss der jüdischen Rasse angehören. Beschäftigung, auch vorübergehend, von nichtjüdischen Personal hat sofortige staatspolizeiliche Schliessung des Lokals zur Folge. (Die in dem Nürnberger Gesetz gegebenen Ausnahmen für arisches Personal in jüdischen Haushalten - 45 Jahre usw. - kommen für den Wirtchaftsbetrieb nicht in Frage.
3. Zur Vermeidung, dass auch andere Gäste als Juden versehentlich zusprechen, ist an gut sichtbarerer Stelle und zu jeder Zeit folgende Kennzeichnung anzubringen: "Jüdische Gaststätte" Durch behördliche Anordnung nur auf Juden beschränkt.
Fürth, den 1. April 1938, Polizeipräsidium Nürnberg-Fürth, Polizeiamt Fürth[3]

Nach dem Novemberpogrom am 9. November 1938 wurde aus dem Café Monopol eine Küche für Angehörige der jüdischen Kultusgemeinde, zuletzt wurde dort nur noch Essen an empfangsberechtigte Personen verteilt.

Meta Stoll bemühte sich vergebens um die Emigration nach Israel. Ihre drei Kinder konnten Deutschland noch verlassen. Meta Stoll wurde am 22. März 1942 nach Izbica deportiert und gilt ab diesem Zeitraum als "verschollen".

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Gisela Naomi Blume: "Jüdische Fürther" online
  2. Werner Mohr: "CHRONIK Nürnberg - Neumarkt - Regensburg - Amberg - Ansbach" online
  3. Naomie Blume: Chronik Fürth 1933 - 1945, Skript S. 24