Café Monopol: Unterschied zwischen den Versionen

Aus FürthWiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Ein Gebäudeartikel sollte kein Personenartikel sein, deshalb Meta Stoll als Personenartikel angelegt - und hier nur auf die Person verlinkt.)
(11 dazwischenliegende Versionen von 2 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
In der Moststraße 13 betrieb Meta Stoll (geb. Strauß) ab März [[1938]] in ihrem Haus während des [[Nationalsozialismus]] die einzige jüdische Schankwirtschaft in Fürth nach 1933.  
+
In der [[Moststraße]] 13 betrieb [[Meta Stoll]] (geb. Strauß) ab März [[1938]] in ihrem Haus während des [[Nationalsozialismus]] die einzige jüdische Schankwirtschaft in Fürth nach der NS-Machtergreifung [[1933]].<ref>Gisela Naomi Blume: "Jüdische Fürther" [http://www.juedische-fuerther.de/index.php/2-uncategorised?start=12 online]</ref>
  
Meta Stoll war zweimal verheiratet und wohnte mit ihrem zweiten Ehemann Feodor Stoll in der Moststraße. Feodor Stoll betrieb im Haus vom 27. Januar 1899 bis 24. April 1933 eine koschere Rindermetzgerei und Geflügelhandlung mit zwei Gehilfen oder Lehrlingen.
+
[[Meta Stoll]] war zweimal verheiratet und wohnte mit ihrem zweiten Ehemann Feodor Stoll in der [[Moststraße]]. Feodor Stoll betrieb im Haus vom [[27. Januar]] [[1899]] bis [[24. April]] [[1933]] eine koschere Rindermetzgerei und Geflügelhandlung mit zwei Gehilfen bzw. Lehrlingen.<ref>Werner Mohr: "CHRONIK Nürnberg - Neumarkt - Regensburg - Amberg - Ansbach" [http://www.graf-von-katzenelnbogen.de/neumarktiopf.html online]</ref>
 +
[[Datei:Schreiben Cafe Monopol 1938.jpg|miniatur|rechts|Zulassungsschreiben 1938]]
 +
Im März [[1938]] ersuchte [[Meta Stoll]] um die Erlaubnis zum Betrieb einer Schankwirtschaft Café Monopol im Wohnhaus bzw. ehem. Metzgerei. Das Gebäude wurde zuvor von [[1924]] bis zum [[1. März]] [[1938]] von Hannchen Neumann geführt. Das Polizeiamt in Fürth erachtete „''ein Bedürfnis als gegeben, da es sich um die einzige jüdische Wirtschaft in Fürth handelt und nur Juden als Gäste zugelassen werden''“, die Antragstellerin und ihre Schwester (Helene) wurden als zuverlässig beurteilt. Die Konzession wurde erteilt mit folgenden Auflagen:
  
Im März 1938 ersuchte Meta Stoll um die Erlaubnis zum Betrieb einer Schankwirtschaft Café Monopol im Wohnhaus bzw. ehem. Metzgerei. Das Gebäude wurde zuvor von 1924 bis zum 1. März 1938 von Hannchen Neumann geführt. Das Polizeiamt in Fürth erachtete „ein Bedürfnis als gegeben, da es sich um die einzige jüdische Wirtschaft in Fürth handelt und nur Juden als Gäste zugelassen werden“, die Antragstellerin und ihre Schwester (Helene) wurden als zuverlässig beurteilt. Die Konzession wurde erteilt mit der Auflage, an gut sichtbarer Stelle folgende Kennzeichnung anzubringen „Jüdische Gaststätte. Durch behördliche Anordnung nur auf Juden beschränkt“.
+
:''Ungeachtet sonstiger Auflagen ersuche ich bei Erteilung der Erlaubnis noch folgende Auflagen zu machen:''
 +
:''1. Der Betrieb darf nur von Juden geführt werden.''
 +
:''2. Das im Betrieb beschäftigte Personal muss der jüdischen Rasse angehören. Beschäftigung, auch vorübergehend, von nichtjüdischen Personal hat sofortige staatspolizeiliche Schliessung des Lokals zur Folge. (Die in dem Nürnberger Gesetz gegebenen Ausnahmen für arisches Personal in jüdischen Haushalten - 45 Jahre usw. - kommen für den Wirtchaftsbetrieb nicht in Frage.''
 +
:''3. Zur Vermeidung, dass auch andere Gäste als Juden versehentlich zusprechen, ist an gut sichtbarerer Stelle und zu jeder Zeit folgende Kennzeichnung anzubringen: "Jüdische Gaststätte" Durch behördliche Anordnung nur auf Juden beschränkt.
 +
:''Fürth, den 1. April 1938, Polizeipräsidium Nürnberg-Fürth, Polizeiamt Fürth''<ref>Naomie Blume: Chronik Fürth 1933 - 1945, Skript S. 24</ref>
  
 
Nach dem Novemberpogrom am [[9. November]] [[1938]] wurde aus dem Café Monopol eine Küche für Angehörige der jüdischen Kultusgemeinde, zuletzt wurde dort nur noch Essen an empfangsberechtigte Personen verteilt.  
 
Nach dem Novemberpogrom am [[9. November]] [[1938]] wurde aus dem Café Monopol eine Küche für Angehörige der jüdischen Kultusgemeinde, zuletzt wurde dort nur noch Essen an empfangsberechtigte Personen verteilt.  
  
Meta Stoll bemühte sich vergebens um die Emigration nach Israel. Ihre drei Kinder konnten Deutschland noch verlassen. Meta Stoll wurde am 22. März 1942 nach Izbica deportiert.  
+
[[Meta Stoll]] bemühte sich vergebens um die Emigration nach Israel. Ihre drei Kinder konnten Deutschland noch verlassen. [[Meta Stoll]] wurde am [[22. März]] [[1942]] nach Izbica deportiert und gilt ab diesem Zeitraum als "verschollen".  
 +
 
 +
== Siehe auch ==
 +
* [[Meta Stoll]]
 +
* [[Opfer des Nationalsozialismus]]
  
 
==Einzelnachweise==
 
==Einzelnachweise==
Zeile 14: Zeile 24:
 
[[Kategorie:Geschichte]]
 
[[Kategorie:Geschichte]]
 
[[Kategorie:Fiorda]]
 
[[Kategorie:Fiorda]]
[[Kategorie: Lokale und Wirtschaften(ehemals)]]
+
[[Kategorie: Lokale und Wirtschaften (ehemals)]]

Version vom 23. Januar 2019, 20:23 Uhr

In der Moststraße 13 betrieb Meta Stoll (geb. Strauß) ab März 1938 in ihrem Haus während des Nationalsozialismus die einzige jüdische Schankwirtschaft in Fürth nach der NS-Machtergreifung 1933.[1]

Meta Stoll war zweimal verheiratet und wohnte mit ihrem zweiten Ehemann Feodor Stoll in der Moststraße. Feodor Stoll betrieb im Haus vom 27. Januar 1899 bis 24. April 1933 eine koschere Rindermetzgerei und Geflügelhandlung mit zwei Gehilfen bzw. Lehrlingen.[2]

Zulassungsschreiben 1938

Im März 1938 ersuchte Meta Stoll um die Erlaubnis zum Betrieb einer Schankwirtschaft Café Monopol im Wohnhaus bzw. ehem. Metzgerei. Das Gebäude wurde zuvor von 1924 bis zum 1. März 1938 von Hannchen Neumann geführt. Das Polizeiamt in Fürth erachtete „ein Bedürfnis als gegeben, da es sich um die einzige jüdische Wirtschaft in Fürth handelt und nur Juden als Gäste zugelassen werden“, die Antragstellerin und ihre Schwester (Helene) wurden als zuverlässig beurteilt. Die Konzession wurde erteilt mit folgenden Auflagen:

Ungeachtet sonstiger Auflagen ersuche ich bei Erteilung der Erlaubnis noch folgende Auflagen zu machen:
1. Der Betrieb darf nur von Juden geführt werden.
2. Das im Betrieb beschäftigte Personal muss der jüdischen Rasse angehören. Beschäftigung, auch vorübergehend, von nichtjüdischen Personal hat sofortige staatspolizeiliche Schliessung des Lokals zur Folge. (Die in dem Nürnberger Gesetz gegebenen Ausnahmen für arisches Personal in jüdischen Haushalten - 45 Jahre usw. - kommen für den Wirtchaftsbetrieb nicht in Frage.
3. Zur Vermeidung, dass auch andere Gäste als Juden versehentlich zusprechen, ist an gut sichtbarerer Stelle und zu jeder Zeit folgende Kennzeichnung anzubringen: "Jüdische Gaststätte" Durch behördliche Anordnung nur auf Juden beschränkt.
Fürth, den 1. April 1938, Polizeipräsidium Nürnberg-Fürth, Polizeiamt Fürth[3]

Nach dem Novemberpogrom am 9. November 1938 wurde aus dem Café Monopol eine Küche für Angehörige der jüdischen Kultusgemeinde, zuletzt wurde dort nur noch Essen an empfangsberechtigte Personen verteilt.

Meta Stoll bemühte sich vergebens um die Emigration nach Israel. Ihre drei Kinder konnten Deutschland noch verlassen. Meta Stoll wurde am 22. März 1942 nach Izbica deportiert und gilt ab diesem Zeitraum als "verschollen".

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Gisela Naomi Blume: "Jüdische Fürther" online
  2. Werner Mohr: "CHRONIK Nürnberg - Neumarkt - Regensburg - Amberg - Ansbach" online
  3. Naomie Blume: Chronik Fürth 1933 - 1945, Skript S. 24