Diskussion:Gustavstraße 58
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Bei der Angabe von Altadressen und -eigentümern muss man hier differenzieren. Das heutige Anwesen „Gustav 58” bestand früher aus zwei Teilen: 99 a und 99 b bzw. 81.II und 82.II. Wie wollen wir die Sache am besten darstellen?--Aquilex (Diskussion) 19:24, 29. Dez. 2020 (CET)