Gemäß dem Gesetz vom [[5. März]] [[1946]] zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus musste jeder Deutsche, der am [[4. März]] [[1945]] das 18. Lebensjahr vollendet hatte, einen Meldebogen ausfüllen. Anschließend war es Aufgabe der Spruchkammern in einer ersten Sichtung der Meldebögen eine Einstufung der Personen nach den fünf oben benannten Einstufungen vorzunehmen. Erst nach der Sichtung der Bögen begann die eigentliche Arbeit der Kammer, z. B. durch Ermittlungen im Umfeld der Personen bzw. der Vernehmung von Zeugen. | Gemäß dem Gesetz vom [[5. März]] [[1946]] zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus musste jeder Deutsche, der am [[4. März]] [[1945]] das 18. Lebensjahr vollendet hatte, einen Meldebogen ausfüllen. Anschließend war es Aufgabe der Spruchkammern in einer ersten Sichtung der Meldebögen eine Einstufung der Personen nach den fünf oben benannten Einstufungen vorzunehmen. Erst nach der Sichtung der Bögen begann die eigentliche Arbeit der Kammer, z. B. durch Ermittlungen im Umfeld der Personen bzw. der Vernehmung von Zeugen. |