Am 15. August 1906 ersuchte er beim Stadtmagistrat für sich und seine Ehefrau um Verleihung des Fürther Heimat- und Bürgerrechts und um die bayerische Staatsangehörigkeit. Sogleich wurden die üblichen Recherchen gepflogen: So rapportierte der „Distriktsvigilant“, Schutzmann Leonhard Breiter, dass sich Beer in politischer Beziehung nicht hervorgetan habe, weder als Führer noch als Anhänger irgendeiner Partei; auch hinsichtlich seiner körperlichen und geistigen Gesundheit bestünden keine Bedenken. Der Jahresverdienst als selbstständiger Baumeister wurde von ihm mit ca. 5000 Mark angegeben. Das Strafregister erfragte man beim Geheimen Sekretariat des [[wikipedia:Reichsjustizamt|Reichsjustizamt]]s in Berlin: Beer war ohne Vorstrafen. Daraufhin beschloss der Magistrat am 13. September, das Bürgerrecht gegen eine Gebühr von 160 Mark vom Tage der [[wikipedia:Naturalisation|Naturalisation]] an zu verleihen. Die kgl. Regierung von Mittelfranken beurkundete die bayerische Staatsangehörigkeit für Georg und Maria Beer am 1. November 1906. Ein Vierteljahr später teilte Beer der Stadtverwaltung mit, dass er nunmehr die Entlassung aus dem österreichischen Staatsverband herbeiführen werde.<ref name="B 1945"/> Noch im Jahr 1906 wurde er wegen Hausfriedensbruch, Körperverletzung und Bedrohung zu einer Strafe von 25 Mark oder ersatzweise 5 Tage Gefängnis verurteilt.<ref name="Krstr.">Bayerisches Hauptstaatsarchiv München, Abt. IV Kriegsarchiv, Kriegsstammrollen 1914 - 1918; Band 9023 1G; 9035 8; 9113 7</ref> | Am 15. August 1906 ersuchte er beim Stadtmagistrat für sich und seine Ehefrau um Verleihung des Fürther Heimat- und Bürgerrechts und um die bayerische Staatsangehörigkeit. Sogleich wurden die üblichen Recherchen gepflogen: So rapportierte der „Distriktsvigilant“, Schutzmann Leonhard Breiter, dass sich Beer in politischer Beziehung nicht hervorgetan habe, weder als Führer noch als Anhänger irgendeiner Partei; auch hinsichtlich seiner körperlichen und geistigen Gesundheit bestünden keine Bedenken. Der Jahresverdienst als selbstständiger Baumeister wurde von ihm mit ca. 5000 Mark angegeben. Das Strafregister erfragte man beim Geheimen Sekretariat des [[wikipedia:Reichsjustizamt|Reichsjustizamt]]s in Berlin: Beer war ohne Vorstrafen. Daraufhin beschloss der Magistrat am 13. September, das Bürgerrecht gegen eine Gebühr von 160 Mark vom Tage der [[wikipedia:Naturalisation|Naturalisation]] an zu verleihen. Die kgl. Regierung von Mittelfranken beurkundete die bayerische Staatsangehörigkeit für Georg und Maria Beer am 1. November 1906. Ein Vierteljahr später teilte Beer der Stadtverwaltung mit, dass er nunmehr die Entlassung aus dem österreichischen Staatsverband herbeiführen werde.<ref name="B 1945"/> Noch im Jahr 1906 wurde er wegen Hausfriedensbruch, Körperverletzung und Bedrohung zu einer Strafe von 25 Mark oder ersatzweise 5 Tage Gefängnis verurteilt.<ref name="Krstr.">Bayerisches Hauptstaatsarchiv München, Abt. IV Kriegsarchiv, Kriegsstammrollen 1914 - 1918; Band 9023 1G; 9035 8; 9113 7</ref> |