Gustavstraße: Unterschied zwischen den Versionen

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Neben kleinen Läden beheimatet sie zahlreiche gastronomische Betriebe, weshalb die Gustavstraße auch gerne „Fürther Kneipenmeile“ genannt wird. Auch der zweimal jährlich stattfindende [[Grafflmarkt]] erstreckt sich über einen Teil der Gustavstraße. Weitere jährlich wiederkehrende Veranstaltungen in der Gustavstraße waren das 1996 eingeführte Weinfest und das [[Fürth Festival]].
 
Neben kleinen Läden beheimatet sie zahlreiche gastronomische Betriebe, weshalb die Gustavstraße auch gerne „Fürther Kneipenmeile“ genannt wird. Auch der zweimal jährlich stattfindende [[Grafflmarkt]] erstreckt sich über einen Teil der Gustavstraße. Weitere jährlich wiederkehrende Veranstaltungen in der Gustavstraße waren das 1996 eingeführte Weinfest und das [[Fürth Festival]].
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== Verkehrssituation ==
 
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[[Datei:Gustavstrasse Verkehr.jpg|thumb|right|Verkehrssituation in der Gustavstraße 1988]]Bis [[1988]] war die Gustavstraße noch Teil der [[B 8|B 8]] und somit eine der meistbefahrenen Straßen Fürths. Ein Anwohner schilderte im [[Altstadtbläddla]] [[1988]] die Situation wie folgt: "''Niemand, außer den betroffenen Anwohnern, kann sich heute noch vorstellen, welch desolates Wohnviertel die Gustavstraße noch in den Jahren vor dem Königsplatzdurchbruch war. Schwere LKWs donnerten Tag und Nacht durch dieses Wohngebiet - an Werktagen wie an Sonntagen. Ein Wochenendfahrverbot für schwere Fahrzeuge gab es damals nicht! Als jungvermähltes Ehepaar konnten wir im Anwesen Gustavstraße 13 miterleben, wie jedesmal die Tassen im Küchenschrank klapperten und die Waschmaschine wegen der Erschütterung Programme übersprang. Selbst als Erwachsener hatte man es schwer, die Gustavstraße zu überqueren - aus der Situation der Kinder gesehen, war dies ein lebensgefährliches Unterfangen.''"<ref>Altstadtbläddla Nr. 24 / 1988, ''Chronik einer Verkehrsberuhigung'', S. 3 ff.</ref>
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[[Datei:Gustavstraße 1974 img903 fw.jpg|miniatur|rechts|Straßenführung 1974 i.d. Gustavstraße]]
 
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=== Sperrzeiten-Diskussion ===
 
=== Sperrzeiten-Diskussion ===
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Auf Beschwerden von Anwohnern hin rückte die Gustavstraße ab [[2011]] in den Fokus einer Diskussion um das Neben- und Miteinander von Gastronomie und Anwohnern in der Altstadt. Der Interessengemeinschaft einzelner Anwohner stellte sich das breit aufgestellte Bündnis ''Ja zu einer lebendigen Altstadt'' entgegen, das neben den Gastronomen auch zahlreiche Anwohner und Einzelhändler der Gustavstraße und der gesamten Fürther Altstadt vereint.
 
Auf Beschwerden von Anwohnern hin rückte die Gustavstraße ab [[2011]] in den Fokus einer Diskussion um das Neben- und Miteinander von Gastronomie und Anwohnern in der Altstadt. Der Interessengemeinschaft einzelner Anwohner stellte sich das breit aufgestellte Bündnis ''Ja zu einer lebendigen Altstadt'' entgegen, das neben den Gastronomen auch zahlreiche Anwohner und Einzelhändler der Gustavstraße und der gesamten Fürther Altstadt vereint.
  
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In verschiedenen Prozessen strebten einige Anwohner eine deutliche Sperrzeitverkürzung für die Gustavstraße an. Zwar haben die Kläger den Prozess vor dem Verwaltungsgericht Ansbach, 10. Kammer, am [[10. Juni]] [[2013]] verloren, dies jedoch vorrangig aus prozessualen Gründen, so der Richter. Das Verwaltungsgericht war der Meinung, dass der Kläger nicht global ein bestimmtes Konzept einklagen könne, sondern gegen jede einzelne Veranstaltung vorgehen müsse und könne. Das Gericht hat jedoch unmissverständlich zu erkennen gegeben, dass die Stadt Fürth bei der Genehmigung von Festivitäten in der Gustavstraße „''nachbarrechtliche Belange umfassender zu berücksichtigen hat als bisher''“. Über manche Veranstaltungsgenehmigungen sei die Kammer „''nicht sonderlich glücklich, die Kommune hätte sich mehr Gedanken darüber machen müssen was den Anwohnern zuzumuten ist.“''<ref>Sitzungsunterlagen für die Stadtratssitzung am 24. Juli 2013, TOP Ö9, Beschlussvorlage OA/062/2013</ref> Nach Aussagen des Rechtsreferenten [[Christoph Maier|Maier]] hat die Stadt bei jeder Veranstaltung unter Berücksichtigung des Veranstaltungscharakters und der geltenden Grenzwerte eingehend abzuwägen "''was den Anwohnern zugemutet werden kann und wogegen sie zu schützen seien''".  
 
In verschiedenen Prozessen strebten einige Anwohner eine deutliche Sperrzeitverkürzung für die Gustavstraße an. Zwar haben die Kläger den Prozess vor dem Verwaltungsgericht Ansbach, 10. Kammer, am [[10. Juni]] [[2013]] verloren, dies jedoch vorrangig aus prozessualen Gründen, so der Richter. Das Verwaltungsgericht war der Meinung, dass der Kläger nicht global ein bestimmtes Konzept einklagen könne, sondern gegen jede einzelne Veranstaltung vorgehen müsse und könne. Das Gericht hat jedoch unmissverständlich zu erkennen gegeben, dass die Stadt Fürth bei der Genehmigung von Festivitäten in der Gustavstraße „''nachbarrechtliche Belange umfassender zu berücksichtigen hat als bisher''“. Über manche Veranstaltungsgenehmigungen sei die Kammer „''nicht sonderlich glücklich, die Kommune hätte sich mehr Gedanken darüber machen müssen was den Anwohnern zuzumuten ist.“''<ref>Sitzungsunterlagen für die Stadtratssitzung am 24. Juli 2013, TOP Ö9, Beschlussvorlage OA/062/2013</ref> Nach Aussagen des Rechtsreferenten [[Christoph Maier|Maier]] hat die Stadt bei jeder Veranstaltung unter Berücksichtigung des Veranstaltungscharakters und der geltenden Grenzwerte eingehend abzuwägen "''was den Anwohnern zugemutet werden kann und wogegen sie zu schützen seien''".  
  
[[Datei:Veranstaltungskonzept Stadt Fürth 230713.jpg|thumb|left|Veranstaltungskonzept der Stadt Fürth zur Begrenzung des Lärms Juli 2013]]Kurz nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes ging eine erneute Klage beim Verwaltungsgericht ein mit einer einstweiligen Verfügung gegen die Öffnungszeiten des Fürth-Festivals. In der am [[3. Juli]] [[2013]] ergangenen Eilentscheidung hat die 10. Kammer des Bayerischen Verwaltungsgerichts in Ansbach mehrmals auf ein von der Stadt Fürth angekündigtes Veranstaltungskonzept Bezug genommen; sie hielt es jedoch für korrekt, dass dieses Jahr wegen der erforderlichen Gremienbefassung noch keine Neuregelung erfolgt ist. Die 10. Kammer hat jedoch das Musikende in der Gustavstraße und am [[Waagplatz]] auf 22 Uhr erstmalig festgesetzt. Eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht noch aus. Auch in der Verhandlung am [[10. Juli]] [[2013]], in der der reguläre Freischankflächenbetrieb Gegenstand war, wurde vom Vorsitzenden Richter unmissverständlich deutlich gemacht, dass die bisher zum Schutz der Anwohner vor Lärmbelästigungen getroffenen Maßnahmen nicht ausreichend seien.
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[[Datei:Veranstaltungskonzept Stadt Fürth 230713.jpg|mini|left|Veranstaltungskonzept der Stadt Fürth zur Begrenzung des Lärms Juli 2013]]Kurz nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes ging eine erneute Klage beim Verwaltungsgericht ein mit einer einstweiligen Verfügung gegen die Öffnungszeiten des Fürth-Festivals. In der am [[3. Juli]] [[2013]] ergangenen Eilentscheidung hat die 10. Kammer des Bayerischen Verwaltungsgerichts in Ansbach mehrmals auf ein von der Stadt Fürth angekündigtes Veranstaltungskonzept Bezug genommen; sie hielt es jedoch für korrekt, dass dieses Jahr wegen der erforderlichen Gremienbefassung noch keine Neuregelung erfolgt ist. Die 10. Kammer hat jedoch das Musikende in der Gustavstraße und am [[Waagplatz]] auf 22 Uhr erstmalig festgesetzt. Eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht noch aus. Auch in der Verhandlung am [[10. Juli]] [[2013]], in der der reguläre Freischankflächenbetrieb Gegenstand war, wurde vom Vorsitzenden Richter unmissverständlich deutlich gemacht, dass die bisher zum Schutz der Anwohner vor Lärmbelästigungen getroffenen Maßnahmen nicht ausreichend seien.
  
 
Am [[13. Juli]] [[2013]] stellte [[Alexander Mayer]] eine Internet-Petition mit dem Titel ''Unsere Gustavstraße'' auf der Plattform change.org online, die am 14. Juli auch in den Petitionausschüssen des Bundestages und des Bayerischen Landtages eingereicht wurden. Die vom Verein ''[[Wir sind Fürth]] e. V.'' unterstützte Online-Petition erreichte innerhalb von zehn Tagen 12.000 Unterstützer. Die Petition fordert die Bundesregierung und die Staatsregierung auf, "''alles in ihrer Gesetzgebungskompetenz und im Rahmen ihrer sonstigen Einflussmöglichkeiten zu tun, um folgendes zu gewährleisten: In Straßen oder Bereichen, in denen eine traditionelle Wirtshauskultur besteht, soll die Bewirtung auf den Freischankflächen - zum Beispiel analog der Bayerischen Biergartenverordnung - bis 23 Uhr erlaubt sein. In Straßen oder Bereichen, die Austragungsort traditioneller Veranstaltungen sind, müssen diese Veranstaltungen im gewohnten Umfang durchführbar bleiben''."<ref>[http://www.change.org/de/Petitionen/unsere-gustavstra%C3%9Fe Petition auf Change.org]</ref>
 
Am [[13. Juli]] [[2013]] stellte [[Alexander Mayer]] eine Internet-Petition mit dem Titel ''Unsere Gustavstraße'' auf der Plattform change.org online, die am 14. Juli auch in den Petitionausschüssen des Bundestages und des Bayerischen Landtages eingereicht wurden. Die vom Verein ''[[Wir sind Fürth]] e. V.'' unterstützte Online-Petition erreichte innerhalb von zehn Tagen 12.000 Unterstützer. Die Petition fordert die Bundesregierung und die Staatsregierung auf, "''alles in ihrer Gesetzgebungskompetenz und im Rahmen ihrer sonstigen Einflussmöglichkeiten zu tun, um folgendes zu gewährleisten: In Straßen oder Bereichen, in denen eine traditionelle Wirtshauskultur besteht, soll die Bewirtung auf den Freischankflächen - zum Beispiel analog der Bayerischen Biergartenverordnung - bis 23 Uhr erlaubt sein. In Straßen oder Bereichen, die Austragungsort traditioneller Veranstaltungen sind, müssen diese Veranstaltungen im gewohnten Umfang durchführbar bleiben''."<ref>[http://www.change.org/de/Petitionen/unsere-gustavstra%C3%9Fe Petition auf Change.org]</ref>

Version vom 23. Oktober 2020, 09:18 Uhr

Gustavstraße Straßenschild.JPG
Straßenschild Gustavstraße, historisch, mit Erläuterung
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BenennungDatumBenanntNach
Bauerngasse
Gustavstraße1827

Die Gustavstraße ist eine Straße in der Fürther Altstadt.


Geschichte

Die Gustavstraße (historischer Name bis 1827: Bauerngasse/Bauernstraße) gehört zum alten Ortskern von Fürth und ist wegen der zahlreichen historischen Gebäude eine der schönsten Straßen im Stadtgebiet. Städtebaulich charakteristisch sind die beidseits abzweigenden, von kleinteiliger Bebauung umgebenden sackgassenartigen Hofbereiche, die in der Hauptsache im Gefolge der Besitzzertrümmerung der ins Mittelalter zurückgehenden ehemaligen Bauernhöfe entstanden sind. Diese Bauernhöfe sind heute noch erkennbar, z. B. am Kannegießerhof zwischen den Anwesen 15 und 27 bzw. dem Schuhshof zwischen den Anwesen 16 und 28. Die Bauerngasse findet ihre erste Erwähnung im 16. Jahrhundert und wird deshalb so genannt, weil die den Markt besuchenden Bauern hier ihre Fuhrwerke abstellten und in den Gaststätten einkehrten. Die Funktion der Hauptstraße des Marktes Fürth verlagerte sich im Lauf des 18. Jahrhunderts auf die Königstraße.

Benannt ist die Gustavstraße nach dem Schwedenkönig Gustav Adolf, welcher zu Zeiten des Dreißigjährigen Krieges im Grünen Baum gespeist haben soll. Die Bezeichnung "Gustav-Adolf-Straße" vermied man in Fürth, um einer Verwechslung mit der "Gustav-Adolf-Straße" in Nürnberg zu entgehen.

Neben kleinen Läden beheimatet sie zahlreiche gastronomische Betriebe, weshalb die Gustavstraße auch gerne „Fürther Kneipenmeile“ genannt wird. Auch der zweimal jährlich stattfindende Grafflmarkt erstreckt sich über einen Teil der Gustavstraße. Weitere jährlich wiederkehrende Veranstaltungen in der Gustavstraße waren das 1996 eingeführte Weinfest und das Fürth Festival.

Die Gustavstraße - Panoramaansicht von Norden


Verkehrssituation

Verkehrssituation in der Gustavstraße 1988

Bis 1988 war die Gustavstraße noch Teil der B 8 und somit eine der meistbefahrenen Straßen Fürths. Ein Anwohner schilderte im Altstadtbläddla 1988 die Situation wie folgt: "Niemand, außer den betroffenen Anwohnern, kann sich heute noch vorstellen, welch desolates Wohnviertel die Gustavstraße noch in den Jahren vor dem Königsplatzdurchbruch war. Schwere LKWs donnerten Tag und Nacht durch dieses Wohngebiet - an Werktagen wie an Sonntagen. Ein Wochenendfahrverbot für schwere Fahrzeuge gab es damals nicht! Als jungvermähltes Ehepaar konnten wir im Anwesen Gustavstraße 13 miterleben, wie jedesmal die Tassen im Küchenschrank klapperten und die Waschmaschine wegen der Erschütterung Programme übersprang. Selbst als Erwachsener hatte man es schwer, die Gustavstraße zu überqueren - aus der Situation der Kinder gesehen, war dies ein lebensgefährliches Unterfangen."[1]

Straßenführung 1974 i.d. Gustavstraße

Chronik der Verkehrsberuhigung in der Gustavstraße

  • 1978: Der drei Jahre zuvor gegründete Verein Altstadtviertel St. Michael, Bürgervereinigung Fürth e. V. führte eine Diskussion mit dem Stadtentwicklungsamt mit der Absicht, die Altstadt St. Michael attraktiver und wohnenswerter zu gestalten. Nach den Vorstellungen des Altstadtvereins soll in der gesamten Gustavstraße Tempo 20 bzw. 30 km/h gelten. Weiterhin gibt der Altstadtverein an, dass die Gustavstraße "ein lebendiger Anziehungspunkt, auch für Bewohner außerhalb der Altstadt" werden muss.'"`UNIQ--ref-00000000-QINU`"', Gustavstraße/Ereignisse
  • 1979: Der Altstadtverein erstellt ein Modell im Maßstab 1 : 50 von der Gustavstraße. Die Bevölkerung kann mit "variablen Material" eine verkehrsberuhigte Stadtentwicklung in der Gustavstraße "durchspielen". Gleichzeitig wird eine "Arbeitsgemeinschaft Verkehrsberuhigung" gegründet und eine "Aktion verkehrsberuhigte Zone Gustavstraße" durchgeführt. Das Stadtplanungsamt nimmt keine aktive Rolle in der Diskussion ein., Gustavstraße/Ereignisse
  • 1980: Die Stadt beschließt die notwendigen Straßenumgestaltungen, insbesondere sollen der Fahrbahnverlauf und die Oberflächenbeläge geprüft werden., Gustavstraße/Ereignisse
  • 1981: Der Stadtrat verschiebt im Frühjahr die geplanten Änderungen, da er sich vom Stadtplanungsamt nicht ausreichend informiert fühlt. Auch durch knappe finanzielle Mittel der Stadt Fürth soll sich der Umbau um zwei bis drei Jahre verschieben. Auf die Mahnschreiben des Altstadtvereins mit der Bitte um rasche Umsetzung wird ihnen entgegnet: Es seien "Motzer und Berufsstänkerer" am Werk., Gustavstraße/Ereignisse
  • 1982: Das Stadtentwicklungsamt präsentiert im Juli in einer Ausstellung die geplanten Ergebnisse zur Verkehrsberuhigung der Gustavstraße., Gustavstraße/Ereignisse
  • 1983: Die Kosten der Umgestaltungsmaßnahmen werden auf ca. 100.000 DM geschätzt. Der Stadtrat stimmt im März 1983 mit 26 : 20 Stimmen gegen die geplanten Verkehrsberuhigungsmaßnahmen. Grund: mangelnde finanzielle Mittel der Stadt Fürth.
    Gustavstraße bei Sonnenaufgang, ca. 1980
    , Gustavstraße/Ereignisse
  • 1984: Im Wahljahr werden alle OB-Kandidaten zu einem öffentlichen Meinungsaustausch von Seiten des Altstadtvereins eingeladen. Der damalige Oberbürgermeister Uwe Lichtenberg kommentiert einen überarbeiteten Vorschlag des Altstadtvereins als "sympathisch" und warnt den Altstadtverein "sich nicht von den zu erwartenden bürokratischen Schwierigkeiten entmutigen zu lassen". Im Herbst beginnen die ersten Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung. Die Reaktionen auf die ersten Maßnahmen waren jedoch verheerend. Dem Altstadtbläddla ist zu entnehmen: "Nach der endgültigen Fertigstellung prasselt neben einer Flut von wilden Parkern eine polemische Pressekampagne über die Gustavstraße nieder. Gaudisten verlegen nachts grüne Teppichböden als Zeichen ihres "Beitrages". Das Landesamt für Denkmalpflege schaltet sich ein und kritisiert die beendete Verkehrsberuhigung erst jetzt: "Für die Gustavstraße garantiert falsch" heißt es lapidar. Der Altstadtverein verweist immer darauf, daß es sich hier um eine Zwischenlösung handelt."'"`UNIQ--ref-00000007-QINU`"' Die nun vom Altstadtverein ausgegebene Parole lautet: "Am Ball bleiben". In neuen Gesprächen mit der Stadt Fürth, dem Altstadtverein und dem Amt für Denkmalpflege bezeichnet der Stadtbaurat Wolfgang Schneider "alle bisherigen Bemühungen als "Sandkastenspiele", die man dem damaligen Stadtentwicklungsreferenten Heinrich Stranka zuliebe zugelassen habe".'"`UNIQ--ref-00000008-QINU`"', Gustavstraße/Ereignisse
  • 1985 bis 1986: Das Bauamt legt gemeinsam mit dem Architektenbüro Klevenhusen aus Erlangen ein neues Konzept zur Beruhigung der Gustavstraße vor. Dieses stößt auf "allgemeine" Zustimmung., Gustavstraße/Ereignisse
  • 1987: Alle erforderlichen Gremien der Stadt Fürth stimmen dem Baubeginn zu., Gustavstraße/Ereignisse
  • 1988: Fertigstellung der verkehrsberuhigten Gustavstraße., Gustavstraße/Ereignisse
  • 1996: Aufhebung des Nachtfahrverbots in der Gustavstraße., Gustavstraße/Ereignisse

Gastronomie

In der Gustavstraße und in unmittelbarer Nähe findet man folgende Lokale und Wirtschaften:


Sperrzeiten-Diskussion

Die Kaffeebohne
Lärm in der Gustavstraße ist kein "neues Phänomen", wie man am Zeitungsbericht von 1954 sehen kann.

Auf Beschwerden von Anwohnern hin rückte die Gustavstraße ab 2011 in den Fokus einer Diskussion um das Neben- und Miteinander von Gastronomie und Anwohnern in der Altstadt. Der Interessengemeinschaft einzelner Anwohner stellte sich das breit aufgestellte Bündnis Ja zu einer lebendigen Altstadt entgegen, das neben den Gastronomen auch zahlreiche Anwohner und Einzelhändler der Gustavstraße und der gesamten Fürther Altstadt vereint.

Ein unter Moderation der Stadt Fürth ausgehandelter Kompromiss am 22. Mai 2011 bzgl. der Sperrzeiten der Freischankflächen wurde von fast allen Beteiligten auf beiden Seiten getragen und die Zahl der Beschwerden nahm rapide ab. Einzelne Anwohner verweigern jedoch noch ihre Zustimmung zum Kompromiss. Um auf die Bedeutung einer lebendigen Altstadt für alle Bewohner und Gäste hinzuweisen, veranstaltete der Verein Wir sind Fürth am 10. November 2012 einen Demonstrationszug von der Fürther Freiheit zum Grünen Markt, der von Höhe Grüner Baum ab in der Gustavstraße bis zum Marktplatz als Schweigemarsch durchgeführt wurde. Dem Aufruf folgten rund 600 Teilnehmer.

In verschiedenen Prozessen strebten einige Anwohner eine deutliche Sperrzeitverkürzung für die Gustavstraße an. Zwar haben die Kläger den Prozess vor dem Verwaltungsgericht Ansbach, 10. Kammer, am 10. Juni 2013 verloren, dies jedoch vorrangig aus prozessualen Gründen, so der Richter. Das Verwaltungsgericht war der Meinung, dass der Kläger nicht global ein bestimmtes Konzept einklagen könne, sondern gegen jede einzelne Veranstaltung vorgehen müsse und könne. Das Gericht hat jedoch unmissverständlich zu erkennen gegeben, dass die Stadt Fürth bei der Genehmigung von Festivitäten in der Gustavstraße „nachbarrechtliche Belange umfassender zu berücksichtigen hat als bisher“. Über manche Veranstaltungsgenehmigungen sei die Kammer „nicht sonderlich glücklich, die Kommune hätte sich mehr Gedanken darüber machen müssen was den Anwohnern zuzumuten ist.“[2] Nach Aussagen des Rechtsreferenten Maier hat die Stadt bei jeder Veranstaltung unter Berücksichtigung des Veranstaltungscharakters und der geltenden Grenzwerte eingehend abzuwägen "was den Anwohnern zugemutet werden kann und wogegen sie zu schützen seien".

Veranstaltungskonzept der Stadt Fürth zur Begrenzung des Lärms Juli 2013

Kurz nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes ging eine erneute Klage beim Verwaltungsgericht ein mit einer einstweiligen Verfügung gegen die Öffnungszeiten des Fürth-Festivals. In der am 3. Juli 2013 ergangenen Eilentscheidung hat die 10. Kammer des Bayerischen Verwaltungsgerichts in Ansbach mehrmals auf ein von der Stadt Fürth angekündigtes Veranstaltungskonzept Bezug genommen; sie hielt es jedoch für korrekt, dass dieses Jahr wegen der erforderlichen Gremienbefassung noch keine Neuregelung erfolgt ist. Die 10. Kammer hat jedoch das Musikende in der Gustavstraße und am Waagplatz auf 22 Uhr erstmalig festgesetzt. Eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht noch aus. Auch in der Verhandlung am 10. Juli 2013, in der der reguläre Freischankflächenbetrieb Gegenstand war, wurde vom Vorsitzenden Richter unmissverständlich deutlich gemacht, dass die bisher zum Schutz der Anwohner vor Lärmbelästigungen getroffenen Maßnahmen nicht ausreichend seien.

Am 13. Juli 2013 stellte Alexander Mayer eine Internet-Petition mit dem Titel Unsere Gustavstraße auf der Plattform change.org online, die am 14. Juli auch in den Petitionausschüssen des Bundestages und des Bayerischen Landtages eingereicht wurden. Die vom Verein Wir sind Fürth e. V. unterstützte Online-Petition erreichte innerhalb von zehn Tagen 12.000 Unterstützer. Die Petition fordert die Bundesregierung und die Staatsregierung auf, "alles in ihrer Gesetzgebungskompetenz und im Rahmen ihrer sonstigen Einflussmöglichkeiten zu tun, um folgendes zu gewährleisten: In Straßen oder Bereichen, in denen eine traditionelle Wirtshauskultur besteht, soll die Bewirtung auf den Freischankflächen - zum Beispiel analog der Bayerischen Biergartenverordnung - bis 23 Uhr erlaubt sein. In Straßen oder Bereichen, die Austragungsort traditioneller Veranstaltungen sind, müssen diese Veranstaltungen im gewohnten Umfang durchführbar bleiben."[3]

Zum Schutz vor weiteren, tiefer gehenden Einschnitten bei den Veranstaltungen aufgrund von Anwohnerklagen hat die Stadt Fürth ein Konzept erarbeitet, das dem Stadtrat zur Beschlussvorlage am 24. Juli 2013 vorgelegt wurde. Daraus gehen die Genehmigungssituation bis zum runden Tisch zwischen Anwohnern und Gastwirten vom 6. Mai 2011, sowie die aufgrund des runden Tisches vom Stadtrat am 25. Mai 2011 beschlossenen Maßnahmen hervor. In den weiteren Spalten finden sich die Forderungen der Anwohner zur Verbesserung der Lärmsituation sowie die Vorschläge der Gastwirte und das Konzept der Verwaltung (siehe Bild).

In der Stadtratssitzung vom 24. Juli 2013 wurde mit einer Änderung der Sperrzeiten des Fürth Festivals das Konzept der Stadtverwaltung mit 29 Ja, 2 Nein, und 15 Enthaltungen angenommen. Das Konzept verfolgt eine Linie, wonach die Musikdarbietungen bei den Veranstaltungen in der Regel um 22:00 Uhr enden und die Sperrzeit in den Freischankbereich um 23:00 Uhr beginnen sollte. Bis auf die Grafflmärkte (2 x Sperrzeitbeginn 01:00 Uhr) und das Weinfest (2 x Sperrzeitbeginn 24:00 Uhr) konnte dies erreicht werden. Die Verwaltung geht davon aus, dass einheitliche Endzeiten sich bei den Besuchern leichter einprägen und damit nach einer gewissen Eingewöhnungszeit eher akzeptiert werden als wechselnde Zeiten. Das Ausschankende 23:00 Uhr entspricht dem üblichen Sperrzeitbeginn für Freischankflächen gemäß Sperrzeitverordnung der Stadt Fürth.

Gleichzeitig waren sich die meisten anwesenden Stadträte einig, dass es generell eine Änderung der Gesetzgebung für gewachsene "Kneipenstraßen" geben müsste - da nur so dauerhaft der Bestand der Gustavstraße in seiner jetzigen Form erhalten werden kann. Sowohl der Deutsche Städtetag als auch die beiden großen Volksparteien stellten für die nächste Legislaturperiode im Herbst 2013 eine entsprechende Gesetzgebung in Aussicht, die sich vermutlich an der Bay. Biergartenverordnung orientiert.

In einem Schreiben vom 22. Juli 2013 an die Oberbürgermeister der Städte Fürth, Nürnberg und Erlangen fordert der Bayer. Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bayern) die Einführung einer eigenen Bayerischen Immissionsschutzverordnung "Außengastronomie", in der u. a. die Betriebszeiten im Außenbereich bis mindestens 24:00 Uhr gelten sollten und die Messverfahren und Richtwerte eine angemessene und gerechte Bewertung von menschlichem Kommunikationslärm beinhaltet.[4] In einer Pressemitteilung der Stadt Fürth vom 29. Juli 2013 spricht sich der Oberbürgermeister Dr. Thomas Jung allerdings gegen eine 24:00-Uhr-Regelung aus. Vielmehr sagt er: "Die Forderung des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbands nach einer 24:00-Uhr-Regelung pauschal für alle Außenschankflächen hält er jedoch für überzogen. Richtig wäre es seiner Meinung nach, wenn die neu zu schaffende bayerische Immissionsschutzverordnung „Außengastronomie“ es den Kommunen überlasse, Gebiete festzusetzen, in denen Betriebszeiten bis 23:00 Uhr möglich sind."[5] Allerdings wurde ebenfalls am 29. Juli 2013 über die Fürther Nachrichten bekannt, dass die Stadt Fürth bzgl. des Verwaltungsgerichtsurteils vom 10. Juli 2013 in Berufung gehen wird.[6] Unterdessen hat der Verein Wir sind Fürth e. V. im August und September 2013 eine Umfrage zur „Gustavstraßensituation“ durchgeführt. Die Ergebnisse zeigen, dass die Besucher der Gustavstraße die Ausschankflächen bis 23 Uhr nutzen möchten und das gleichzeitig die Anzahl der bisherigen Feste und Veranstaltungen beibehalten werden soll.[7]

Am 5. Dezember 2013 kam die Petition von Alexander Mayer erstmalig zur Behandlung in den Wirtschaftsausschuss des Landtages. Während sich das Wirtschaftsministerium in einer schriftlichen Stellungnahme eher ablehnend äußerte, standen die Berichterstatter im Ausschuss dem Anliegen positiv gegenüber. Die Entscheidung wurde vertagt, um eine Stellungnahme des Städtetages abzuwarten.[8]

Basierend auf den Vorschriften der "TA Lärm" legte das Verwaltungsgericht Ansbach im Jahr 2014 fest, dass auf den Freischankflächen vor den Gaststätten um 22:00 Uhr Zapfenstreich sein müsse. Dagegen ist die Stadt Fürth gerichtlich vorgegangen, so dass ein Revisionsverfahren beim Verwaltungsgerichtshof in München bis Dezember des Jahres 2014 ausstand. Bis dahin besteht allerdings noch die alte Regelung bis 23:00 Uhr. Eine außergerichtliche Regelung im Dezember 2014 führte zur Einstellung des Verfahrens (s. u.).

Horst Arnold - Mitglied des Landtages in der SPD-Fraktion - stellte im Februar 2014 einen Antrag im Bay. Landtag, die fränkischen Freischankflächen mit den bayerischen Biergärten gleichzusetzen. In der Biergartenverordnung ist schon seit längerem geregelt, dass die Öffnungszeiten bis 23:00 Uhr möglich sind.[9] Dieser Antrag wurde von der CSU-Mehrheit im Landtag abgelehnt, obwohl zuvor Horst Seehofer (Ministerpräsident) bei einer Wahlkampfveranstaltung in der Grünen Halle noch seine Fürsprache zugesagt hatte.[10]

Die Forderung nach der Gleichsetzung der Freischankzeiten mit der Biergartenverordnung wurde in einer Aktion/Demonstration des Vereins "Wir sind Fürth e. V." im Mai 2014 erneut unterstrichen. Der Verein verwandelte kurzerhand die Gustavstraße in einen Biergarten, während die anliegenden Gastwirte die Besucher mit Freibier, Bratwürsten und Brezn versorgten.[11]

"Biergarten-Eröffnung" Gustavstraße

Zusätzlich für Irritation und Verärgerung sorgte eine Aussage des CSU-Abgeordneten Otto Hünnerkopf aus dem unterfränkischen Wiesentheid und stellv. Vorsitzender des Umweltausschusses, der den "„Fall Gustavstraße“ als ein lokales Problem darstellte, da die Straße wohl zum „Dauer-Oktoberfest“ geworden sei. Eine Relevanz über die Kleeblattstadt hinaus sehe er nicht."[12][13] Nach einer persönlichen Einladung durch die Stadt Fürth und der CSU-Landtagsabgeordneten Petra Guttenberger besuchte Hühnerkopf die Gustavstraße im Juli 2014. Im Anschluss seines Besuches nahm Hünnerkopf seine Bemerkung bzgl. des Oktoberfestes zurück.

Im Februar 2014 wurde bekannt, dass zwei Anwohner der Gustavstraße aus ihren Häusern ausgezogen sind. Dabei handelte es sich im Wesentlichen um zwei der Hauptkläger gegen die Stadt in Sachen Lärm und Freischankflächen.[14] Sie fühlten sich nach eigenen Angaben von der Stadt vertrieben. Beide bleiben jedoch im Besitz der jeweiligen Immobilie in der Gustavstraße und sind somit weiterhin berechtigt, juristisch gegen die Stadt vorzugehen. Dies bewahrheitete sich bereits kurze Zeit später, als die inzwischen ehem. Anwohner erneut im Februar 2014 gegen die Erweiterung des Gastraumes im Gelben Löwen vorgingen.[15] Streitpunkt dieser Gerichtsverhandlung war der Umstand, dass der Gelbe Löwe im 1. Obergeschoss ein Nebenzimmer (Kleeblattstub´n) einrichten wollte, wogegen ein ehem. Anwohner Bedenken vorbrachte. Seiner Meinung nach würde dies zu einem erhöhten Lärmaufkommen führen, da mehr Gäste durch die Kneipenerweiterung zu erwarten sind. In einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtes gab die dritte Kammer am 18. Februar 2014 dem Kläger recht, und erklärte die erteilte Baugenehmigung der Stadt Fürth für unzulässig.[16] Eine pauschale Änderung des Bebauungsplans 001 im Mai 2014, beantragt durch die SPD-Stadtratsfraktion, lässt zwar künftig die Neuansiedlung bzw. Erweiterung der Gastronomie in der Gustavstraße wieder zu, jedoch ersetzt sie nicht das Urteil des Verwaltungsgerichtes, dass der Auffassung ist: Mehr Gastronomieflächen gehen automatisch einher mit mehr Lärm.[17]

Bereits im Juni 2014 wurde von den ehem. Anwohnern gegen das Fürth Festival und das bevorstehende Weinfest geklagt. Zuvor wurde ebenfalls bekannt, dass die Kläger ebenfalls gegen den Außenausschank während des Grafflmarkts klagen. Die Klage scheiterte zwar vor dem Verwaltungsgericht in Ansbach, jedoch wurden u. a. Auflagen bzgl. der Musik in der Gustavstraße erlassen.[18] Zusätzlich mussten die Gaststätten aus Lärmschutzgründen beim Fürth Festival am Freitag und Samstag bereits um Mitternacht schließen, was für sehr viel Unmut in der Bevölkerung und bei den betroffenen Wirten sorgte.[19]

Eine weitere Klage beschäftigte die Gerichte im Juli 2014. Dabei ging es um das traditionelle Weinfest in der Gustavstraße, dass zum 19. Mal hätte stattfinden sollen. Nach dem Beschluss des Gerichts hätten die Wirte an allen Veranstaltungstagen um 22:00 Uhr die Veranstaltung beenden müssen. Rechtsreferent Christoph Maier präzisierte gegenüber der Presse die Auflage des Gerichtes wie folgt: „Und zwar müssen die Freischankflächen zu diesem Zeitpunkt bereits komplett geräumt und aufgeräumt sein“. Dies hätte zur Folge, dass bereits um 21:30 Uhr Ausschankstopp herrschen müsste, damit bis 22:00 Uhr alles aufgeräumt ist. Nach einer Diskussion der Wirte untereinander kamen diese mehrheitlich zu dem Entschluss, das Weinfest kurzerhand abzusagen.[20][21][22] In der Folge formierte sich eine Facebook-Gruppe für die Gustavstraße namens "Wir sind die Gustavstraße", die Anfang August 2014 ein Protest-Picknick veranstaltete.[23]

Derby-Sieg im August 2014

Den Höhepunkt der gerichtlichen Auseinandersetzung im Jahr 2014 stellte die Klage im September gegen den Herbst-Grafflmarkt dar. Zuvor ging bereits die nächste Klage bei Gericht ein bzgl. des 5 : 1 Derbysieges und der anschließend stattfindenden Feier in der Gustavstraße.[24] Bei der Klage gegen den Ausschank während des Grafflmarktes folgte das Gericht den Klägern und veranlasste das Ende des Ausschankes um 22:00 Uhr - bisherige Regelung sah einen Ausschank bis 1:00 Uhr vor. Die Begründung des Gerichtes lautete wie folgt: Der Bescheid der Stadt sei in seinem Umfang aller Voraussicht nach rechtswidrig ergangen und verletze die Rechte des Antragstellers. Die Lärmschutzvorschriften für die Nachbarn seien hier "in erheblichem und unzumutbarem Umfang" missachtet worden. Die nach 22 Uhr zulässigen Höchstwerte würden "bei weitem" überschritten, dies sei den Anwohnern "auch nicht ausnahmsweise zumutbar" und bewege sich "im Bereich der Gesundheitsgefährdung für die dort wohnenden Menschen".[25]

Um weitere Gerichtsverhandlungen zu vermeiden, stimmten die Kläger und die Stadt Fürth einem außergerichtlichem Güteverfahren in München zu. Bis zum Ende des sog. Mediationsverfahrens ruhten alle noch offenen Gerichtsklagen.[26] Nach Bericht der Presse fand das letzte Mediationsgepräch am 18. Dezember 2014 statt. Insgesamt hatte man sich nach einer 11-stündigen Verhandlung auf neue Regeln für die Gustavstraße geeinigt. Oberbürgermeister Dr. Thomas Jung kommentierte die Sitzung in München wie folgt: „Es waren elf harte und intensive Stunden, in denen beide Seiten erhebliche Zugeständnisse machen mussten“.

Die Vereinbarung im Wortlaut, Dez. 2014

Die neuen Regeln sehen vor, dass künftig der Außenausschank bis 23:00 Uhr stattfinden darf. Im Gegenzug wurde aber vereinbart:

  • Der Standort Gustavstraße als Veranstaltungsort für das Stadtfest entfällt.
  • Das Weinfest findet nur noch an vier Tagen statt (Do - So). Sperrzeiten: Do 23:00 Uhr, Fr - Sa 23:30 Uhr und So 22:00 Uhr.
  • Während des Fürth-Festivals gibt es in der Gustavstraße keine Bühne.
  • Beim Fürth-Festival, Höfefest, Stadtverführungen, Tag des offenen Denkmals, Klezmer-Festival und verkaufsoffenen Sonntagen findet "Regelbetrieb" statt.
  • Zum Klezmer-Festival sind Musikdarbietungen nur zwischen 19:00 und 22:00 Uhr in den Gaststätten zulässig.
  • Der Grafflmarkt beginnt am Freitag ab 7:00 Uhr mit dem Aufbau, der Abbau muss bis Samstag 17:00 Uhr erfolgt sein. Die Sperrzeiten im Frühjahr betragen im Innen- und Außenbetrieb jeweils um 1:00 Uhr, im Herbst für den Außenbetrieb 24:00 Uhr und für den Innenbereich 2:00 Uhr.
  • Es finden keine Fußballfeierlichkeiten mehr in der Gustavstraße statt, mit Ausnahme einer Aufstiegsfeier innerhalb von 5 Jahren.
Ergebnis der Mediation im Überblick, Dez. 2014
  • Der Fürth-Lauf und der Metropol-Marathon verlaufen künftig nicht mehr durch die Gustavstraße.
  • Die Sitzplätze auf den Freischankflächen werden einheitlich um 25 % reduziert. Ein Bestuhlungsplan wird erstellt. Es sind nur noch Einzeltische und Einzelstühle zulässig.
  • Die Löwenbar im Gelben Löwen schließt stets um 2:00 Uhr.
  • Es werden künftig keine weiteren Veranstaltungen zugelassen, mit Ausnahme der bereits erwähnte Veranstaltungen.
  • Von einer Änderung des Bebauungsplanes 001 wird künftig abgesehen.
  • Künftige straßenrechtliche oder gaststättenrechtliche Gestattungen in der Gustavstraße werden rechtzeitig einem ehem. Anwohner bekannt gegeben.
  • Aus Anlass des 200-jährigen Bestehens darf die Stadt Fürth eine Silvesterfeier im Jahr 2018 abhalten.[27][28]

Noch vor der Beschlussfassung in der Januar-Stadtratssitzung wurde bekannt, dass einige Anwohner dem Mediationsergebnis widersprechen bzw. die Zustimmung verweigern.[29] Die Anwohner sahen ihre Interessen nicht ausreichend berücksichtigt bzw. nicht im Einklang mit der aktuellen Rechtssprechung und forderten zusätzlich eine Erweiterung der Regelung auch für den Waagplatz. Diese Ablehnung rief in Teilen der Bevölkerung und im Stadtrat viel Unverständnis hervor. Eine abschließende Zustimmung in der Stadtratssitzung vom 28. Januar 2015 wurde somit hinfällig. Kurze Zeit später wurde ebenfalls bekannt, dass die hauptsächlich betroffenen Wirte der Gustavstraße ebenfalls dem Mediationsergebnis widersprechen. Die Gerichte empfahlen der Stadt Fürth in weitere Mediationsgespräche mit allen Klägern einzusteigen. Der Stadtrat stimmte mit einer Gegenstimme (Kamran Salimi | Fraktion Die Grünen) dieser Vorgehensweise zu. Bis zum Ergebnis neuer Mediationsverhandlungen bleibt der aktuelle Status quo in der Gustavstraße in Hinblick auf Freischankflächen, Sperrzeiten etc. bestehen.

Beschlusslage Juli 2015 (ohne Gewähr)

Am 16. März 2015 wird bekannt, dass die erste Runde des erneuten Mediationsverfahrens zu folgendem Ergebnis kam:

  • es bedarf weiterer Mediationsgespräche zur Lösung des Konfliktes,
  • es besteht ebenfalls Einigkeit darin, dass auch Gastronomen und Vertreter der Politik mit eingeladen werden sollen.

Der nächste Termin der Mediation fand am 31. März 2015 statt.[30][31] In der zweiten Runde wurden von allen beteiligten Seiten (Stadt Fürth, Fraktionen SPD | CSU | Bündnis 90/Die Grünen, alle klagenden Anwohner und eine Anzahl von Wirten) die verschiedenen Standpunkte und Sichtweisen dargestellt und erörtert. Von Seiten des Gerichtes wurden die unterschiedlichen Standpunkte festgehalten und dokumentiert. Im Anschluss wurden alle Teilnehmer gebeten, bis zur nächsten Mediationssitzung Anfang Mai 2015 eine gemeinsame Postion/Linie festzulegen und dem Gericht darzustellen. Zur dritten Runde innerhalb des Mediationsverfahrens kam es jedoch nicht mehr. Die Stadt Fürth teilte in einer Pressemitteilung am 13. Mai 2015 mit, dass ''der Präsident des Verwaltungsgerichts (VG) Ansbach, Olgierd Adolph, ... die Kläger übereinstimmend das Gericht gebeten haben, die Verfahren an die zuständige Kammer „zur streitigen Entscheidung“ zu geben. Die Güteverhandlung und damit das Mediationsverfahren beim VG Ansbach sind durch diese Klägerentscheidung beendet." Somit werden alle noch laufenden Verfahren vor Gericht entschieden, eine Mediation findet nicht mehr statt.[32]

Am 29. Juli 2015 beschloss der Stadtrat mehrheitlich - bei zwei Gegenstimmen - ein neues Nutzungskonzept für Veranstaltungen in der Altstadt. Das Konzept versucht, der aktuellen Rechtssprechung Rechnung zu tragen bei gleichzeitigem Erhalt der bisherigen Veranstaltungen und stellt nach Angaben der Stadt Fürth einen machbaren und vernünftigen Kompromiss dar.[33]

Im Juni 2016 wurde zur Änderung des sog. Bebauungsplans 001 formal die notwendige Bürgerbeteiligung durch die Stadt Fürth eingeleitet. Hintergrund der Bürgerbeteiligung war eine Änderung des Bebauungsplans dahingehend, dass der besondere Schutz der Anwohner auf das normale Maß eines Mischgebietes angepasst wird. Hierzu leitete die Stadt Fürth ein beschleunigtes Verfahren ein, dass sie aber im September 2016 wieder abbrach.[34] Der Abbruch erfolgte auf juristischen Rat, da zu befürchten gewesen wäre, dass ein beschleunigtes Verfahren vor dem Verwaltungsgericht angreifbar geworden wäre. Deshalb soll die Änderung des Bebauungsplanes in einem regulären - nicht beschleunigten - Verfahren durchgeführt werden. Bis zur Änderung des Bebauungsplans muss die Stadt Fürth eine achtstündige Nachtruhe innerhalb der Gustavstraße sicherstellen, so dass u. a. die Gastronomiebetriebe Kaffeebohne, Gelber Löwe, Pfeifendurla und Panolio unter der Woche die Freischankflächen lediglich bis 22 Uhr und an Freitagen und Samstagen bis 23 Uhr nutzen können. Für alle anderen Gastronomiebetriebe in und um der Gustavstraße gilt diese Regelung nicht. Eine eigens von der Stadt Fürth durchgeführte Lärmmessung vom 4. Mai 2016 bis zum 26. September 2016 ergab, dass die Lärm-Messergebnisse im Durchschnitt nicht die Grenzwerte überschreiten.[35] Auch ein vom SPD-Bundestagsabgeordneten Carsten Träger eingebrachter Vorschlag, das Areal um die Gustavstraße in ein städtebaurechtliches "Urbanes Gebiet" umzuwandeln, wird von Seiten der Stadt abgelehnt.[36] Die neue Gesetzesinitiative basiert auf dem Grundsatz, dass den Kommunen in den Innenstädten mehr Flexibilität verschafft werden soll, in dem u. a. auch von den Regelungen der TA Lärm abgewichen werden darf. Laut Gesetzgeber zeichnen sich "Urbane Gebiete" durch eine Nutzungsmischung aus: Gewerbebetriebe, Wohnungen, aber auch soziale, kulturelle und andere Einrichtungen werden in nächster Nähe gemeinsam existieren, wobei die Wohnnutzung nicht wesentlich gestört werden soll. Trotzdem sollen die Immissionsrichtwerte tagsüber auf max. 63 Dezibel und nachts auf 48 Dezibel festgesetzt werden, so dass die Vorgaben der TA Lärm um jeweils 5 Dezibel überschritten werden.[37]

Im Jahr 2017 wurde es um den Streit in der Gustavstraße ruhiger. Hintergrund war, dass beide Vertragsparteien sich bis zu einer Grundsatzentscheidung eines ausstehenden Gerichtsurteils aus Ansbach dazu verständigt haben, keine weiteren Klagen etc. voranzutreiben. Evlt. mag ein Grund für die Anzahl der gesunkenen Anzeigen und Gerichtsanrufe auch die inzwischen durch die Stadt verstärkt vorgenommen Kontrollen und die deutlich reduzierten Veranstaltungen in der Gustavstraße sein. Ebenfalls als Grund für die gesunkenen Anzahl von Gerichtsklagen kann gelten, dass die Gerichte den sog. Streitwert in Sachen Gustavstraße deutlich erhöht haben, so dass eine juristische Auseinandersetzung vor Gericht für alle Beteiligten deutlich teuerer geworden ist, als noch in den Vorjahren. Trotz der Vereinbarung wurde im Juni 2018 kurz vor dem Juni Grafflmarkt erneut eine Klage auf Verkürzung der Sperrzeit vor dem Verwaltungsgericht Ansbach von zwei Anwohner eingefordert. Die Kläger beantragten in einem Eilantrag die Verkürzung der Schankzeiten und ein Ende des Grafflmarktes bereits um 22 Uhr, so dass ein Ende des Streits wieder in Frage gestellt wurde.[38] Das Gericht entschied aber am 20. Juni 2018 dem Antrag der Kläger nicht statt zu geben, da "zwischenzeitlich zahlreiche Maßnahmen zum Lärmschutz" umgesetzt habe. Das Rathaus habe den Veranstaltungskalender in der Gustavstraße ausgedünnt, Sperrzeiten unter der Woche auf 22 Uhr gelegt und überwache auch "die effektive Einhaltung der Regelungen".[39]

Im Bau- und Werkausschuss am 13. Juni 2018 wurde, nach entsprechender Anhörung der Bevölkerung und Behörden, der Bebauungsplan 001 mit einer Gegenstimme beschlossen. Aktuell steht noch die Beschließung des Bebauungsplans in einer der kommenden Stadtratssitzungen aus. Nach dieser erneuten Beschlussfassung tritt somit der neue Bebauungsplan in Kraft, der dann "lediglich" den normalen Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Emissionen schützen muss, womit vermutlich eine Grundlage für weitere Gerichtsverhandlungen erschwert werden könnten.

Anfang März 2020 gab Oberbürgermeister Dr. Thomas Jung gegenüber der Presse an, dass noch einige Klagen vor Gericht anhängig sind. Unter anderem gibt es noch zwei Klagen, die eine richtet sich gegen die Änderung des Bebauungsplanes in der Altstadt, die Zweite richtete sich gegen den Umbau der Gaststätte Grüner Baum. Letztere scheiterte nach Aussagen Jungs in zwei Eilverfahren, sodass er "optimistisch" sei, dass die Stadt zu ihrem Recht kommen würde. Auch eine Klage zweier anderer Hausbesitzer sei noch abhängig davon, ob eine Revision zugelassen werde. Die Klage sollte die Reduzierung von Sitzplätzen im Freien bewirken, wurde aber von der damaligen Kammer abgewiesen.[40] Im gleichen Gespräch mit der Presse gab Dr. Jung bekannt, dass die Stadt erneut ein Weinfest in der Gustavstraße plant. Dieses soll erstmalig wieder im August 2020 stattfinden, nachdem das letzte Weinfest aufgrund der Klagen 2013 stattfand. Das aktuell geplante Weinfest soll - vor dem Hintergrund der bisherigen "Lärmproblematik" - nur noch vier statt sechs Tage stattfinden, und stets um 22 Uhr enden. Weiterhin soll das Weinfest nicht jährlich stattfinden, sondern alles zwei Jahre - im Wechsel mit dem Sommernachtsball im Stadtpark. Ein bzw. mehrere Kläger haben laut der örtlichen Presse die Ankündigung des erneuten Auflebens des Weinfestes "irritiert zur Kenntnis" genommen. Ob damit der bisher ausgehandelte Kompromiss zwischen den Klägern und der Stadt in Sachen Graffelmarkt kippt, konnte die Presse noch nicht berichten.[41]

Derbysieg und Aufstiegsfeier 2011/12

Als der SpVgg Fürth am 20. Dezember 2011 im DFB-Pokal der Sieg über den Lokalrivalen 1. FC Nürnberg gelang, feierten Mannschaft und Fans gemeinsam in der Gustavstraße. Auch als dann 2012 erstmals der Aufstieg in die 1. Fußballbundesliga gelang, entwickelte sich die Gustavstraße erneut zum Epizentrum der großen Feiern.

Prägende Gebäude, Bauwerke und Baudenkmäler

Bei der folgenden Aufstellung bitte Sortierung beachten! (Sortierschlüssel richtet sich nach der ersten Ziffer, d. h. Hausnummer 29 kommt vor Hausnummer 3 etc.)


Zeitzeugenberichte

  • Gerhard Fuchs: Helm-/Gustavstr. und die Amerikaner. Berichtet auf einer Veranstaltung des Geschichtsvereins im Gelben Löwen am 13. Mai 2016.
    2016-05-13 gerhard-fuchs.mp3

  • Interview mit Gerd Axmann, der als Vertreter der Gewerkschaft ÖTV (später Verdi) die deutschen Angestellten der U.S. Army betreute
    2022-09-06 Axmann.mp3

  • Interview mit Klaus Zettner über seine Zeit im "Deutschen Eck", einem typischen, von den amerikanischen Soldaten besuchten Lokal in der Südstadt
    2022-09-06 Zettner.mp3

  • Interview mit Helga Middendorf, die seit ihrer Jugendzeit ständig Verbindungen nach Amerika pflegt
    2022-09-28 Middendorf.mp3

  • Interview mit Klaus Zettner über die Besuche amerikanischer Soldaten in seiner Familie
    2022-09-28 Zettner.mp3

  • Peter Frank im Gespräch mit Hrn. Erhard Ammerbacher aus Nürnberg, aufgewachsen in der Gustavstraße in den 1950er Jahren
    210325 0017 H. Ammerbacher zur Gustavstr.MP3

Literatur / Medien

Lokalberichterstattung

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Altstadtbläddla Nr. 24 / 1988, Chronik einer Verkehrsberuhigung, S. 3 ff.
  2. Sitzungsunterlagen für die Stadtratssitzung am 24. Juli 2013, TOP Ö9, Beschlussvorlage OA/062/2013
  3. Petition auf Change.org
  4. Schreiben der DEHOGA vom 22. Juli 2013, S. 1
  5. Pressemitteilung der Stadt Fürth 29. Juli 2013 - 266/13, Diskussion um Außenschankflächen Gustavstraße: Bayerischer Hotel- und Gaststättenverband unterstützt die Stadt Fürth
  6. Wolfgang Händel: Gustavstraße: Stadt Fürth legt Berufung ein. In: Fürther Nachrichten vom 30. Juli 2013 online abrufbar
  7. Ergebnisse der Umfrage zur Gustavstraßensituation 2013 im Internet
  8. Sebastian Linstädt: Fürth: Gustavstraße ist Ländersache. In: NZ vom 6. Dezember 2013
  9. SPD Landtagsfraktion Bayern, Pressemitteilung vom 27. Februar 2014 online abrufbar
  10. Johannes Alles: Seehofer leistet Wahlkampfhilfe in Fürth. In: Fürther Nachrichten vom 2. März 2014 online abrufbar
  11. Armin Leberzammer: Gustavstraße wird zum Biergarten. In: Fürther Nachrichten 27. Mai 2014. online abrufbar
  12. Marktspiegel: Fürther Gustavstraße ist kein "Dauer-Oktoberfest", Marktspiegelredaktion 22. Juli 2014 online abrufbar
  13. Claudia Ziob: Von wegen "Halligalli": Gustavstraße hat neuen Fan in München. In: Fürther Nachrichten 17. Juli 2014 online abrufbar
  14. Birgit Heidingsfelder: Fürth: Lärmgeplagte Anwohner verlassen die Gustavstraße. In: Fürther Nachrichten 8. Februar 2014. online abrufbar
  15. Birgit Heidingsfelder: Gustavstraße: Lärmdiskussion erneut vor Gericht. In: Fürther Nachrichten 10. Februar 2014 - online abrufbar
  16. Claudia Ziob: Gustavstraße: Niederlage für die Stadt Fürth. In: Fürther Nachrichten vom 19. Februar 2014. online abrufbar
  17. Claudia Ziob: Gustavstraße: Neuer Anlauf für Fürths "Kleeblattstube". In: Fürther Nachrichten vom 31. Mai 2014 online abrufbar
  18. Claudia Ziob: Gustavstraße: Anwohner müssen Fürth Festival ertragen. In: Fürther Nachrichten 24. Juni 2014 online abrufbar
  19. Claudia Ziob: Sperrzeit beim Fürth Festival: Um Mitternacht ist Schluss. In: Fürther Nachrichten 11. Juli 2014 online abrufbar
  20. SMO: Nach Urteil: Wirte sagen Weinfest in der Gustavstraße ab. In: Fürther Nachrichten 25. Juli 2014 online abrufbar
  21. Sebastian Linstädt: Abgesagtes Weinfest: "Das ist kein Spiel mehr!". In: Fürther Nachrichten 26. Juli 2014 online abrufbar
  22. Claudia Ziob: Fürth: Die Zukunft des Weinfests ist völlig offen. In: Fürther Nachrichten 30. Juli 2014 online abrufbar
  23. MST: Gustavstraße: Protest-Picknick statt abgesagtem Weinfest. In: Fürther Nachrichten 3. August 2014 online abrufbar
  24. Claudia Ziob: Klage nach Derbysieg: Party in der Gustavstraße. In: Fürther Nachrichten 20. August 2014. online abrufbar
  25. ACB: Grafflmarkt in Fürth: Kein Ausschank nach 22 Uhr. In: Fürther Nachrichten 12. September 2014 online abrufbar
  26. Claudia Ziob: Gustavstraße: Gerichtsverhandlung wurde abgesagt. In: Fürther Nachrichten 4. November 2014 online abrufbar
  27. Claudia Ziob: Feierverbot bei Derbysieg: Neue Regeln für die Gustavstraße. In: Fürther Nachrichten 19. Dezember 2014 online abrufbar
  28. 90 ME 14.90006 u. 90 ME 14.90007 Mediationsverfahren Marcel Schwalme / Stadt Fürth - Veröffentlicht auf der Seite der Stadt Fürth 19. Dezember 2014 online abrufbar
  29. Claudia Ziob: Gustavstraße und kein Ende. In: Fürther Nachrichten vom 21. Januar 2015 online abrufbar
  30. Presse-Information der Stadt Fürth 79/15 vom 16. März 2015
  31. Claudia Ziob: Streit um die Gustavstraße: Mediation in der großen Runde. In: Fürther Nachrichten 30. März 2015 online abrufbar
  32. Stadt Fürth, BmPA 13. Mai 2015, Mediation scheitert. Online abgerufen am 17. Mai 2015 | 23:40 Uhr online abrufbar
  33. Claudia Ziob: In Fürth wird künftig leiser gefeiert. In: Fürther Nachrichten vom 29. Juli 2015 online abrufbar
  34. Claudia Ziob: Fürther Altstadt: Bürgerbeteiligung wird wiederholt. In: Fürther Nachrichten vom 21. September 2016 - online abrufbar
  35. Claudia Ziob: Stadt Fürth misst Lärm: "Gustavstraße ist nicht zu laut". In: Fürther Nachrichten vom 17. November 2016 - online abrufbar
  36. Claudia Ziob: Stadtspitze bekräftigt: Altstadt wird kein urbanes Gebiet. In: Fürther Nachrichten vom 14. Januar 2017, S. 33
  37. Bundesregierung: Neue Spielräume für den Wohnungsbau. Artikel vom 30. November 2016, online abgerufen am 20. Januar 2017 | 8.45 Uhr online abrufbar
  38. Claudia Ziob: Eilantrag: Kläger fordern frühes Grafflmarkt-Ende. In: Fürther Nachrichten vom 18. Juni 2018 - - online abrufbar
  39. Johannes Alles, Claudia Ziob: Grafflmarkt: Gericht weist Eilantrag auf frühes Ende ab. In: Fürther Nachrichten vom 20. Juni 2018 - online abrufbar
  40. Claudia Ziob: "Mittlerweile sehen wir uns gestärkt". In: Fürther Nachrichten vom 6. März 2020, S. 33 (Druckausgabe)
  41. Claudia Ziob: Das Weinfest kehrt zurück. In: Fürther Nachrichten vom 6. März 2020, S. 33 (Druckausgabe)
  42. Adolf Schwammberger: Fürth von A bis Z. Ein Geschichtslexikon. Fürth: Selbstverlag der Stadt Fürth, 1968, S. 159

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