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Der Gewerberat [[Johann Friedrich Brückner|Friedrich Brückner]] legte dem Magistrat am 28. Juni sein Gutachten vor.  Er stellte fest, dass aufgrund der fortschreitenden Bauentwicklung in Fürth die Verleihung einer neuen Konzession für das Maurergewerbe vollkommen gerechtfertigt ist und dabei die „Nahrungsfähigkeit“ der bereits ansässigen 9 Maurermeister nicht beeinträchtigt wird.
 
Der Gewerberat [[Johann Friedrich Brückner|Friedrich Brückner]] legte dem Magistrat am 28. Juni sein Gutachten vor.  Er stellte fest, dass aufgrund der fortschreitenden Bauentwicklung in Fürth die Verleihung einer neuen Konzession für das Maurergewerbe vollkommen gerechtfertigt ist und dabei die „Nahrungsfähigkeit“ der bereits ansässigen 9 Maurermeister nicht beeinträchtigt wird.
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Nach öffentlichem Anschlag des Gesuchs meldete sich weder ein Mitbewerber, noch gab es Protest seitens der Gewerbsvorgeher, auch Armenpflegschaftsrat und die Gemeindebevollmächtigten empfahlen wiederum die Konzessionsvergabe, sodass der Magistrat am 7. August 1854 die Maurerkonzession für Johann Georg Christoph Loehr erteilte und ihn als Bürger und Meister aufnahm. Aber nach Ablauf der öffentlichen Bekanntmachung des Magistratsbeschlusses reichte der kgl. Advokat Merk<ref>Der kgl. Advokat Heinrich Merk war nur kurze Zeit in Fürth tätig, er kam Anfang Mai 1853 vom pfälzischen Landau (Fürther Tagblatt vom 5. Mai 1853) und ging im Dezember 1854 nach Nürnberg (Fürther Tagblatt vom 14. Dezember 1854).</ref> eine Rekursbeschwerde ein. Auf Vorrufen erklärten die Vorgeher des Maurergewerbes [[Johann Georg Hofmann]] (Meyer & Hofmann) und Johann Georg Hoffmann am 12. September beim Magistrat, dass sie dem Advokaten den Auftrag zur Einlegung der Beschwerde erteilt hätten und ratifizierten diese in ihrem ganzen Inhalt nach. Diesmal aber sah die Regierung von Mittelfranken keine Gründe, den Magistratsbeschluss vom 7. August zu korrigieren. Mit Entscheidung vom 23. September (Unterschrift Gutschneider) wies sie die Beschwerde der Vorsteher des Fürther Maurergewerbes ab und verurteilte diese zur Kostentragung.  
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Nach öffentlichem Anschlag des Gesuchs meldete sich weder ein Mitbewerber, noch gab es Protest seitens der Gewerbsvorgeher, auch Armenpflegschaftsrat und die Gemeindebevollmächtigten empfahlen wiederum die Konzessionsvergabe, sodass der Magistrat am 7. August 1854 die Maurerkonzession für Johann Georg Christoph Loehr erteilte und ihn als Bürger und Meister aufnahm. Aber nach Ablauf der öffentlichen Bekanntmachung des Magistratsbeschlusses reichte der kgl. Advokat Merk<ref>Der kgl. Advokat Heinrich Merk war nur kurze Zeit in Fürth tätig, er kam Anfang Mai 1853 vom pfälzischen Landau (Fürther Tagblatt vom 5. Mai 1853) und ging im Dezember 1854 nach Nürnberg (Fürther Tagblatt vom 14. Dezember 1854).</ref> eine Rekursbeschwerde ein. Auf Vorrufen erklärten die Vorgeher des Maurergewerbes [[Johann Georg Hofmann]] (Meyer & Hofmann) und [[Johann Georg Hoffmann (Maurermeister)|Johann Georg Hoffmann]] am 12. September beim Magistrat, dass sie dem Advokaten den Auftrag zur Einlegung der Beschwerde erteilt hätten und ratifizierten diese in ihrem ganzen Inhalt nach. Diesmal aber sah die Regierung von Mittelfranken keine Gründe, den Magistratsbeschluss vom 7. August zu korrigieren. Mit Entscheidung vom 23. September (Unterschrift Gutschneider) wies sie die Beschwerde der Vorsteher des Fürther Maurergewerbes ab und verurteilte diese zur Kostentragung.  
 
Am 7. Oktober 1854 wurde die Urkunde für die persönliche Konzession zur Ausübung des Maurergewerbes als Meister ausgestellt, zugleich erhielt Loehr das bereits am 25. Mai des Vorjahres beantragte Kopulationsattest zur Eheschließung mit der ledigen Sattlermeisterstochter Barbara Kunigunda Hofer aus Fürth. Als Hiesiger hatte Loehr die Aufnahmegebühr I. Klasse in Höhe von 6 f. zu zahlen, sich auch zur Leistung der gemeindlichen Abgaben zu verpflichten.
 
Am 7. Oktober 1854 wurde die Urkunde für die persönliche Konzession zur Ausübung des Maurergewerbes als Meister ausgestellt, zugleich erhielt Loehr das bereits am 25. Mai des Vorjahres beantragte Kopulationsattest zur Eheschließung mit der ledigen Sattlermeisterstochter Barbara Kunigunda Hofer aus Fürth. Als Hiesiger hatte Loehr die Aufnahmegebühr I. Klasse in Höhe von 6 f. zu zahlen, sich auch zur Leistung der gemeindlichen Abgaben zu verpflichten.
 
Beim Kommandanten des Landwehr-Regiments Fürth, dem Oberst [[Georg Christoph Foerster]], stellte er sich am 13. November, nunmehr mit der vermerkten Größenangabe von 5 Fuß, 7 Zoll und 9 Linien (1,65 m), in vollständiger Uniform und Waffen vor, und wurde in die 1. Schützen-Compagnie des 1. Bataillons als Pionier eingereiht. Schließlich wurde Loehr in Gegenwart der Vorgeher Joh. Georg Hofmann und [[Simon Gieß]] am 29. November bei Zahlung von 4 f. Ladengeld zum Meister gesprochen.<ref>„Acten des Magistrats der Kgl. Bayr. Stadt Fürth betreffend das Ansässigmachungs-Gesuch des Maurergesellen Johann Georg Christoph Loehr v. hier. 1853/54”. StadtAFÜ Sign.-Nr. Fach 18 a/L 132</ref>
 
Beim Kommandanten des Landwehr-Regiments Fürth, dem Oberst [[Georg Christoph Foerster]], stellte er sich am 13. November, nunmehr mit der vermerkten Größenangabe von 5 Fuß, 7 Zoll und 9 Linien (1,65 m), in vollständiger Uniform und Waffen vor, und wurde in die 1. Schützen-Compagnie des 1. Bataillons als Pionier eingereiht. Schließlich wurde Loehr in Gegenwart der Vorgeher Joh. Georg Hofmann und [[Simon Gieß]] am 29. November bei Zahlung von 4 f. Ladengeld zum Meister gesprochen.<ref>„Acten des Magistrats der Kgl. Bayr. Stadt Fürth betreffend das Ansässigmachungs-Gesuch des Maurergesellen Johann Georg Christoph Loehr v. hier. 1853/54”. StadtAFÜ Sign.-Nr. Fach 18 a/L 132</ref>
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