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Schließlich wurde noch der Distriktvorsteher Johann Konrad Kütt zum Verhalten der ledigen Barbara Hofmann vernommen. Dieser stellte ihr ein positives Zeugnis aus und befürwortete die Verehelichung mit Löhr, da die beiden ohnehin in wilder Ehe miteinander leben.
 
Schließlich wurde noch der Distriktvorsteher Johann Konrad Kütt zum Verhalten der ledigen Barbara Hofmann vernommen. Dieser stellte ihr ein positives Zeugnis aus und befürwortete die Verehelichung mit Löhr, da die beiden ohnehin in wilder Ehe miteinander leben.
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Daraufhin beschloss der Stadtmagistrat (Bäumen, Schönwald, Toussaint) am 14. Juli 1828, dass das Schutzdekret erteilt wird, die Ausfertigung des Kopulationszeugnisses aber unterbleibt, bis die väterliche Einwilligung vorliegt. Dieser Beschluss wurde dem Vater Leonhard Löhr knapp zwei Wochen später im Amt eröffnet, worauf er sich dort korrigierte und seine Einwilligung zur Verehelichung seines Sohnes mit Barbara Hofmann gab. Noch am gleichen Tag, am 27. Juli 1828, unterzeichnete 2. Bürgermeister [[Adolph Schönwald|Schönwald]] das Schutzdekret und das Verehelichungszeugnis.
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Daraufhin beschloss der Stadtmagistrat (Bäumen, Schönwald, Toussaint) am 14. Juli 1828, dass das Schutzdekret erteilt wird, die Ausfertigung des Kopulationszeugnisses aber unterbleibt, bis die väterliche Einwilligung vorliegt. Dieser Beschluss wurde dem Vater Leonhard Löhr knapp zwei Wochen später im Amt eröffnet, worauf er sich dort korrigierte und seine Einwilligung zur Verehelichung seines Sohnes mit Barbara Hofmann gab. Noch am gleichen Tag, am 27. Juli 1828, unterzeichnete 2. Bürgermeister [[Adolph Schönwald|Schönwald]] das Schutzdekret und das Verehelichungszeugnis. Bei gleicher Person, hier in dessen Eigenschaft als Oberst und Kommandeur des Kgl. Landwehr-Infanterieregiments, stellte sich der 5 Fuß, 8 Zoll und 9 Faden (1,67 m) große Löhr einen Monat später, am 22. August, in vollständiger Uniform und Waffen zur Musterung vor, bei der er in die 1. Infanterie-Kompanie des II. Bataillons eingereiht wurde.
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Als verheirateter Vater von drei Kindern, nunmehr bei der Maurermeisterswitwe Zink in Arbeit, wurde Löhr am 18. Oktober 1830 wieder bei der Stadtverwaltung vorstellig und erklärte seine Absicht, an der technischen Prüfung bei der Ansbacher Kreisbaukommission teilzunehmen, um sich bei einer künftig frei werdenden Maurergewerbskonzession bewerben zu können. Da er die vorschriftsmäßige Wanderschaft nicht absolviert hatte, übergab er ein zwei Tage altes ärztliches Attest von [[Andreas Christoph Solbrig|Dr. Solbrig]], der bestätigte, dass Löhr wegen einer Zerschmetterung des rechten Schienbeinknochens im Jahr 1822 gehindert war die Wanderschaft zu leisten. Dabei übergab er eine Reihe von Dokumenten und Zeugnissen, u. a. seinen Lehrbrief, ein Zeugnis der Polytechnischen Anstalt Nürnberg vom 2. August 1830 (Unterschrift [[wikipedia:Carl Alexander Heideloff|C. Heideloff]]) über seinen fünfjährigen Besuch an den Sonntagen sowie ein Zeugnis des Nürnberger Stadtbaurats Johann Christian Wolff über seine im Winter 1829/30 erhaltene Ausbildung im städtischen Bauamt in Bauzeichnen und bautechnischen Wissenschaften.
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Nach Anhörung des Distriktvorstehers Kütt beschloss der Stadtmagistrat die Dispensation von der vorschriftsmäßigen Wanderschaft und stellte ihm neben einem Leumundszeugnis einen Vorweis für die Reise nach Ansbach aus.
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Nachdem Löhr die Prüfung am 2. November 1830 mit der Note gut bestanden hatte, meldete er am 6. Februar des Folgejahres beim Stadtmagistrat seine Bewerbung um das Meisterrecht an. Da zu dieser Zeit gleich drei Gewerbskonzessionen ([[Paulus Biller|Biller]], [[Georg Eckart (Maurermeister)|Eckart]], Jaeger) in Erledigung gekommen waren, bat er auch wegen mehrerer ihm vorliegender Anträge zur Übernahme von Bauten die Erteilung zu beschleunigen.
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