Kategorie:Gebäude: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Landesbauordnungen der deutschen Bundesländer definieren in der Regel wie folgt: "''Gebäude sind selbstständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen.''"<ref>http://www.is-argebau.de/lbo/VTMB100.pdf (Musterbauordnung, Stand 2003)</ref>
 
Die Landesbauordnungen der deutschen Bundesländer definieren in der Regel wie folgt: "''Gebäude sind selbstständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen.''"<ref>http://www.is-argebau.de/lbo/VTMB100.pdf (Musterbauordnung, Stand 2003)</ref>
  

Version vom 21. September 2015, 11:20 Uhr

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Definition

Die Landesbauordnungen der deutschen Bundesländer definieren in der Regel wie folgt: "Gebäude sind selbstständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen."[1]

Quellen

  1. http://www.is-argebau.de/lbo/VTMB100.pdf (Musterbauordnung, Stand 2003)

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