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[[1947]] trat er als Mitarbeiter in eine Nürnberger Anwaltskanzlei ein. Er wurde [[1949]] zum Landgerichtsrat (heute Richter am Landgericht) ernannt. [[1953]] wurde er Oberlandesgerichtsrat am Oberlandesgericht Nürnberg. Ab [[1962]] leitete er als Senatspräsident einen Senat des Oberlandesgerichtes und wurde [[1965]] Vizepräsident des Oberlandesgerichtes. Nüchterlein war von [[1970]] bis zum [[30. April]] [[1978]] Präsident des Oberlandesgerichts Nürnberg und von [[1977]] bis [[1978]] stellvertretender Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs.
 
[[1947]] trat er als Mitarbeiter in eine Nürnberger Anwaltskanzlei ein. Er wurde [[1949]] zum Landgerichtsrat (heute Richter am Landgericht) ernannt. [[1953]] wurde er Oberlandesgerichtsrat am Oberlandesgericht Nürnberg. Ab [[1962]] leitete er als Senatspräsident einen Senat des Oberlandesgerichtes und wurde [[1965]] Vizepräsident des Oberlandesgerichtes. Nüchterlein war von [[1970]] bis zum [[30. April]] [[1978]] Präsident des Oberlandesgerichts Nürnberg und von [[1977]] bis [[1978]] stellvertretender Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs.
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== Bayerischer Senat ==
 
Vom [[1. Mai]] [[1978]] bis zum [[31. Juli]] [[1987]] war er Mitglied des Bayerischen Senats. In den Bay. Senat kam Nüchterlein als Vertreter der Gruppe der Religionsgemeinschaften. Seit [[1959]] war er Mitglied der Landessynode der Evang.-luth. Kirche in Bayern und seit [[1966]] Mitglied der Landessynanodalausschusses.  
 
Vom [[1. Mai]] [[1978]] bis zum [[31. Juli]] [[1987]] war er Mitglied des Bayerischen Senats. In den Bay. Senat kam Nüchterlein als Vertreter der Gruppe der Religionsgemeinschaften. Seit [[1959]] war er Mitglied der Landessynode der Evang.-luth. Kirche in Bayern und seit [[1966]] Mitglied der Landessynanodalausschusses.  
  
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