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Für Christine Romming, beheimatet zu Boxdorf, teilte der k. b. Amtsanwalt Fürth-Land bereits drei Tage früher mit, dass sie nach Strafregister einmal verurteilt wurde, und zwar am 29. Sept. 1899 durch das Schöffengericht Fürth wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 10 Mark ersatzweise  2 Tage Gefängnis.
 
Für Christine Romming, beheimatet zu Boxdorf, teilte der k. b. Amtsanwalt Fürth-Land bereits drei Tage früher mit, dass sie nach Strafregister einmal verurteilt wurde, und zwar am 29. Sept. 1899 durch das Schöffengericht Fürth wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 10 Mark ersatzweise  2 Tage Gefängnis.
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Der Stadtmagistrat sah in den Vorstrafen keine Versagensgründe und beschloss am 3. Mai 1901, das Bürgerrecht gegen eine Gebühr von 18 Mark zu verleihen und das Verehelichungszeugnis auszustellen. Am 17. Mai nahm seine Braut für Robert Bohn die Bürgerurkunde und das Verehelichungszeugnis in Empfang, ebenso die zuvor vorgelegten Belege und Urkunden. Der Staatsbürgereid wurde ihm erst am 19. August 1901 abgenommen.
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Nachdem das Ehepaar 1907 aus Fürth wegzog, verlor Bohn sein Bürgerrecht. Zweieinhalb Jahre nach Rückkehr stellte er am 27. März 1911 an den Magistrat die Bitte um erneute, gebührenfreie Bürgerrechtsverleihung. Die verfahrensübliche Abfrage des Strafregisters erbrachte eine weitere Strafe vom 8. Juni 1901 wegen Radfahrer-Übertretung, die mit einer Geldstrafe von 10 Mark ersatzweise 2 Tagen Haft geahndet wurde. Mit Sitzungsbeschluss vom 28. April 1911 wurde ihm das Fürther Bürgerrecht aufgrund des gesetzlichen Anspruchs wieder zuerkannt.<ref name="B 1566"/>
    
Robert Bohn erwarb seinen Meisterbrief am 9. Mai 1904, seit dem [[12. Dezember]] [[1908]] war er als selbständiger Maurermeister tätig. Der [[Erster Weltkrieg|Erste Weltkrieg]] unterbrach seine Berufstätigkeit, er musste am 23. September 1914 einrücken. Aus dem Kriegseinsatz am 12. September 1918 entlassen, gründete er sogleich – zusammen mit seinem Bruder [[Theodor Bohn]] – ein Maurergeschäft, welches beide bis Februar 1922 betrieben. Seit dem 1. März 1922 führte er gemeinsam mit seinem gleichnamigen Neffen als Teilhaber die Fa. Robert Bohn jun. und sen., Baugeschäft und Patentgerüstverleih, anfangs mit Geschäftssitz in der [[Schwabacher Straße 17]] und Lager in der Cadolzburger Straße 14, später beides in der Sedanstraße 74<ref>vermutlich in der heute nicht mehr existierenden, von der Ecke Steuben-/Dr.-Frank-Straße abknickenden und schräg zur Schwabacher Straße verlaufenden Verbindungsstraße, etwa im Bereich des heutigen Supermarkts Fronmüllerstraße 12 gelegen</ref>.
 
Robert Bohn erwarb seinen Meisterbrief am 9. Mai 1904, seit dem [[12. Dezember]] [[1908]] war er als selbständiger Maurermeister tätig. Der [[Erster Weltkrieg|Erste Weltkrieg]] unterbrach seine Berufstätigkeit, er musste am 23. September 1914 einrücken. Aus dem Kriegseinsatz am 12. September 1918 entlassen, gründete er sogleich – zusammen mit seinem Bruder [[Theodor Bohn]] – ein Maurergeschäft, welches beide bis Februar 1922 betrieben. Seit dem 1. März 1922 führte er gemeinsam mit seinem gleichnamigen Neffen als Teilhaber die Fa. Robert Bohn jun. und sen., Baugeschäft und Patentgerüstverleih, anfangs mit Geschäftssitz in der [[Schwabacher Straße 17]] und Lager in der Cadolzburger Straße 14, später beides in der Sedanstraße 74<ref>vermutlich in der heute nicht mehr existierenden, von der Ecke Steuben-/Dr.-Frank-Straße abknickenden und schräg zur Schwabacher Straße verlaufenden Verbindungsstraße, etwa im Bereich des heutigen Supermarkts Fronmüllerstraße 12 gelegen</ref>.
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