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[[Bild:Kieselbühl2.jpg|mini|Das Sühnekreuz an der Würzburger Straße]]
 
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==Allgemein zur Geschichte==
 
==Allgemein zur Geschichte==
Sühnekreuze waren eine Art der Bestrafung für einen Totschlag auf der Grundlage des alten deutschen Volksrechts. Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen stammen sie überwiegend aus der Zeit zwischen den Jahren 1300 und 1532. Der Totschläger wurde dazu verurteilt, an der Stelle der Bluttat, ein Sühnekreuz zu errichten. Dies war dann möglich, wenn sich Täter und Opferfamilie ohne richterliches Verfahren auf eine solche private Sühnung einigen konnten und dafür auf Blutrache verzichteten. Damit waren weitere Regelungen verknüpft wie z.B. die Entrichtung eines Geldbetrages an die Opferfamilie, Messen für das Seelenheil des Getöteten zu stiften, für die Beerdigung aufzukommen, durch Wallfahrten "außer Landes" (= ins "E-Lend") zu gehen und damit zu büßen, sowie als sichtbares Zeichen ein Sühnekreuz aufzustellen. Mit der Einführung der [http://ra.smixx.de/media/files/Constitutio-Criminalis-Carolina-1532.pdf Halsgerichtsordnung]<ref>siehe [wikipedia:Constitutio Criminalis Carolina| Constitutio Criminalis Carolina oder ''Halsgerichtsordnung'']</ref> von 1532 unter Kaiser Karl V. wurde damit die mittelalterliche Rechtsordnung aufgehoben. Das Strafrecht wurde ein "öffentliches" Recht und somit war auch die Privatsühne nicht mehr möglich.  
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Sühnekreuze waren eine Art der Bestrafung für einen Totschlag auf der Grundlage des alten deutschen Volksrechts. Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen stammen sie überwiegend aus der Zeit zwischen den Jahren 1300 und 1532. Der Totschläger wurde dazu verurteilt, an der Stelle der Bluttat, ein Sühnekreuz zu errichten. Dies war dann möglich, wenn sich Täter und Opferfamilie ohne richterliches Verfahren auf eine solche private Sühnung einigen konnten und dafür auf Blutrache verzichteten. Damit waren weitere Regelungen verknüpft wie z.B. die Entrichtung eines Geldbetrages an die Opferfamilie, Messen für das Seelenheil des Getöteten zu stiften, für die Beerdigung aufzukommen, durch Wallfahrten "außer Landes" (= ins "E-Lend") zu gehen und damit zu büßen, sowie als sichtbares Zeichen ein Sühnekreuz aufzustellen. Mit der Einführung der Halsgerichtsordnung<ref>[http://ra.smixx.de/media/files/Constitutio-Criminalis-Carolina-1532.pdf Halsgerichtsordnung]</ref><ref>siehe [[wikipedia:Constitutio Criminalis Carolina|Constitutio Criminalis Carolina oder ''Halsgerichtsordnung'']]</ref> von 1532 unter Kaiser Karl V. wurde damit die mittelalterliche Rechtsordnung aufgehoben. Das Strafrecht wurde ein "öffentliches" Recht und somit war auch die Privatsühne nicht mehr möglich.  
    
Für die Fürther Sühnekreuze in der Würzburger Straße und in Poppenreuth gibt es drei Sagen, die sich um die Aufstellung und die damit verknüpften Taten drehen.
 
Für die Fürther Sühnekreuze in der Würzburger Straße und in Poppenreuth gibt es drei Sagen, die sich um die Aufstellung und die damit verknüpften Taten drehen.
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