Schlossweg 2/4: Unterschied zwischen den Versionen

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== Abbruch ==
 
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Seit dem 1. April 1967 war die Stadt Fürth Eigentümer des Anwesens; spätestens zu Ende 1971 war es jedoch unbewohnt. Bei einer Ortsbesichtigung im November 1971 mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege wurde diesem von Seiten der Stadt vorgeschlagen, das Anwesen abzubrechen, weil es in seiner Bausubstanz so schlecht sei, dass eine Renovierung nicht zu befürworten wäre. Zudem würde es vom künftigen Neubau der [[Regelsbacher Brücke]] betroffen. Man wollte aber das alte Eingangsportal sichern und beim Neubau wiederverwenden.  
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Seit dem [[1. April]] [[1967]] war die Stadt Fürth Eigentümer des Anwesens; spätestens zu Ende [[1971]] war es jedoch unbewohnt. Bei einer Ortsbesichtigung im November [[1971]] mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege wurde diesem von Seiten der Stadt vorgeschlagen, das Anwesen abzubrechen, weil es in seiner Bausubstanz so schlecht sei, dass eine Renovierung nicht zu befürworten wäre. Zudem würde es vom künftigen Neubau der [[Regelsbacher Brücke]] betroffen. Man wollte aber das alte Eingangsportal sichern und beim Neubau wiederverwenden.  
  
Mit Schreiben vom 2. Februar 1972 stimmte das Landesamt mit Bedauern dem Abbruch zu. Die Abbrucharbeiten führte die Erd- und Abbruchunternehmung Peter Steiner, Nürnberg im Mai 1974 durch; die dazu erforderliche Genehmigung wurde nachträglich am 26. Juli 1974 erteilt. Im Nachgang führte der Bezirksheimatpfleger für Mittelfranken, Dr. Eichhorn, Beschwerde bei der Stadt Fürth, weil der Stadtheimatpfleger Dr. Schwammberger im Verfahren nicht beteiligt wurde.<ref>Bauregistraturakte Schlossweg 2/4, Einsicht vom 18.03.2019</ref> Über den Verbleib des alten Eingangsportals ist nichts bekannt.
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Mit Schreiben vom [[2. Februar]] [[1972]] stimmte das Landesamt mit Bedauern dem Abbruch zu. Die Abbrucharbeiten führte die Erd- und Abbruchunternehmung Peter Steiner, Nürnberg im Mai [[1974]] durch; die dazu erforderliche Genehmigung wurde nachträglich am [[26. Juli]] [[1974]] erteilt. Im Nachgang führte der Bezirksheimatpfleger für Mittelfranken, Dr. Eichhorn, Beschwerde bei der Stadt Fürth, weil der Stadtheimatpfleger Dr. [[Adolf Schwammberger|Schwammberger]] im Verfahren nicht beteiligt wurde.<ref>Bauregistraturakte Schlossweg 2/4, Einsicht vom 18.03.2019</ref> Über den Verbleib des alten Eingangsportals ist nichts bekannt.
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== Eigentümer ==
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* 1913: Johann Beutemann, Bäckermeister (laut Adressbuch 1913)
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* 1926: Georg Seeberger, Bäckermeister, Betzenstein (laut Adressbuch 1926/27)
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* 1967: Stadt Fürth
  
 
== Siehe auch ==
 
== Siehe auch ==

Aktuelle Version vom 27. Januar 2024, 03:53 Uhr

Schlossweg 2-6 A 7158.jpg
Wohn- und Zapfen-Gasthaus "Zum Hirschen" des Pachtmüllers und Gastwirts
Philipp Bühler (heutiger Standort Regelsbacher Str. 19, abgerissen)
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Das heute nicht mehr existente Gebäude wurde um 1716 vom Mühlpächter der Burgfarrnbacher Mühle, Philipp Pühler (auch Bühler oder Biller geschrieben) erbaut. Bereits 1719 tritt der Bauherr als „Wirthen zum Hirschen” in historischen Akten auf. Im Jahr 1730 wurde sein Gasthaus als „Zapfen Wirthshauß” (Zapfenwirte führten die einfache Kategorie von Gasthäusern ohne Übernachtungsmöglichkeit, warme Speisen oder Fleisch waren – im Gegensatz zu den Schildwirtschaften – verboten) bezeichnet.[1] Im Kuchen-Plan von 1734 ist sein Anwesen mit der Nummer 52 ½ (dann Bgf. Nr. 32/33) eingetragen. Späterhin wurde es auch als Bäckerei genutzt. Das Gebäude war früher in der Denkmalliste eingetragen.

Abbruch[Bearbeiten]

Seit dem 1. April 1967 war die Stadt Fürth Eigentümer des Anwesens; spätestens zu Ende 1971 war es jedoch unbewohnt. Bei einer Ortsbesichtigung im November 1971 mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege wurde diesem von Seiten der Stadt vorgeschlagen, das Anwesen abzubrechen, weil es in seiner Bausubstanz so schlecht sei, dass eine Renovierung nicht zu befürworten wäre. Zudem würde es vom künftigen Neubau der Regelsbacher Brücke betroffen. Man wollte aber das alte Eingangsportal sichern und beim Neubau wiederverwenden.

Mit Schreiben vom 2. Februar 1972 stimmte das Landesamt mit Bedauern dem Abbruch zu. Die Abbrucharbeiten führte die Erd- und Abbruchunternehmung Peter Steiner, Nürnberg im Mai 1974 durch; die dazu erforderliche Genehmigung wurde nachträglich am 26. Juli 1974 erteilt. Im Nachgang führte der Bezirksheimatpfleger für Mittelfranken, Dr. Eichhorn, Beschwerde bei der Stadt Fürth, weil der Stadtheimatpfleger Dr. Schwammberger im Verfahren nicht beteiligt wurde.[2] Über den Verbleib des alten Eingangsportals ist nichts bekannt.

Eigentümer[Bearbeiten]

  • 1913: Johann Beutemann, Bäckermeister (laut Adressbuch 1913)
  • 1926: Georg Seeberger, Bäckermeister, Betzenstein (laut Adressbuch 1926/27)
  • 1967: Stadt Fürth

Siehe auch[Bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. nach Archivakte StadtAFÜ Sign.-Nr. PLA 940
  2. Bauregistraturakte Schlossweg 2/4, Einsicht vom 18.03.2019

Bilder[Bearbeiten]