Altstadtverein Fürth
�42/07
Hausgeschichte
Schindelgasse
Denkmalschutzskandal im Altstadtviertel St. Michael Die Schindelgasse, dem Fürther Bürger sicher gut bekannt als eine der letzten uns nach der „Sanierung“ der vergangenen Jahre verbliebenen Altstadtgassen, wurde Ende März dieses Jahres durch die Asphaltierung des bis dahin für sich charakteristischen Sandsteinpflasters dem Fürther Einheitsgrau angepasst. Dass diese Gasse, und damit auch ihr Bodenbelag, unter Denkmalschutz steht, war den dafür verantwortlichen Herren im Tiefbauamt entweder nicht bekannt oder man setzte sich einfach darüber hinweg. Die Bürgervereinigung Altstadtviertel St. Michael protestierte daraufhin in zwei offenen Briefen Adressat: Tiefbauamt – gegen diese offensichtliche Vergewaltigung des idyllischen Gäßchens, ohne jedoch, trotz einer nach weiteren sechs Wochen verschickten Bitte um Antwort, auch nur ein Sterbenswörtchen seitens des Amtes zu erfahren. Auch der teilweise Abdruck unserer Briefe in den „Fürther Nachrichten“ erbrachte nicht die gewünschte Resonanz, immerhin ließ sich diesem Artikel eine Stellungnahme von Stadtbaurat Schneider entnehmen, in der er wissen ließ, dass die Asphaltierung aus „Sicherheitsgründen“ wegen des „desolaten“ Zustands des Pflasters vorgenommen wurde und eine Neupflasterung nur unter „erheblichen Kosoben Put nit, verciliquis eugait adig nibh erostrud enis dolorer (Foto: ???) links Put nit, verciliquis eugait adig nibh erostrud enis dolorer (Foto: Herbert Regel)
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ten“ vorgenommen hätte werden können. Dann fragt man sich, welche Bedeutung hat denn die Schindelgasse, dass man sich der „Sicherheitsgründe“ so plötzlich bewusst wird, und man findet ganz schnell die Antwort, dass da offensichtlich ein Schleichweg unter der Hand sanktioniert wurde, den immer mehr Kraftfahrer benutzen, seitdem die Durchfahrt Königsplatz – Brandenburger Straße für den Verkehr in Richtung Hirschenstraße gesperrt wurde. Es drängt sich der Verdacht auf, die Stadt wolle hier den Teufel durch den Beelzebub austreiben, indem sie nämlich die mit Recht geführten Beschwerden der Anlieger über die vermehrte Lärmbelästigung durch die Asphaltierung des denkmalgeschützten Sandsteinpflastern zu unterlaufen versucht. Es wäre sicher ratsamer, hier einmal Nägel mit Köpfen zu machen und das Grundübel zu beseitigen, sprich: die unmögliche Schaltung der Ampelanlage an der Rathauskreuzung. Verwunderlich zumindest ist auch die großzügige Art, in der sich die Stadt über die Bestimmungen des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes und darüber hinaus über ihre eigene Baugestaltungsverordnung hinweggesetzt hat. Die gesamte Schindelgasse, somit auch der Pflasterbelag, steht unter Ensembleschutz, d.h. jede Veränderung, die in oder an ihr durchgeführt wird, muß in Einklang mit denkmalpflegerischen Grundsätzen geschehen. Schlecht vorstellbar, dass ein Hausbesitzer in der Schindelgasse, der seinen Fassadensockel unter Berufung auf Einen „desolaten Zustand“ über die vorgeschriebene Höhe hinaufziehen will, in den Augen des Stadtbauamtes, das ja