Altstadtverein Fürth �
Judenhäuser
Bevor die Juden aus ihrer fränkischen Heimat deportiert wurden, konzentrierte man sie zunächst in so genannten „Judenhäusern“. „Entsprechend dem Gesetz über Mietverhältnisse mit Juden vom 30. April 1939 mussten Juden ihre Wohnungen in ‚arischen Häusern’ räumen.“ Daraufhin mietete die Israelitische Kultusgemeinde Wohnungen in den noch in jüdischen Besitz befindlichen Häusern an (beispielsweise das Haus in der Hirschenstraße 21, das dem jüdischen Bäckermeister Hugo Schuster gehörte). Ab August 1939 wurden zunächst 117 Fürther Juden in den „Judenhäusern“ untergebracht. Das Leben der Juden beschränkte sich zunehmend auf engste Wohnverhältnisse. In Fürth waren es 14 Adressen, die als „Judenhäuser“ bezeichnet wurden; zum Beispiel: Lindenstraße 22, Friedrichstraße 14, Hindenburgstraße 29, Hindenburgstraße 3, Julienstraße 2, Bahnhofplatz 1 oder Bahnhofplatz 4, Handlanger der Enteignung: Finanzamt Fürth und Stadt Fürth
Das Finanzamt Fürth sowie auch die Stadt Fürth waren federführend an der Enteignung und Nutznießung jüdischen Vermögens beteiligt. Die Vollstreckungsstelle des Finanzamtes Fürth versteigerte an Ort und Stelle die zurückgelassenen persönlichen Habseligkeiten der
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kurz zuvor verschleppten jüdischen Wohnungsinhaber an (zahlreiche) Interessenten. Möbel und andere für die Behörden dienliche Gegenstände, teilten sich das Finanzamt und die Stadt Fürth unter sich auf. Die Wohnungen und Häuser gingen, mit wenigen Ausnahmen, in das Eigentum des Deutschen Reiches über beziehungsweise waren bereits im Zuge der „Arisierungsmaßnahmen“ bereits in „arischer“ Hand. Herkunftsorte der Deportierten
Die Herkunftsorte der Juden und Jüdinnen, die mit dem Sonderzug Da 32 am 29. November 1941 von Nü r nb erg-L a ng w a s s er nach dem Lager Riga-Jungfernhof deportiert wurden, lagen in den drei nordbayerischen (fränkischen) Regierungsbezirken: Unterfranken (Würzburg), Oberfranken (Forchheim, Bayreuth, Coburg, Bamberg) und Mittelfranken (Nürnberg, Fürth, Erlangen). Der größte Teil von ihnen stammte nicht aus den Abgangsorten oder Sammelorten selbst, sondern ihre Wohnsitze waren im Umland, wie beispielsweise in Unterfranken, weit verstreut in kleineren Gemeinden und Dörfern zu finden. Die Juden werden weggeschafft − Sonderzug Da 32 Lager Nürnberg-Langwasser
Bevor die jüdische Bevölkerung von Nürnberg aus
mit dem Massentransport am 29. November 1941 in den Osten verschleppt wurde, sammelte man zunächst die Menschen aus den drei fränkischen Regierungsbezirken in einem Barackenlager in Nürnberg-Langwasser. Es befand sich auf einem Teil des Reichsparteitagsgeländes im Südosten von Nürnberg. Die große Anzahl von zum Schluss 1008 jüdischen Menschen, wurde in fünf großen Holzbaracken untergebracht, die am Rande des Kriegsgefangenenlagers standen. Es war das zum Durchgangslager für Kriegsgefangene ausgebaute Waldlager, das sich an der Breslauer Straße, Ecke Zollhausstraße in Nürnberg-Langwasser befand. Bereits drei Tage vor dem geplanten Abtransport, wurden die 89 Fürther und die Nürnberger Juden von Angehörigen der Gestapo oder der SS mit geschlossenen Polizeitransportfahrzeugen von ihren Wohnungen abgeholt und in das Sammellager Langwasser verbracht. Die anderen 400 Juden aus den drei fränkischen Regierungsbezirken wurden mit dem Zug oder mit dem Bus nach Nürnberg-Langwasser gebracht. Es sollen alle unter 65 Jahre alten Juden weggeschafft werden
Für die Deportation wurden Menschen ausgewählt, die jüdischen Glaubens waren und nach den NS-Rassegesetzen als Juden galten. Einen Tag vor der Deporta-
tion vermerkt der Fürther Rieß am 28. November 1941 handschriftlich in der Chronik: „Ein Teil der hiesigen Juden wurde heute früh vorerst nach Langwasser abtransportiert. Besonders in der Maxstraße sammelten sich viele Neugierige an. Von Langwasser werden sie dann nach Süd-Rußland (an den Bug) geschafft, um sich dort gemeinsam anzusiedeln!“ Ein weiterer Fürther Zeitzeuge, Daniel Lotter, notiert in sein Tagebuch: „Den deutschen Juden wird zur Zeit übel mitgespielt. Nach dem Vorgang in Köln und Frankfurt und wohl überall in Deutschland werden jetzt auch die Fürther Juden weggeschafft, unbestimmt wohin, wahrscheinlich nach Polen. Sie müssen ihre Wohnung und ihr ganzes Mobiliar und die meisten Habseligkeiten in Stich lassen. Bei Todesstrafe wird ihnen verboten, etwas zu verschenken. Mit einem kleineren Geldbetrag und einem vorgeschriebenen Gewicht von Habseligkeiten wurde bereits eine größere Anzahl zu einer Sammelstelle nach Langwasser gebracht, wo sie weiter transportiert werden. Die [sic!] Zurückgebliebenen erwartet in Kürze wahrscheinlich das gleiche Schicksal. Die Verzweiflung hat viele dieser Unglücklichen zum Selbstmord getrieben.“ Die Organisation und Durchführung der Deportation oblag der Gestapo und der SS in Nürnberg. Die Gesamtleitung der Deportation hatte der Nürnberger Po-
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