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Wirkungskreis der damaligen Familien durchaus ausgedehnt werden kann und wahrscheinlich bis ins Erschließungsgebiet im Nordgau gereicht hat. Darüber hinaus zeigt die Verbreitung baierischer Körbchenohrringe an, dass eine Beziehung zwischen dem Gebiet um Freising und dem Ausbaugebiet im Nordgau vonhanden gewesen sein muss (FüGbl. 59. Jg., 2009, S. 50 Anm. 40). Leider lässt sich der Zusammenhang nicht ganz so einfach darstellen. Bei der Überprüfung von Urkundensammlungen, die unsere Gegend betreffen, stellte sich heraus, dass der Name Heriperht sehr häufig vorkommt: in Fuldaer Urkunden von der 2. Hälfte des 8. Jhs. bis in die 2. Hälfte des 11. Jhs., in Lorscher Urkunden sogar von Anfang des 8. Jhs. bis ins 12. Jh. Der Name leitet sich ab aus dem merowingischen Königshaus von Charibert I. (… 567) und Charibert II. (… 632), ist im langobardischen Königshaus bekannt (Aripert I. 653 – 661; Aribert II. 703 – 712) und hat sich über die Formen Haripraht und Herbert bis heute erhalten. Von Charibert II. wird heute die westfränkische Familie der Robertiner genealogisch hergeleitet, den Stiftern des karolingischen Hausklosters Lorsch (Hessen), die wiederum über Heimo und dessen Enkel Poppo I. die Babenbergischen Popponen hervor gebracht haben. Den Lallnamen Poppo von Robert abzuleiten fällt nicht schwer, wenn man bedenkt, dass im angelsächsischen Sprachraum auch heute noch Bob als Kurzform für Robert gebraucht wird. Heribert hieß der Großvater mütterlicherseits von Karl dem Großen, der zusammen mit seiner eigenen Mutter (Karls Urgroßmutter) das Eifelkloster Prüm (721) gegründet hat, aber auch der 15. Bischof von Eichstätt (1022 – 1042), dessen Herkunft in den Eichstätter Regesten von Franz Heidingsfelder ausführlich beschrieben aber in keinerlei Verbindung zum Ortsnamengeber von „Heribrehtesdorf“ gesehen wird, obwohl das Gebiet bis 1016 zum Bistum Eichstätt gehört und der Bischof seine Ausbildung in Würzburg genossen hat. Immerhin wird seine Herkunft von einem um Worms agierenden Adelsgeschlecht abgeleitet, dass im Zusammenhang mit dem Großvater Karls des Großen wenigstens das häufige Auftreten in den Lorscher Urkunden erklärbar ist. Auch der Name Waltger/Waltker ist oft zu finden: in Lorscher Urkunden während der 2. Hälfte des 8. Jhs., in Fuldaer Urkunden von der 2. Hälfte des 8. Jhs. bis Anfang des 11. Jhs. und damit genau so lange wie in Freisinger Urkunden, dass beide Namen als Indikator für die Herkunft der Ortsnamengeber vorerst nicht in Frage kommen können. Allein der Name Altrih, Altrich bzw. Altricus ist in Lorscher Urkunden nur einmal 768, in Fuldaer Urkunden 808 und 812 zu finden, in Regensburger, Eichstätter und Bamberger Urkunden gar nicht und tritt damit in Freisinger Urkunden 791 – 1098

am längsten auf, dass die These über die Herkunft dieses Ortsnamengebers wenigstens als interessanter Aspekt im Raum stehen bleiben kann. Ob die Ortsentstehung und damit auch die Namengebung schon vor der Zugehörigkeit zur Domäne Herzogenaurach erfolgt ist, kann nicht gesagt aber vermutet werden. Die dahinter stehende Bedeutung wird in der Auffälligkeit zu sehen sein, dass das Zubehörgut in einer separaten Urkunde Heinrichs II. festgehalten wurde. Wie es dann nach Herzogenaurach jenseits der Grenzlinie des Nordgaus gelangt ist lässt sich zur Zeit nur vermuten (siehe unten). Ein ähnlicher Fall ist auch bei der Verschenkung des Königsgutes Forchheim zu beobachten, wo ebenfalls das Zubehör separat von Heinrich übergeben wird. Dabei ist interessant, dass nördlich der Grenze des Nordgaues die Zubehörgüter Forchheims mit den Ortschaften Oberehrenbach, Thuisbrunn, Obertrubach im Radenzgau den Grenzverlauf zum Nordgau respektiert haben und mit den nur wenige Kilometer entfernten Walkersbrunn südlich von Oberehrenbach und Leupoldstein (1194 Liupoltestein) östlich von Obertrubach die Erschließungsorte im Nordgau vertreten sind, wobei Walkersbrunn zur Domäne Herzogenaurach gehört hat. Die Zubehörgüter scheinen also an die Gaugrenzen gebunden gewesen zu sein und offenbaren damit auch ihre territoriale Zugehörigkeit. Geht man aber von einer baierischen Erschließung des Waldlandes nördlich der Pegnitz und östlich der Regnitz aus und das sollte mit den Ortsnamen Eggolsheim / „Eggoluesheim“ nach Agiulf bzw. Agilulf (Dynastenname der baierischen Agilolfinger) und Wellerstadt / „Waltrichesbach“ nach Waltrich dem namensgleichen Gründer der Klöster Schäftlarn und Murrhardt und des Bischofs von Passau (777 – 804) nicht ausgeschlossen werden, dann muss es eine Zeit gegeben haben als die Gaugrenzen der königlichen Regionaleinteilung noch keine Rolle gespielt und die baierischen Rodungsgebiete rechts der Regnitz über die Nordgaugrenze hinaus bis ins heutig Oberfranken gereicht haben. Durch die gerodete Südausbreitung der Domäne Forchheim wurde die Nordgrenze des bayerischen Nordgaus später definiert. Mit den Beispielen der gesonderten Behandlung der Forchheimer und Herzogenauracher Zubehörgüter steht die Vermutung im Raum, dass durch Heinrich II. dem Bischof die Möglichkeit gegeben werden sollte, in Zukunft über die wohl einst selbständigen Liegenschaften der inzwischen erweiterten Domänengüter separat entscheiden zu können, weil sie durch den Rodungsvorgang territoriale Zugewinne waren, die der König vorsorglich unter seinen Schutz gestellt hatte. Beide Zubehörgüter hatten für Heinrich II., dem ehemaligen bayerischen Herzog, eine besondere BeNr. 54 – 2020/21

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