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meines gnedigsten herren, als in dero hochfürstlichen oberkaitt dise unbedachtliche handtlung vorgangen, und straff gefallen bin, so langt demnach an die herren vettern mein unterdinstlich bitten, sie wollen mir in betrachtung, daß ich zu diser leidigen that auff des abgeleibten ungebürlich verhalten und trutzigen verursachen, mehr aus übereiltem zorn und trunkenheit, denn durch so geferlichen fürsatz kommen und geradten, mit unterthenigsten intercessions schreiben an hochgedachten meinen gnedigsten fürsten und herren, herrn marggraven xx unbeschwert behülflich erscheinen, damit Ihr. Fürstl. Durchl. mich wieder mit gnedigster landshuldigung, auch meiner gütter offen relaxation, und mich darzu gn, wieder kommen lassen möcht.
Dargegen bin ich selbst willig und erbietig, meinen begangenen übergriff zu etwas genugtuung der geliebten justiciam "nit allein aufeinanzaljahr, Ihrer fürstl. Durchl. gnediges bestimmen zu gefallen nach, gegen den erbfeindt christlichen namens dem Türcken in Ungarn ungespart meines leibs und lebens abzubueßen" oder wie Ihr fürstl. Durchl. mich sonsten in anderwegen mit einer gnedigsten extraordinari straff untertenigst zu submittirn, sondern mich mit des entleibten freundschaft nach pilligen dingen und erkenntnis abzufindten erbiettig. Das will ich umb die herren vettern die zeitt meines lebens unterdenig dinstlich und freundlich zu beschulden ungesparten fleißes erfunden werden, und thu dieselben gottes gnaden treulich empfelchen.
Datum den 15. Juni anno 98. D. H. V.
- dinstwilliger
- Wolff Balthasar vonn Wolffsthal
- zu Burckhfarrnbach. mpp.