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Steinkreuze

Zu den Flurdenkmalen des Landkreises Fürth und darüber hinaus des Gebietes zwischen Bibert und Zenn zählen wir Steinkreuze, Martersäulen, Gedenksteine, Grenz- und Marksteine sowie Totenraststeine, den Runenstein und den Siebengerichtsplatz.

Steinkreuze sind massive, heute allerdings z.T. mehr oder weniger verwitterte oder beschädigte Flurdenkmale in Kreuzform, meist aus einheimischem Sandstein, vor allem Blasensondstein, ausgehauen. Ihre Form ist nicht immer regelmäßig, es gibt solche mit schrägen Kreuzbalken, in der Form "verzogene" und "schiefe", so z.B. in Heinzierlein, Langenzenn und Oberasbach, und solche mit unterschiedlicher Dicke der Kreuzteile. Häufig sind die Konten auch gebrochen, d.h. abgefast.

In der Größe gehen sie Uber Mannshöhe fast nie hinaus, in der Regel sind sie kleiner und bewegen sich zwischen 50 cm bis 120 cm Höhe. Allgemein gilt jedoch: Je größer und massiger das Kreuz, desto frUher ist es zeitlich anzusetzen.

Ursprünglich steckten sie mit ihrem Schaft in einem genau nach der Schaftform ausgehauenen Steinsockel, dem "Schuh", der aber heute nur noch in wenigen Fällen vorhanden ist, z.B. in Neuhof an der Zenn, in Oberreichenbach und Neuses.

Einige Steine tragen in Flachreliefform gemeißelte Zeichen, so z.B. in Neuses, Großhabersdorf und Markt Erlbach, die wegen ihrer Messerform vom Volksmund irrtumlich als Darstellung der Mordwaffe bezeichnet werden. In Wirklichkeit ist aber meistens das Sech dargestellt, ein Messer, das vor der Pflugschar den Boden aufreißt. Es gilt heute noch als Bauernwappen. Somit ist nicht ein Abbild der Mordwaffe auf dem Kreuz eingemeißelt, sondern das Berufszeichen des Erschlogenen, wie wir es auch in Oberreichenbach mit einem Krug und in Hirschneuses mit einem Hammer finden.

Es gibt selten ein Steinkreuz, über das nicht eine Sage erzählt wird. So weisen vor allem die Namen "Russenkreuz" in Buchschwabach, "Schwedenkreuz" in Hirschneuses und Oberasbach darauf hin, daß der Volksmund sie als Grabkreuze bezeichnet, meist fUr Fremde und Fahrende, die nach mittelalterlichem Recht außerhalb des geweihten Friedhofes an der Hegscheide begraben wurden. In der Regel aber wird von einem blutig endenden Streit zwischen zwei Mögden, Schnittern, Handwerksburschen, vor allem Hetzgern, aber auch Schäfern und Soldaten berichtet, der sich dort zugetragen haben soll.

Hier ist in der Sage ein echter Kern. Steinkreuze sind häufig als Gedenksteine für eine an dieser Stelle begangene Bluttat, d.h. für einen Totschlag, anzusehen.

Die Sitte, einem Erschlogenen einen Stein zu setzen, vor allem bei Totschlag, geht auf einen vorchristlichen, weit in die Vergangenheit rei-