Siebente Periode (1767—1769). | 165 |
stark beschädigt, mit den geretteten Pferden nach Fürth zurück. 546)
Die Niemer bildeten [[Jahr::1768] ein eigenes domprobsteiliches Handwerk mit 14 Meistern. Die Gemeinde Fürth protestirte fortwährend gegen die Errichtung der Gewerbe mit dem Bemerken, daß dieselben der Freiheit der Gemeine, wornach Jeder treiben könne, was er wolle, zuwider laufen. 547) — In diesem Jahre wurde der seit vielen Jahren in Proceß gelegene Bau des Wirthshauses zum schwarzen Kreuz vollendet, nachdem der Eigenthümer desselben durch die Ansbacher Regierung eine eigene Concession erhalten hatte. 548)
Am St. Andreastage (4. Febr.) ist ein Weber von Nürnberg zwischen Poppenreuth und Wetzendorf auf dem Weg gestorben. Die Nürnberger schickten ein Commando Soldaten heraus. Unser Commando kam auch dazu und wollte ihnen den Mann nicht laßen. Sie attaquirten einander und wurden auf beiden Seiten Viele verwundet. Unser Sergeant wurde durch den Arm geschossen und Etliche über die Hand und den Kopf gehauen und brachten die Hiesigen vier Schießgewehr und Anderes ein; die Nürnberger hingegen behaupteten über Nacht das Fraysch und zogen nachhaus. (Aus Gruber's Tagebuch.) Am 13. Mai 1769 wurden bei dem „Walburgi-Heeg-Gericht" von dem Domprobst Grafen von Schönborn die Statuten der Gewerbe der Gold- und Silberarbeiter, Galanterie-, Uhrgehäuse- und Drahtarbeiter festgesetzt. Darauf bewarben sich am 1. Juni d. I. die sämmtlichen Gold- und Silberarbeiter (sechs davon waren nur ansbachisch, die meisten domprobsteilich) um die Konfirmation ihrer Zunftartikel bei dem Markgrafen; sie wollten dafür jähr lich 20 Gulden an den Markgrafen zahlen. — Vor dem Kastenamt in Cadolzburg erschienen am 8. Juni zwei Zinngießer, die sich in's Gürtlergewerbe neu eingekauft hatten und sagten aus, daß der domprobsteiliche Amtmann Netter behaupte, durch den Receß von 1717 habe Bamberg allein das Recht, Handwerke zu halten. — Am 18. September führten in einer Eingabe die Bürgermeister und Schutzführer Fürths Klage bei dem Mark grafen wegen Errichtung domprobsteilicher Zünfte durch einen gewißen Winkeladvokaten Staudinger. 549)
Von 1769 an war Gottfried Wendler Lehrer in der domprobsteilichen Schule. Er bezog einen Gehalt von gegen 530 fl.