Zweite Periode (1314). | 17 |
ersetzen und zugleich darüber zu wachen, daß die Bestimmungen der Schenkurkunde, namentlich in Bezug aus die Abhaltung der dem Domkapitel auferlegten gottesdienstlichen Verrichtungen auch richtig eingehalten würden. Damit auch der gemeine Mann die Urkunden verstehen könne, so waren sie in deutscher Sprache verfaßt. Die Wirkung derselben war von großer Tragweite für die Entwickelung Fürths; die darin gewährte Zusicherung der Nichterhöhung der Abgaben zog viele Ansiedler an. Deshalb hob auch die Fürther Gemeinde auf das Sorgfältigste diesen Donationsbrief auf und ließ sich ihn von den Markgrafen, zuletzt noch 1795 den 1. Juli durch König Friedrich Wilhelm von Preußen bestätigen. Das Original, mit einem an einem Pergamentstreifen hängenden, einen schreitenden Löwen darstellenden Wachssiegel (das zweite Siegel — das der Burggräfin Agnes — ist abgerissen) befindet sich noch in der hiesigen Magistrats-Registratur, wie auch noch eine Anzahl beglaubigter Abschriften von dieser Urkunde. 49-51)
Zu bemerken ist hier noch, daß in diesem sowohl, als in dem vorhergehenden 13. und schon 12. Jahrhundert das Hochgericht in Fürth sich westlich über den Ort hinaus, jenseits der Rednitz, auf der Anhöhe hinter dem Siechhaus befand. Man nannte diese Anhöhe (den vorderen Theil der Haard) auch noch in der neueren Zeit den Galgenberg. Auch stand um jene Zeit der Pranger auf dem südlichen Theil hinter dem Gängersberg (jetzt Bergstraße), auf der Höhe an der sogenanten Schindersgasse (jetzt Rednitzstraße). 52)
Fronmüller, Chronik von Fürth.
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