Vierte Periode (1538 — 1544). | 37 |
Hans Holper bis 1547, dann Christoph Wagner und in gleichem Jahre noch Wolf Hofmann. 138)
Nach dem Tode des protestantischen Pfarrers Johann Hofmann wurde von Seite Nürnbergs Michael Peßler aus Nürnberg gewählt, wogegen Bamberg vergeblich protestirte. Der noch in Fürth befindliche (katholische) Frühmeffer Joh. Höfler starb in diesem Jahre. Der domprobsteiliche Amtmann Sparhelmling schlug hierauf Johann Kübitz als dessen Nachfolger vor. 139) Das Frühmeßhaus stand auf dem Kirchhofe, der großen Kirchenthüre gegenüber; es wurde von Tilly zu Anfang des dreißigjährigen Krieges abgebrannt. Später wohnte da der domprobsteiliche Schulmeister und Kantor. 140) — Zum Schulmeister, der zugleich Gerichtsschreiber war, wählte die Gemeinde einen Otto Kummeter. 141)
In diesem Jahre kam ein zweiter Jsraelite unter des Markgrafen Schutz nach Fürth, mit Namen Michel, ein reicher Mann. Männel erbaute für ihn neben seiner eigenen Wohnung in der Geleitsgasse ein Haus hinter dem ehemaligen Geleitshaus. Der Rath von Nürnberg hatte vergebens unter dem 1. Februar bei dem Markgrafen und bei der Domprobstei dagegen Protest eingelegt. 142) — An Letzteren mußte der reiche Michel jährlich 400 Gulden Schutzgeld zahlen, von seinen beiden Handelskonsorten, die weniger begütert waren, jeder 100 Thaler. S. die betreffenden Urkunden unter XXI. im Anhang. — Außer den beiden Familien Männel und Michel und ihren Associes kamen bis 1553 keine weiteren Israeliten nach Fürth.
1539: Der markgräfliche Amtmann (Geleitsmann) in Fürth verlangte von allen durchpassirenden Gütern denselben Zoll, welchen die unter Geleit von der Frankfurter Messe Durchkommenden bezahlen mußten. 143)
Der Sommer von 1540 war so trocken und heiß, daß eine große Theuerung entstand. Das Pfund Brod kostete damals fünf Kreuzer.
Die 1542 auf dem Reichstag zu Speyer ausgeschriebene allgemeine Türkensteuer wurde vom Bischof von Bamberg seinen Fürther Unterthanen auferlegt, welche sich auf die Konrad'sche Urkunde beriefen und in Ansbach Hilfe suchten. Diese wurde ihnen verweigert und sie mußten die Steuer zählen. Im Jahre 1544 bei derselben Veranlassung benahm sich der Mark-