672
Nachtrag und Ergänzungen.
Asche in einer Urne durch seinen Verwandten, Kommerzienrath Mayer aus Hannover nach Fürth gebracht und im Rathhaus aufbewahrt. Sonntag den 22. d. M. wurde im, mit Trauerflor ausgestatteten Rathhaussaale die Trauerfeier vor einem zahlreichen Publikum abgehalten. Das Bild des Verblichenen mit einem Lorbeerkranz umgeben, befand sich vor dem schwarz ausgeschlagenem Podium, welches eine Säule trug, worauf die Urne gestellt wurde. Die Feier wurde nun eröffnet mit einem rührenden Gesang eines dreifachen Quartetes des Lehrer gesangvereins: „Unter allen Wipfeln ist Ruhe." Kommerzienrath Mayer, als Haupt der Familie übergab sodann die Urne dem Stadt magistrat, damit er nach den letztwilligen Wünschen des Entschlafenen verfüge. Bürgermeister Langhans mit Amtskctte und Qrdenskreuz ge schmückt ergriff nun das Wort, um dem Andenken des Entschlafenen einen tiefempfundenen Nachruf zu widmen, worin er den innigsten Dank zum Ausdruck brachte für die große Reihe von Wohlthaten, die er seiner Vaterstand erzeugte und ein getreues Bild dieses merkwür digen Mannes entwarf, der sein ganzes Leben und Können dem Dienste der Humanität und Karitas weihte. Eine ergreifende direkte Ansprache an Bild und Urne bildete den Schluß der nach Inhalt und Form ausgezeichneten, nach ihrem Eindruck von inniger Herzlichkeit und prunk loser, schlichter Wahrhaftigkeit mächtig durchwehten, gedankentiefen Aus führung des Bürgermeisters Langhans. — Nach dieser Rede legte Rektor Brunotte mit Worten des Dankes von Seite des Gewerbvereines einen Kranz vor der Urne nieder, desgleichen Rechtsanwalt vr. Schmidt von Seite des Iugendhortes, Maschinenfabrikbesitzer PH. Engelhardt von Seite des Kunstvereines und Amtsgerichtssekretär Hellerich Namens des westlichen Borstadtvereines. — Der erhebende Chor „Ueber den Sternen wohnt Gottes Friede" schloß die Trauerfeier. — Nach den Bestim mungen des Verlebten wurde sodann die Urne von vier Simonspreis trägern nach dem israelitischen Friedhof zur einstweiligen Verwahrung verbracht, woselbst sie bis zur Herstellung eines Grabdenkmals verbleibt.