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in den Knast atsache ist, daß Jugendkriminalität zunimmt. Die meisten Straftaten sind eindeutig Ladendiebstahl, Schlägerei und Einbrüche, in manchen Fällen auch schwer wiegenderes.
T
Wenn man die Jugendlichen fragt, wieso sie z.B. geklaut haben, antworten sie nicht etwa "weil ich kein Geld habe", oder ähnliches, sondern oft "einfach Blödsinn" oder "aus Langeweile halt". Dabei scheint bemerkenswert, daß im Regelfall der größte Teil der Jugendlichen aus schlechten sozialen Verhältnissen stammt, wie Trennung/Scheidung der Eltern, Alkoholprobleme innerhalb der Familie, Ar beitslosigkeit der Eltern ...
Langeweile Die Folgen sind schlechte Leistungen in der Schule ,die oft zu frühzeitigen Entlassungen führen. Da sich deswegen kaum Arbeitsplätze finden lassen, ist die "kriminelle Lauf bahn" der Jugendlichen oft schon vorprogrammiert. Die ersten kleinen Delikte können vor allem in der Clique eskalieren, da der Gruppeneffekt die kriminelle Hemm schwelle leicht überschreiten läßt.
Früher oder später jedoch kommt es vor, daß ein Jugend licher schließlich bei einer Straftat erwischt und angezeigt wird. Wer Glück hat, bei dem wird das Verfahren bereits vorher eingestellt. Andererseits kommt es zu einer Vorla dung zur Gerichtverhandlung, die schriftlich bei den Eltern eingeht. Einige Wochen, bevor die Verhandlung beginnt,
Verhandlung
sind die Straffälligen dazu verpflichtet, mit denen ihnen zugeordneten Jugendgerichtshelfern Kontakt aufzunehaufzumen: dieser versucht, anhand von Gesprächen einen Eindruck von ihrem Leben zu gewinnen, um sie einiger maßen charakterisieren zu können. Der Jugendgerichtshel fer kann für die Ju g e n d lic h e n e b en fa lls als Ansprechpartner für persönliche Probleme fungieren. Die Gerichtsverhandlung beginnt dam it, daß die Anwesen den aufgerufen werden. Auffällig dabei ist, daß wenige Eltern erscheinen. Den meisten von ihnen ist es vielleicht egal, oder vielleicht schämen sic sich auch für ihre Kinder.
Die Verhandlung (nicht öffentlich) läuft dann so ziemlich nach dem gleichen Schema ab: nach der Verlesung der Anklage durch den Staatsanwalt, beginnen der Jugendrich ter und der Staatsanwalt mit dem Angeklagten die Sachlage zu erörtern, um sich abschließend ein Bild machen zu
Gericht
können. Die wird von dem Jugendgerichtshelfer ergänzt, indem er dem Gericht seinen persönlichen Eindruck von dem Jugendlichen unterbreitet. So dient der Jugendge richtshelfer auch als Vermittler zwischen dem Straffälligen und dem Gericht.
75% Rückfällige Strafen fallen unterschiedlich aus: Geldauflagen, Arbeits aunagen, d.h. die Jugendlichen müssen in einer sozialen Einrichtung die ihnen zugesprochenen Stunden (bis um die 40) abarbeiten. Die härteste Strafe ist der Wochenendar rest, d.h. die Jugendlichen haben sich Freitagabend in der Anstalt einzufinden und müssen bis Sonntagabend in völ liger Isolierung leben. Das Urteil vom Richter hängt auch davon ab, wie er selbst die Jugendlichen einschätzt. Trotz allem scheinen die Jugendlichen ihre Situation nicht richtig ernst zu nehmen:
75% werden wieder rückfällig.