Inmitten eines Waldstücks südlich des damals noch kleinen Bauerndorfes war ab 1945/46 auf Ödland, das sich Besitz der Gemeinde Stadeln befand, eine Kleingartenanlage entstanden. Durch Verhandlungen mit der Gemeinde wurde das Gelände dem Siedlerverein im Erbbaurecht überlassen. Die Ausbeute des Anbaus war wohl gering, dennoch waren die Besitzer der Parzellen, Heimatvertriebene und Einheimische, froh, dass sie ein Stück Boden hatten, das sie als ihr Eigen betrachten konnten. | Inmitten eines Waldstücks südlich des damals noch kleinen Bauerndorfes war ab 1945/46 auf Ödland, das sich Besitz der Gemeinde Stadeln befand, eine Kleingartenanlage entstanden. Durch Verhandlungen mit der Gemeinde wurde das Gelände dem Siedlerverein im Erbbaurecht überlassen. Die Ausbeute des Anbaus war wohl gering, dennoch waren die Besitzer der Parzellen, Heimatvertriebene und Einheimische, froh, dass sie ein Stück Boden hatten, das sie als ihr Eigen betrachten konnten. |