Hafen Fürth: Unterschied zwischen den Versionen

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== Bau und Betrieb ==
== Bau und Betrieb ==
[[Datei:Frachtumschlag-Hafen-Fürth.png|thumb|right|Schiffsfrachtumschlag im Fürther Hafen]]
Der Baubeginn des Hafens war am 3. August 1970, die Fertigstellung wurde zum 30. Juni 1972 vermerkt. Die Gesamtbaukosten für Längs- und Wendebecken, für Kaimauer, Querspange sowie Geländeausgleich für Ansiedlungen einschließlich Grunderwerb wurden mit 10,8 Mio. DM angegeben.<ref>Zusammenstellung des städt. Baureferats im Amtsblatt vom 14. Juli 1972, S. 216</ref><br />
Der Baubeginn des Hafens war am 3. August 1970, die Fertigstellung wurde zum 30. Juni 1972 vermerkt. Die Gesamtbaukosten für Längs- und Wendebecken, für Kaimauer, Querspange sowie Geländeausgleich für Ansiedlungen einschließlich Grunderwerb wurden mit 10,8 Mio. DM angegeben.<ref>Zusammenstellung des städt. Baureferats im Amtsblatt vom 14. Juli 1972, S. 216</ref><br />
Der Hafen Fürth nahm am [[15. Juli]] [[1972]], zeitgleich mit dem [[Frankenschnellweg]], seinen Betrieb auf. Die erste Ladung, die vor den Augen von 2.500 Besuchern gelöscht wurde, waren Rohre und Aluminiumbarren für die [[Eckart-Werke]] aus dem Persischen Golf (Bahrein). Der Betrieb des Hafens ist in einer gesonderten Fürther Hafenordnung (derzeitige Fassung vom 28. November 1994) geregelt.<ref>Verordnung über die Benutzung des Parallelhafens der Stadt Fürth am Main-Donau-Kanal (Hafenordnung) i. d. F. der Bekanntmachung vom 28. November 1994 (Amtsblatt Nr. 41 vom 16.12.1994)  - [http://fuerth.de/Portaldata/1/Resources/FuertherRathaus/Ortsrecht/33_9_hafenordnung_parallelhafen_fuerth.pdf Internetportal der Stadt Fürth, Rubrik Ortsrecht]</ref>
Der Hafen Fürth nahm am [[15. Juli]] [[1972]], zeitgleich mit dem [[Frankenschnellweg]], seinen Betrieb auf. Die erste Ladung, die vor den Augen von 2.500 Besuchern gelöscht wurde, waren Rohre und Aluminiumbarren für die [[Eckart-Werke]] aus dem Persischen Golf (Bahrein). Der Betrieb des Hafens ist in einer gesonderten Fürther Hafenordnung (derzeitige Fassung vom 28. November 1994) geregelt.<ref>Verordnung über die Benutzung des Parallelhafens der Stadt Fürth am Main-Donau-Kanal (Hafenordnung) i. d. F. der Bekanntmachung vom 28. November 1994 (Amtsblatt Nr. 41 vom 16.12.1994)  - [http://fuerth.de/Portaldata/1/Resources/FuertherRathaus/Ortsrecht/33_9_hafenordnung_parallelhafen_fuerth.pdf Internetportal der Stadt Fürth, Rubrik Ortsrecht]</ref>
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