Dreiherrschaft: Unterschied zwischen den Versionen

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Fürth lag an der Grenze von drei Territorien, deren Herren gerne Fürth in ihrer Herrschaft (Alleinherrschaft) gehabt hätten, sie rangen also Jahrhunderte um Fürth:
Fürth lag an der Grenze von drei Territorien, deren Herren gerne Fürth in ihrer Herrschaft (Alleinherrschaft) gehabt hätten, sie rangen also Jahrhunderte um Fürth:


Die Herrschaft der [[Bistum Bamberg|Dompropstei Bamberg]] (zunächst "Alleineigentümer" von Fürth: bekam Fürth [[1007]] zu ihrer Versorgung geschenkt), dann ab [[1200]] der Burggrafen von Nürnberg bzw. [[Markgrafschaft Brandenburg-Ansbach|Markgrafen von Brandenburg-Ansbach]] (Hohenzollern/Erben der Grafen von Abenberg) als [[Vogtei|Vogt]] von Fürth (Weltliche Gerichtsbarkeit) und Geleitsherr, und schließlich auch der [[Nürnberg|Reichstadt Nürnberg]] (Private Grundbesitzer/ Patrizier und Kirchenhoheit des Rates der Reichsstadt, und das Reichsschultheißenamt).
Die Herrschaft der [[Bistum Bamberg|Dompropstei Bamberg]] (zunächst "Alleineigentümer" von Fürth: bekam Fürth [[1007]] zu ihrer Versorgung geschenkt), dann ab [[1200]] der Burggrafen von Nürnberg bzw. [[Markgrafschaft Brandenburg-Ansbach|Markgrafen von Brandenburg-Ansbach]] (Hohenzollern/Erben der Grafen von Abenberg) als [[Vogtei|Vogt]] von Fürth (Weltliche Gerichtsbarkeit) und Geleitsherr, und schließlich ab etwa [[1400]] auch der [[Nürnberg|Reichstadt Nürnberg]] (Private Grundbesitzer/ Patrizier und Kirchenhoheit des Rates der Reichsstadt, und das Reichsschultheißenamt).


Diese Herrschaft war nach Häusern und Grundstücken eingeteilt, jeder Fürther Einwohner war also genau einem der drei Herren unterstellt.
Diese Herrschaft war nach Häusern und Grundstücken eingeteilt, jeder Fürther Einwohner war also genau einem der drei Herren unterstellt.