Franz Jakob: Unterschied zwischen den Versionen

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K (Textersetzung - „Berufsmässiger Stadtrat“ durch „Berufsmäßiger Stadtrat“)
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== Spruchkammerverfahren ==
== Spruchkammerverfahren ==
[[Bild:Jakob 160251 NZ.jpg|thumb|right|Franz Jakob bei der Verurteilung 1951 (links im Bild)]]
[[Bild:Jakob 160251 NZ.jpg|thumb|right|Franz Jakob bei der Verurteilung 1951 (links im Bild)]]
Franz Jakob wurde durch die Alliierten nach dem Krieg am [[6. Juli]] [[1945]] verhaftet und zunächst als "Hauptschuldiger" (Gruppe I) klassifiziert. In dem Spruchkammerurteil vom [[14. Juli]] [[1947]] wurde er zu 10 Jahren Arbeitslager verurteilt, wobei seine politische Haft seit dem [[6. Juli]] [[1945]] angerechnet wurde. Sein persönliches Vermögen wurde zur Wiedergutmachung eingezogen, lediglich ein Betrag von DM 2.000,- durfte er behalten. Von seinem künftigen Einkommen musste er stets 10 % in einen Wiedergutmachungsfond einzahlen. Weiterhin wurde ihm dauerhaft untersagt, öffentliche Ämter zu bekleiden oder Mitglied einer Gewerkschaft oder Partei zu werden. Er verlor jeglichen Rentenanspruch aus öffentlichen Mitteln und zusätzlich das passive Wahlrecht. Auch untersagte die Spruchkammer Jakob, für die Dauer von 10 Jahren keinen freien Beruf auszuüben oder sich selbständig als Unternehmer zu betätigen.<ref>StAN, Spruchkammerakten Jakob Franz Sprk Fü 2 J, Spruchkammerurteil Moosburg-Dachau, Aktenzeichen 3411 vom 14. Juli 1947 </ref>
Franz Jakob wurde durch die Alliierten nach dem Krieg am [[6. Juli]] [[1945]] verhaftet und zunächst als "Hauptschuldiger" (Gruppe I) klassifiziert. In dem Spruchkammerurteil vom [[14. Juli]] [[1947]] wurde er zu 10 Jahren Arbeitslager verurteilt, wobei seine politische Haft seit dem [[6. Juli]] [[1945]] angerechnet wurde. Sein persönliches Vermögen wurde zur Wiedergutmachung eingezogen, lediglich ein Betrag von DM 2.000,- durfte er behalten. Von seinem künftigen Einkommen musste er stets 10 % in einen Wiedergutmachungsfond einzahlen. Weiterhin wurde ihm dauerhaft untersagt, öffentliche Ämter zu bekleiden oder Mitglied einer Gewerkschaft oder Partei zu werden. Er verlor jeglichen Rentenanspruch aus öffentlichen Mitteln und zusätzlich das passive Wahlrecht. Auch untersagte die Spruchkammer Jakob, für die Dauer von 10 Jahren [k]einen freien Beruf auszuüben oder sich selbständig als Unternehmer zu betätigen.<ref>StAN, Spruchkammerakten Jakob Franz Sprk Fü 2 J, Spruchkammerurteil Moosburg-Dachau, Aktenzeichen 3411 vom 14. Juli 1947 </ref>
Der leitende Ermittler Zeiher kam über Jakob zu dem Ergebnis:
Der leitende Ermittler Zeiher kam über Jakob zu dem Ergebnis:
:''…Jakobs Privatleben, das sich vor 1933 in geregelten Bahnen und in einem verhältnismäßig guten Familienleben nach außen hin bewegte, wurde mit seiner Einsetzung als Oberbürgermeister mit einem Schlag vernichtet. ... Obwohl Jakob an und für sich kein Alkoholiker war, ist sein schweinisches Verhalten, das allgemein bekannt war umso mehr zu verwerfen. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass Jakob im Kleinen das Beispiel seiner grossen Häupter nachahmte. Denn trotz seiner Amtseinsetzung ist er doch der kleine Geist geblieben, der er früher war, und der es auch verschiedenen Referatsführern der Stadt möglich machte, dass sie nach ihren Gutdünken in verschiedenen Fragen handeln konnten. Nach seiner Versetzung atmete der anständige Teil der Bürger von Fürth auf. Es geht hier in Fürth das Gerücht, dass Jakob im Lager geäussert haben soll: „Was wollen mir die Fürther schon antun? Ich habe gut gelebt, gefressen und gehurt, und das ist politisch nicht strafbar.“ Dieser Ausdruck zeigt schon die moralische Einstellung des Genannten. Über sein Verhalten in Thorn ist hier nichts bekannt.''<ref>StAN, Spruchkammerakten Jakob Franz Sprk Fü 2 J, Ermittlungsbericht über den ehem. Kreisleiter und OB der Stadt Fürth, 17.3.47</ref>  
:''…Jakobs Privatleben, das sich vor 1933 in geregelten Bahnen und in einem verhältnismäßig guten Familienleben nach außen hin bewegte, wurde mit seiner Einsetzung als Oberbürgermeister mit einem Schlag vernichtet. ... Obwohl Jakob an und für sich kein Alkoholiker war, ist sein schweinisches Verhalten, das allgemein bekannt war umso mehr zu verwerfen. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass Jakob im Kleinen das Beispiel seiner grossen Häupter nachahmte. Denn trotz seiner Amtseinsetzung ist er doch der kleine Geist geblieben, der er früher war, und der es auch verschiedenen Referatsführern der Stadt möglich machte, dass sie nach ihren Gutdünken in verschiedenen Fragen handeln konnten. Nach seiner Versetzung atmete der anständige Teil der Bürger von Fürth auf. Es geht hier in Fürth das Gerücht, dass Jakob im Lager geäussert haben soll: „Was wollen mir die Fürther schon antun? Ich habe gut gelebt, gefressen und gehurt, und das ist politisch nicht strafbar.“ Dieser Ausdruck zeigt schon die moralische Einstellung des Genannten. Über sein Verhalten in Thorn ist hier nichts bekannt.''<ref>StAN, Spruchkammerakten Jakob Franz Sprk Fü 2 J, Ermittlungsbericht über den ehem. Kreisleiter und OB der Stadt Fürth, 17.3.47</ref>