Georg Heinrich Stengel: Unterschied zwischen den Versionen

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Im [[Adressbuch von 1819]] wird Stengel als Gemeinde-Bevollmächtigter aufgeführt und das Familienanwesen mit den Adressen "In der Altneugasse Haus Nr. 421a und Haus Nr. 421b" angegeben.
Im [[Adressbuch von 1819]] wird Stengel als Gemeinde-Bevollmächtigter aufgeführt und das Familienanwesen mit den Adressen "In der Altneugasse Haus Nr. 421a und Haus Nr. 421b" angegeben.


Im [[Adressbuch von 1846]] heißen die Adressen dann "Neuestraße" Nr. 352 und Nr. 351. Außerdem kommen noch die Anwesen "Hospitalstraße" Nr. 311, Nr. 312a ("Interimsbrauhaus") und Nr. 312b sowie "Königsstraße" Nr. 395 und Nr. 394 dazu.
Im [[Adressbuch von 1846]] heißen die Adressen dann "Neuestraße" Nr. 352 und Nr. 351. Außerdem kommen noch die Anwesen "Hospitalstraße" Nr. 311, Nr. 312a ("Interimsbrauhaus") und Nr. 312b sowie "Königsstraße" Nr. 395, Nr. 394 und Nr. 414 dazu.