Gustavstraße: Unterschied zwischen den Versionen

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Am [[29. Juli]] [[2015]] beschloss der [[Stadtrat]] mehrheitlich - bei zwei Gegenstimmen - ein neues Nutzungskonzept für  Veranstaltungen in der Altstadt. Das Konzept versucht, der aktuellen Rechtssprechung Rechnung zu tragen bei gleichzeitigem Erhalt der bisherigen Veranstaltungen und stellt nach Angaben der Stadt Fürth einen machbaren und vernünftigen Kompromiss dar.<ref>Claudia Ziob: In Fürth wird künftig leiser gefeiert. In: [[Fürther Nachrichten]] vom 29. Juli 2015 [http://www.nordbayern.de/region/fuerth/larmstreit-in-furth-wird-kunftig-leiser-gefeiert-1.4553228 online abrufbar]</ref>
Am [[29. Juli]] [[2015]] beschloss der [[Stadtrat]] mehrheitlich - bei zwei Gegenstimmen - ein neues Nutzungskonzept für  Veranstaltungen in der Altstadt. Das Konzept versucht, der aktuellen Rechtssprechung Rechnung zu tragen bei gleichzeitigem Erhalt der bisherigen Veranstaltungen und stellt nach Angaben der Stadt Fürth einen machbaren und vernünftigen Kompromiss dar.<ref>Claudia Ziob: In Fürth wird künftig leiser gefeiert. In: [[Fürther Nachrichten]] vom 29. Juli 2015 [http://www.nordbayern.de/region/fuerth/larmstreit-in-furth-wird-kunftig-leiser-gefeiert-1.4553228 online abrufbar]</ref>


Im Juni [[2016]] wurde zur Änderung des sog. ''Bebauungsplan 001'' formal die notwendige Bürgerbeteiligung durch die Stadt Fürth eingeleitet. Hintergrund der Bürgerbeteiligung war eine Änderung des Bebauungsplans dahingehend, dass der besondere Schutz der Anwohner auf das normale Maß eines Mischgebietes angepaßt wird. Hierzu leitete die Stadt Fürth ein sog. beschleunigtes Verfahren ein, dass sie aber im September [[2016]] wieder abbrach<ref>Claudia Ziob: Fürther Altstadt: Bürgerbeteiligung wird wiederholt. In: Fürther Nachrichten vom 21. September 2016 [http://www.nordbayern.de/region/fuerth/further-altstadt-burgerbeteiligung-wird-wiederholt-1.5499041 online abrufbar]</ref>. Der Abbruch erfolgte auf juristischen Rat, da zu befürchten gewesen wäre, dass ein beschleunigtes Verfahren vor dem Verwaltungsreicht angreifbar geworden wäre. Deshalb soll die Änderung des Bebauungsplanes in einem regulären - nicht beschleunigtem - Verfahren durchgeführt werden. Bis zur Änderung des Bebauungsplans muss die Stadt Fürth eine achtstündige Nachtruhe innerhalb der Gustavstraße sicherstellen, so dass u.a. die Gastronomiebetriebe [[Kaffeebohne]], [[Gelber Löwe]], [[Pfeifendurla (Gasthaus)|Pfeifendurla]] und [[Panolio]] unter der Woche die Freischankflächen lediglich bis 22 Uhr und an Freitagen und Samstagen bis 23 Uhr nutzen können. Für alle anderen Gastronmiebetriebe in und um der Gustavstraße gilt diese Regelung nicht. Eine eigens von der Stadt Fürth durchgeführte [http://www.fuerth.de/Portaldata/1/Resources/fuertherrathaus/dokumente/2016/laermmesskampagne_Gustavstrasse_2016.pdf Lärmmessung] vom [[4. Mai]] [[2016]] bis zum [[26. September]] [[2016]] ergab, dass die Lärm-Messergebnisse im Durchschnitt nicht die Grenzwerte überschreiten<ref>Claudia Ziob:  Stadt Fürth misst Lärm: "Gustavstraße ist nicht zu laut". In: Fürther Nachrichten vom 17. November 2016 [http://www.nordbayern.de/region/fuerth/stadt-furth-misst-larm-gustavstrasse-ist-nicht-zu-laut-1.5626768 online abrufbar]</ref>.
Im Juni [[2016]] wurde zur Änderung des sog. ''Bebauungsplan 001'' formal die notwendige Bürgerbeteiligung durch die Stadt Fürth eingeleitet. Hintergrund der Bürgerbeteiligung war eine Änderung des Bebauungsplans dahingehend, dass der besondere Schutz der Anwohner auf das normale Maß eines Mischgebietes angepaßt wird. Hierzu leitete die Stadt Fürth ein sog. beschleunigtes Verfahren ein, dass sie aber im September [[2016]] wieder abbrach<ref>Claudia Ziob: Fürther Altstadt: Bürgerbeteiligung wird wiederholt. In: Fürther Nachrichten vom 21. September 2016 [http://www.nordbayern.de/region/fuerth/further-altstadt-burgerbeteiligung-wird-wiederholt-1.5499041 online abrufbar]</ref>. Der Abbruch erfolgte auf juristischen Rat, da zu befürchten gewesen wäre, dass ein beschleunigtes Verfahren vor dem Verwaltungsreicht angreifbar geworden wäre. Deshalb soll die Änderung des Bebauungsplanes in einem regulären - nicht beschleunigtem - Verfahren durchgeführt werden. Bis zur Änderung des Bebauungsplans muss die Stadt Fürth eine achtstündige Nachtruhe innerhalb der Gustavstraße sicherstellen, so dass u.a. die Gastronomiebetriebe [[Kaffeebohne]], [[Gelber Löwe]], [[Pfeifendurla (Gasthaus)|Pfeifendurla]] und [[Panolio]] unter der Woche die Freischankflächen lediglich bis 22 Uhr und an Freitagen und Samstagen bis 23 Uhr nutzen können. Für alle anderen Gastronmiebetriebe in und um der Gustavstraße gilt diese Regelung nicht. Eine eigens von der Stadt Fürth durchgeführte [http://www.fuerth.de/Portaldata/1/Resources/fuertherrathaus/dokumente/2016/laermmesskampagne_Gustavstrasse_2016.pdf Lärmmessung] vom [[4. Mai]] [[2016]] bis zum [[26. September]] [[2016]] ergab, dass die Lärm-Messergebnisse im Durchschnitt nicht die Grenzwerte überschreiten<ref>Claudia Ziob:  Stadt Fürth misst Lärm: "Gustavstraße ist nicht zu laut". In: Fürther Nachrichten vom 17. November 2016 [http://www.nordbayern.de/region/fuerth/stadt-furth-misst-larm-gustavstrasse-ist-nicht-zu-laut-1.5626768 online abrufbar]</ref>. Auch ein vom [[SPD]] Bundestagsabgeordneten [[Carsten Träger]] eingebrachter Vorschlag, das Areal um die Gustavstraße in ein Städtebaurechtliches "Urbanes Gebiet" umzuwandeln, wird von Seiten der Stadt abgelehnt<ref>Claudia Ziob: Stadtspitze bekräftigt: Altstadt wird kein urbanes Gebiet. In: Fürther Nachrichten vom 14. Januar 2017, S. 33</ref>. Die neue Gesetzesinitative basiert auf dem Grundsatz, dass den Kommunen in den Innenstädten mehr Flexibilität verschafft werden soll, in dem u.a. auch von den Regelungen der TA-Lärm abgewichen werden darf. Laut Gesetzgeber zeichen sich "Urbane Gebiete" durch eine Nutzungsmischung aus: Gewerbebetriebe, Wohnungen, aber auch soziale, kulturelle und andere Einrichtungen werden in nächster Nähe gemeinsam existieren, wobei die Wohnnutzung nicht wesentlich gestört werden soll. Trotzdem sollen die Immissionsrichtwerte tagsüber auf max. 63 Dezibel und nachts auf 48 Dezibel festgesetzt werden, so dass die Vorgaben der TA Lärm um jeweils 5 Dezibel überschritten werden<ref>Bundesregierung: Neue Spielräume für den Wohnungsbau. Artikel vom 30. November 2016, online abgerufen am 20. Januar 2017 | 8.45 Uhr [https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2016/11/2016-11-30-urbane-gebiete.html online abrufbar]</ref>.  


=== Derbysieg und Aufstiegsfeier 2011/12 ===
=== Derbysieg und Aufstiegsfeier 2011/12 ===
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