Hermann Uhrhan: Unterschied zwischen den Versionen

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Im April [[2016]] konnte die Polizei eine tatverdächtige Person in Leipzig festnehmen, die ebenfalls aus der Obdachlosenszene stammt. Eine weitere tatverdächtige Person war bis Dezember [[2016]] flüchtig. Im Dezember [[2016]] wurden ebenfalls Details über die Tat und die Tatverdächtigen bekannt. Der Lokalpresse war zu entnehmen, dass Uhrhan von zwei Tätern gefesselt und geschlagen wurde. Dabei erlitt das Opfer u. a. eine Rippenserienfraktur. Im Anschluss an die Misshandlung wurde das Opfer erwürgt und am Tatort zurückgelassen - eine Identifkation des Opfers war lediglich über den Abgleich seines Zahn-Status mit örtlichen Zahnärzten möglich. Das Tatmotiv ist nach wie vor nicht bekannt, allerdings besteht der Verdacht, dass die Tötung aus Habgier vorgenommen wurde, da zumindest einer der vermeintlichen Täter Schulden über 20 Euro beim Opfer hatte. Während eine tatverdächtige Person bereits nach kurzer Zeit gefasst werden konnte, gelang in Zusammenarbeit mit den Landeskriminalämtern Bayern, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen die Festnahme des zweiten vermutlichen Täters im Dezember [[2016]] in Sachsen-Anhalt. Der 30-jährige Tatverdächtige ist laut Staatsanwaltschaft geständig - im Gegensatz zum im Frühjahr festgenommen Tatverdächtigen. Beide vermeintlichen Täter stammen laut Polizei ebenfalls aus dem Obdachlosenmilieu.<ref>hbi: Zweiter Mann festgenommen. In: Fürther Nachrichten vom 15. Dezember 2016</ref>
Im April [[2016]] konnte die Polizei eine tatverdächtige Person in Leipzig festnehmen, die ebenfalls aus der Obdachlosenszene stammt. Eine weitere tatverdächtige Person war bis Dezember [[2016]] flüchtig. Im Dezember [[2016]] wurden ebenfalls Details über die Tat und die Tatverdächtigen bekannt. Der Lokalpresse war zu entnehmen, dass Uhrhan von zwei Tätern gefesselt und geschlagen wurde. Dabei erlitt das Opfer u. a. eine Rippenserienfraktur. Im Anschluss an die Misshandlung wurde das Opfer erwürgt und am Tatort zurückgelassen - eine Identifkation des Opfers war lediglich über den Abgleich seines Zahn-Status mit örtlichen Zahnärzten möglich. Das Tatmotiv ist nach wie vor nicht bekannt, allerdings besteht der Verdacht, dass die Tötung aus Habgier vorgenommen wurde, da zumindest einer der vermeintlichen Täter Schulden über 20 Euro beim Opfer hatte. Während eine tatverdächtige Person bereits nach kurzer Zeit gefasst werden konnte, gelang in Zusammenarbeit mit den Landeskriminalämtern Bayern, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen die Festnahme des zweiten vermutlichen Täters im Dezember [[2016]] in Sachsen-Anhalt. Der 30-jährige Tatverdächtige ist laut Staatsanwaltschaft geständig - im Gegensatz zum im Frühjahr festgenommen Tatverdächtigen. Beide vermeintlichen Täter stammen laut Polizei ebenfalls aus dem Obdachlosenmilieu.<ref>hbi: Zweiter Mann festgenommen. In: Fürther Nachrichten vom 15. Dezember 2016</ref>


am 27. Februar 2017 wurde am Landgericht Nünberg-Fürth das Urteil gegen die beiden Tatverdächtigen ausgesprochen. Die Anklage lautete für beide Tatverdächtigen auf gemeinschaftlichen Mord, so die Staatsanwaltschaft. Während der Vernehmung hatte der ältere von beiden keine Angaben zur Tat gemacht und wurde von dem jüngeren Täter weitestgehend entlastet. Da auch sonst keine Spuren auf seine Tatbeteiligung sich finden liesen, wurde der 58-jährige vor Gericht frei gesprochen. Lediglich bei der Schuld des 30-Jährigen hatte das Gericht keine Zweifel und verurteilte Ihn wegen Totschlags zu neuneinhalb jahren Haft<ref>fn: Totschlag: Obdachloser muss neuneinhalb Jahre in Haft. In: Fürther Nachrichten vom 28. Februar 2017, S. 25</ref>.
Am 27. Februar 2017 wurde am Landgericht Nürnberg-Fürth das Urteil gegen die beiden Tatverdächtigen gesprochen. Die Anklage lautete für beide Tatverdächtigen auf gemeinschaftlichen Mord, so die Staatsanwaltschaft. Während der Vernehmung hatte der ältere von beiden keine Angaben zur Tat gemacht und wurde von dem jüngeren Täter weitestgehend entlastet. Da sich auch sonst keine Spuren seiner Tatbeteiligung finden ließen, wurde der 58-Jährige vor Gericht frei gesprochen. Lediglich bei der Schuld des 30-Jährigen hatte das Gericht keine Zweifel und verurteilte ihn wegen Totschlags zu neuneinhalb Jahren Haft.<ref>fn: Totschlag: Obdachloser muss neuneinhalb Jahre in Haft. In: Fürther Nachrichten vom 28. Februar 2017, S. 25</ref>


== Lokalberichterstattung ==
== Lokalberichterstattung ==
24.101

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