1766: Unterschied zwischen den Versionen

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Am [[27. Oktober]] 1766 urteilte das Reichskammergericht, dass das Hochstift Bamberg "weder seine Landeshoheit über das Amt Fürth, noch sein Recht für die Beiziehung der fürther Unterthanen zu allen Reichs- und Kreissteuern hinlänglich bewiesen" habe. <ref>In: J.S. Ersch, J.G. Gruber: ''Allgemeine Encyklopädie der Wissenschaften und Künste...'' Erste Section A-G. Leipzig: Brockhaus. 1849. S. 434. - [http://gdz.sub.uni-goettingen.de/dms/load/img/?PID=PPN354020684|LOG_0275&physid=PHYS_0433 online-Digitalisat der Universität Göttingen]</ref>
* Am [[27. Oktober]] 1766 urteilte das Reichskammergericht, dass das Hochstift Bamberg "weder seine Landeshoheit über das Amt Fürth, noch sein Recht für die Beiziehung der fürther Unterthanen zu allen Reichs- und Kreissteuern hinlänglich bewiesen" habe. <ref>In: J.S. Ersch, J.G. Gruber: ''Allgemeine Encyklopädie der Wissenschaften und Künste...'' Erste Section A-G. Leipzig: Brockhaus. 1849. S. 434. - [http://gdz.sub.uni-goettingen.de/dms/load/img/?PID=PPN354020684|LOG_0275&physid=PHYS_0433 online-Digitalisat der Universität Göttingen]</ref>
* Bei einem Gewitter schlug ein Blitz in die Michaeliskirche ein.


==Personen==
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