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* ''"Am 30.Juni ordnete das kgl. preuß. Geleitsamt an, daß Dunghaufen und Kloaken nicht mehr auf den Gassen ausgeschlagen und zum Verkaufe ausgelegt werden dürfen."''<ref>[[Fronmüllerchronik]], 1871, S. 171</ref> | * ''"Am 30.Juni ordnete das kgl. preuß. Geleitsamt an, daß Dunghaufen und Kloaken nicht mehr auf den Gassen ausgeschlagen und zum Verkaufe ausgelegt werden dürfen."''<ref>[[Fronmüllerchronik]], 1871, S. 171</ref> | ||
* Am 22. August erließ das Geleitsamt eine Kirchweihverordnung: Die Michaeliskirchweih sollte erst am Montag beginnen und den folgenden Sonntag pausieren. Die Bevölkerung war über diese neue Anordnung derart aufgebracht, dass die Regierung bereits am 7. September die Verordnung wieder zurücknahm und die beiden Kirchweihsonntage wieder erlaubte. Allerdings blieb es bei der neuen Regelung, dass die Kirchweih nicht mehr am Marktplatz, sondern in der Königstraße stattfinden sollte.<ref>[[Fronmüllerchronik]], 1871, S. 171</ref> | * Am 22. August erließ das Geleitsamt eine Kirchweihverordnung: Die Michaeliskirchweih sollte erst am Montag beginnen und den folgenden Sonntag pausieren. Die Bevölkerung war über diese neue Anordnung derart aufgebracht, dass die Regierung bereits am 7. September die Verordnung wieder zurücknahm und die beiden Kirchweihsonntage wieder erlaubte. Allerdings blieb es bei der neuen Regelung, dass die Kirchweih nicht mehr am Marktplatz, sondern in der Königstraße stattfinden sollte.<ref>[[Fronmüllerchronik]], 1871, S. 171</ref> | ||
* Das Verbot des Tabakrauchens auf den Straßen wurde erneuert. | |||
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