Albrecht Krauter: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Albrecht Krauter''' gehört zu den Pfarrern, die Stelleninhaber der  beiden unierten Pfarreien St. Sebald in Nürnberg und St. Peter und Paul in Poppenreuth waren. Seine Amtszeit währte von [[1355]] bis [[1379]].
'''Albrecht Krauter''' gehört zu den Pfarrern, die Stelleninhaber der  beiden unierten Pfarreien St. Sebald in Nürnberg und St. Peter und Paul in Poppenreuth waren. Seine Amtszeit währte von [[1355]] bis [[1379]].
Pfarrer Albrecht Krauter war der erste Poppenreuther Pfarrer, der kein Bamberger Domherr war. Nach dem Abgang [[Friedrich Graf von Castell|Friedrichs von Castell]] [[1352]] scheint die Stelle erst einmal vakant geblieben zu sein. Bis dahin waren jeweils Domkanoniker aus Bamberg mit der Pfünde der unierten Pfarrei (unierte Pfarrei: „St. Sebald intra muros in Nürnberg und St. Peter extra muros in Poppenreuth)“ belehnt worden.  
Pfarrer Albrecht Krauter war der erste Poppenreuther Pfarrer, der kein Bamberger Domherr war. Nach dem Abgang von [[Friedrich Graf zu Castell|Friedrichs zu Castell]] [[1352]] scheint die Stelle erst einmal vakant geblieben zu sein. Bis dahin waren jeweils Domkanoniker aus Bamberg mit der Pfünde der unierten Pfarrei (unierte Pfarrei: „St. Sebald intra muros in Nürnberg und St. Peter extra muros in Poppenreuth)“ belehnt worden.  


Dies führte in der Folge zu dem Streit zwischen Poppenreuth und Nürnberg, der in drei päpstlichen Bullen ([[1386]], [[1390]] und [[1402]] von den Päpsten [[Urban VI.]] und [[Bonifaz IX.]] erlassen), wie das Verhältnis von Stadt- und Landkirche zu regeln sei. Das Argument der Poppenreuther lautete:
Dies führte in der Folge zu dem Streit zwischen Poppenreuth und Nürnberg, der in drei päpstlichen Bullen ([[1386]], [[1390]] und [[1402]] von den Päpsten [[Urban VI.]] und [[Bonifaz IX.]] erlassen), wie das Verhältnis von Stadt- und Landkirche zu regeln sei. Das Argument der Poppenreuther lautete:
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