Stadtverwaltung (19. Jahrhundert): Unterschied zwischen den Versionen

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König Maximilian I. hat [[1808]] und [[1818]] zwei Gemeindeedikte zur Gemeindeverwaltung erlassen.
König Maximilian I. hat [[1808]] und [[1818]] zwei Gemeindeedikte zur Gemeindeverwaltung erlassen.


Das erste Gemeindeedikt stellte die Gemeinden unter strenge Staatsaufsicht, weshalb der Wirkungskreis der Bürgervertretung ('''Munizipalrat'''; vergleichbar mit dem heutigen [[Stadtrat]]) und des Bürgermeisters sehr eingeschränkt war.  
Das erste Gemeindeedikt stellte die Gemeinden unter strenge Staatsaufsicht, weshalb der Wirkungskreis der Bürgervertretung ('''[[Munizipalrat]]'''; vergleichbar mit dem heutigen [[Stadtrat]]) und des Bürgermeisters sehr eingeschränkt war.  


Das zweite Gemeindeedikt von 1818 brachte den Gemeinden erweiterte Selbstverwaltungsbefugnisse.
Das zweite Gemeindeedikt von 1818 brachte den Gemeinden erweiterte Selbstverwaltungsbefugnisse.
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Fürth bekam [[1818]], mit der Erhebung zur "Stadt Erster Klasse", somit eine eigene Stadtverwaltung mit einem Zweikammersystem - dem Kollegium der '''Gemeindebevollmächtigten''' und dem '''Magistrat''':
Fürth bekam [[1818]], mit der Erhebung zur "Stadt Erster Klasse", somit eine eigene Stadtverwaltung mit einem Zweikammersystem - dem Kollegium der '''Gemeindebevollmächtigten''' und dem '''Magistrat''':


* Die Gemeindebürger (das Bürgerrecht war an Haus-, Grund-, oder Gewerbesteuer gebunden) wählten über Wahlmänner die Gemeindebevollmächtigten (vergleichbar mit dem heutigen [[Stadtrat]]). Dieses Kollegium umfasste 36 Sitze, davon mussten sechs jüdische Vertreter sein. Die Gemeindebevollmächtigten wählten wiederum die Magistratsräte.
* Die Gemeindebürger (das Bürgerrecht war an Haus-, Grund-, oder Gewerbesteuer gebunden) wählten über Wahlmänner die [[Gemeindebevollmächtigter|Gemeindebevollmächtigten]] (vergleichbar mit dem heutigen [[Stadtrat]]). Dieses Kollegium umfasste 36 Sitze, davon mussten sechs jüdische Vertreter sein. Die Gemeindebevollmächtigten wählten wiederum die [[Magistratsrat|Magistratsräte]].


* Der Magistrat der Stadt Fürth umfasste 10 bzw. 12 Sitze, davon mussten zwei jüdische Vertreter sein. (Der Magistrat ist heute mit den Referenten vergleichbar.) Die Magistratsräte bestimmten zwei rechtskundige Räte und zwei Bürgermeister.
* Der Magistrat der Stadt Fürth umfasste 10 bzw. 12 Sitze, davon mussten zwei jüdische Vertreter sein. (Der Magistrat ist heute mit den Referenten vergleichbar.) Die Magistratsräte bestimmten zwei rechtskundige Räte und zwei Bürgermeister.
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* [[Magistratsrat|bekannte Magistratsräte der Stadt Fürth]]
* [[Magistratsrat|bekannte Magistratsräte der Stadt Fürth]]
* [[Gemeindebevollmächtigter|Liste der Gemeindebevollmächtigten]]
* [[Gemeindebevollmächtigter|Liste der Gemeindebevollmächtigten]]
* [[Munizipalrat|Liste der Munizipalräte]]
* [[Bürgermeister]]
* [[Bürgermeister]]
* [[Stadtrat]]
* [[Stadtrat]]