Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Kapitulation [[1945]] ===
=== Kapitulation [[1945]] ===
[[Datei:Waffenabgabe Rathaus 1945.jpg|thumb|right|Waffenabgabe am Rathaus nach der Kapitulation]]Der Zweite Weltkrieg, und damit auch die Alleinherrschaft der NSDAP, waren in und für Fürth am ''Donnerstag, den [[19. April]] [[1945]]'' zu Ende, als der kommissarische Oberbürgermeister Dr. [[Karl Häupler]] die [[Kapitulation von Fürth]] unterzeichnete.
[[Datei:Waffenabgabe Rathaus 1945.jpg|thumb|right|Waffenabgabe am Rathaus nach der Kapitulation]]Der Zweite Weltkrieg, und damit auch die Alleinherrschaft der NSDAP, waren in und für Fürth am ''Donnerstag, den [[19. April]] [[1945]]'' zu Ende, als der kommissarische Oberbürgermeister Dr. [[Karl Häupler]] die [[Kapitulation von Fürth]] unterzeichnete.  
 
== Auflösung der NSDAP ==
Mit dem Zusammenbruch des NS-Staates stellte die Partei ihre Tätigkeit ein, so auch in Fürth nach der Kapitulation am [[19. April]] [[1945]]. Vermutlich bestand noch genug Zeit vor dem Einmarsch der Alliierten, alle belastenden Unterlagen und Papiere der NS-Organisation einer Vernichtung zu zuführen, da weitesgehend keine Unterlagen aus dieser Zeit in den Archiven vorhanden sind, wie z.B. NSDAP-Mitglieder-Listen und Sitzungsprotokolle der Kreisleitung. Es existieren im [[Stadtarchiv]] lediglich ein paar Unterlagen der NSDAP-Fürth, die als Nachlass dem Archiv angeboten wurden<ref>Stadt Archiv Fürth - Nachlass 6 - Kreisleitung der NSDAP Fürth (NL 6 1-4)</ref>. So wurde beim Verkauf eines Hauses in Markt Erlbach auf dem Dachboden einige Unterlagen gefunden, die u.a. die Mitglieder der NSDAP in Ammerndorf aufzeigen, sowie den allgemeinen Schriftverkehr mit dem damaligen Ortsgruppenleiter in Markt Erlbach und der Kreisleitung in Fürth. Weiterhin existieren noch einige Unterlagen der NSDAP Fürth aus dem Nachlass Hans Donhauser, der Sekretär der Ortsgruppe von Fürth war<ref>Stadt Archiv Fürth - Nachlass 6 - Kreisleitung der NSDAP Fürth (NL 35)</ref>.
 
Am [[10. Oktober]] [[1945]] wurde die NSDAP mit allen Gliederungen und angeschlossenen Verbänden durch das Kontrollratsgesetz Nr. 2 des Alliierten Kontrollrates verboten. Die Partei wurde in den Nürnberger Prozessen [[1946]] zur „verbrecherischen Organisation“ erklärt. Alle ehemaligen Mitglieder der NSDAP, bzw. deren Gliederungen, waren angehalten nach dem „Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus“ vom 5. März 1946 eine entsprechenden Meldebogen auszufüllen, und sich im Rahmen von sog. [[Entnazifizierung in Fürth|Spruchkammer]]verfahren einer strukturierten [[Entnazifizierung in Fürth|Entnazifizierung]] zu stellen.
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