Naturdenkmäler (Überblick): Unterschied zwischen den Versionen

Aus FürthWiki

Querverweise
Keine Bearbeitungszusammenfassung
(Querverweise)
Zeile 27: Zeile 27:
== Strafen ==
== Strafen ==
Bis zu 50 000 Euro Geldbuße sieht der Gesetzgeber für den Fall vor, dass die Vorschriften nicht eingehalten werden. Wird ein Naturdenkmal gar beschädigt oder zerstört, so kann gemäß StGB eine Geldstrafe oder gar Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren verhängt werden.
Bis zu 50 000 Euro Geldbuße sieht der Gesetzgeber für den Fall vor, dass die Vorschriften nicht eingehalten werden. Wird ein Naturdenkmal gar beschädigt oder zerstört, so kann gemäß StGB eine Geldstrafe oder gar Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren verhängt werden.
==Querverweise==
* [[Sühnekreuz]]


== Quellen ==
== Quellen ==
2.686

Bearbeitungen