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:*''1884: Vom Oberlandesgerichte wurde das Urtheil in Sachen der Stadtgemeinde Fürth gegen die Nürnberger Sodafabrik verkündet. Es handelte sich um die vom Magistrate verlangte Entfernung der von der Fabrik bis zur [[Pegnitz]] führenden Leitungsrohre, soweit eine Strecke auf dem Doos-Dambacher Wege in Frage kommt. Während das Landgericht zu Gunsten der Sodafabrik entschieden hatte, lautet das Urtheil des Oberlandesgerichtes zu Gunsten des Magistrates. [...]. In der Magistratssitzung vom 11. Dez. theilte in Sachen Stadtgemeinde Fürth gegen die Sodafabrik der Seitens der Gemeinde aufgestellte Anwalt Dr. Pemsel mit, daß die von der Sodafabrik eingelegte Revision vom Oberlandesgericht als unbegründet zurückgewiesen worden ist. Somit hat die Stadtgemeinde den langwierigen Prozeß entgiltig gewonnen. | :*''1884: Vom Oberlandesgerichte wurde das Urtheil in Sachen der Stadtgemeinde Fürth gegen die Nürnberger Sodafabrik verkündet. Es handelte sich um die vom Magistrate verlangte Entfernung der von der Fabrik bis zur [[Pegnitz]] führenden Leitungsrohre, soweit eine Strecke auf dem Doos-Dambacher Wege in Frage kommt. Während das Landgericht zu Gunsten der Sodafabrik entschieden hatte, lautet das Urtheil des Oberlandesgerichtes zu Gunsten des Magistrates. [...]. In der Magistratssitzung vom 11. Dez. theilte in Sachen Stadtgemeinde Fürth gegen die Sodafabrik der Seitens der Gemeinde aufgestellte Anwalt Dr. Pemsel mit, daß die von der Sodafabrik eingelegte Revision vom Oberlandesgericht als unbegründet zurückgewiesen worden ist. Somit hat die Stadtgemeinde den langwierigen Prozeß entgiltig gewonnen. | ||
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