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Die beiden Änderungen bedingten eine neue Zeichnung und neue Ätzung des Druckstocks für das Siegel. Nachdem Professor Hupp die Punkte im Februar 1938 in einem neuen Entwurf umgesetzt hatte, wurde die Genehmigung des Reichsstatthalters in Bayern im März [[1938]] eingeholt. Gleichzeitig sollte das Stadtwappen auch auf die Stadtflagge zu einer offiziellen Festlegung kommen. Deren Streifen wurden in weiß/grün/weiß vorgeschlagen. Die Prüfung zog sich anschließend bis [[1939]] hin, wobei verschiedenen Varianten der Stadtflagge erarbeitet wurden. | Die beiden Änderungen bedingten eine neue Zeichnung und neue Ätzung des Druckstocks für das Siegel. Nachdem Professor Hupp die Punkte im Februar 1938 in einem neuen Entwurf umgesetzt hatte, wurde die Genehmigung des Reichsstatthalters in Bayern im März [[1938]] eingeholt. Gleichzeitig sollte das Stadtwappen auch auf die Stadtflagge zu einer offiziellen Festlegung kommen. Deren Streifen wurden in weiß/grün/weiß vorgeschlagen. Die Prüfung zog sich anschließend bis [[1939]] hin, wobei verschiedenen Varianten der Stadtflagge erarbeitet wurden. | ||
Mit Erlass des Reichsstatthalters in Bayern Franz von Epp wurde am 15. März 1939 das neue Stadtwappen genehmigt. Gleichzeitig genehmigte von Epp ebenfalls eine eigene Fahne mit den Farben weiß-grün. Allerdings war die Fahne in weiß/grün/weiß/grün/weiß, also fünf-fach gestreift. Daran hat sich die Stadt später nicht gehalten, sondern nur die vorher üblichen zwei Streifen verwendet. Allerdings hieß es im Genehmigungsschreiben vom 13. März 1939 auch nur: ''Gleichzeitig verleihe ich der Stadt Fürth das Recht, eine eigene Flagge in den Farben weiß-grün zu führen.''<ref>Stadtarchiv Fürth, Akte 021.279, Wappen, Flaggen und Dienstsiegel, Korrespondenz</ref> | Mit Erlass des Reichsstatthalters in Bayern, Franz von Epp, wurde am 15. März 1939 das neue Stadtwappen genehmigt. Gleichzeitig genehmigte von Epp ebenfalls eine eigene Fahne mit den Farben weiß-grün. Allerdings war die Fahne in weiß/grün/weiß/grün/weiß, also fünf-fach gestreift. Daran hat sich die Stadt später nicht gehalten, sondern nur die vorher üblichen zwei Streifen verwendet. Allerdings hieß es im Genehmigungsschreiben vom 13. März 1939 auch nur: ''Gleichzeitig verleihe ich der Stadt Fürth das Recht, eine eigene Flagge in den Farben weiß-grün zu führen.''<ref>Stadtarchiv Fürth, Akte 021.279, Wappen, Flaggen und Dienstsiegel, Korrespondenz</ref> | ||
Das neue Stadtwappen, entworfen von Prof. Otto Hupp, sei ''zur vollen Zufriedenheit'' der Stadt Fürth ausgefallen. Darüber freute sich auch der Schöpfer in seinem Schreiben vom [[26. April]] [[1939]] gegenüber der Stadt Fürth. | |||
== Deutung des dreiblättrigen Kleeblatts == | == Deutung des dreiblättrigen Kleeblatts == |