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Die Stadtfahne ist ''weiß-grün'', obwohl diese Anordnung den heraldischen Regeln widerspricht. Auf diesen Umstand verwies schon der Archivdirektor Schwammberger. Nach heraldischem Brauch und den staatlichen Vorschriften hat die Farbe der Wappenfigur (hier: Kleeblatt in Grün) derjenigen des Feldes (Silber bzw. Weiß) | Die Stadtfahne ist ''weiß-grün'', obwohl diese Anordnung den heraldischen Regeln widerspricht. Auf diesen Umstand verwies schon der Archivdirektor [[Schwammberger]]. Nach heraldischem Brauch und den staatlichen Vorschriften hat die Farbe der Wappenfigur (hier: Kleeblatt in Grün) derjenigen des Feldes (Silber bzw. Weiß) vorzugehen. Nachdem es aber andersherum stets der Brauch war, blieb es in Fürth bei der überlieferten Form. Das bedeutet, bei einer wehenden Fahne an einem Mast muss die weiße Farbe oben und die grüne unten sein. Wenn die Fahne senkrecht nach unten hängt, muss weiß links sein. | ||
Im städtischen Schriftverkehr - mit Anträgen zur Überlassung eines Wappenabdrucks - findet sich ein Schreiben vom [[31. Oktober]] [[1952]] des städtischen Referats VII, in dem ausgeführt wird:<ref>Stadtarchiv Fürth, Akte 021.279, Wappen, Flaggen und Dienstsiegel, Korrespondenz</ref> | Im städtischen Schriftverkehr - mit Anträgen zur Überlassung eines Wappenabdrucks - findet sich ein Schreiben vom [[31. Oktober]] [[1952]] des städtischen Referats VII, in dem ausgeführt wird:<ref>Stadtarchiv Fürth, Akte 021.279, Wappen, Flaggen und Dienstsiegel, Korrespondenz</ref> |