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Den ersten Schritt machte diesmal der 1. Bürgermeister der Stadt [[Nürnberg]], Dr. Hermann Luppe, der dies ebenfalls mit einer Denkschrift begründete. Die konkreten Vorschläge von ihm wurden im ''Ausschuss zur Förderung des Zusammenschlusses'' am [[28. Oktober]] [[1921]] eingebracht, beraten und mit einer Gegenstimme beschlossen (die Gegenstimme kam vom Fürther [[Stadtrat]] und Stadtpfarrer [[Paul Fronmüller|Fronmüller]]). Oberregierungsrat Otto Dorn informierte als Geschäftsführer des Ausschusses in einer Stadtdratssitzung am [[1. Dezember]] [[1921]], dass das Bay. Ministerium der Bildung einer ''Einheitsgemeinde'' nicht im Wege stehen würde. <ref>Adolf Schwammberger: Fürth von A bis Z. Ein Geschichtslexikon. Fürth: Selbstverlag der Stadt Fürth, 1968, S. 106</ref> | Den ersten Schritt machte diesmal der 1. Bürgermeister der Stadt [[Nürnberg]], Dr. Hermann Luppe, der dies ebenfalls mit einer Denkschrift begründete. Die konkreten Vorschläge von ihm wurden im ''Ausschuss zur Förderung des Zusammenschlusses'' am [[28. Oktober]] [[1921]] eingebracht, beraten und mit einer Gegenstimme beschlossen (die Gegenstimme kam vom Fürther [[Stadtrat]] und Stadtpfarrer [[Paul Fronmüller|Fronmüller]]). Oberregierungsrat Otto Dorn informierte als Geschäftsführer des Ausschusses in einer Stadtdratssitzung am [[1. Dezember]] [[1921]], dass das Bay. Ministerium der Bildung einer ''Einheitsgemeinde'' nicht im Wege stehen würde. <ref>Adolf Schwammberger: Fürth von A bis Z. Ein Geschichtslexikon. Fürth: Selbstverlag der Stadt Fürth, 1968, S. 106</ref> Luppe hatte in der Denkschrift folgende Punkte zur Frage der Rechtsform der Einheitsgemeinde ausgewiesen: | ||
1) Die Stadt Fürth darf durch die Einheitsgemeinde in ihrer Entwicklung nicht zur Vorstadt oder reinen Arbeiterstadt herabgedrückt werden, sondern muß fortschrittlich zum Großstadtteil weiterentwickelt werden. Der Name der Einheitsgemeinde hat fortan "Nürnberg-Fürth" zu lauten. | |||
2) Die Selbständigkeit der örtlichen Selbstverwaltung muß durch weitgehende Dezentralisation möglichst erhalten bleiben. Behufs Erfüllung der Bediungen unter 1) hat der Ausbau und die Entwicklung des zu vereinigten Stadtbezirks Fürth wie bei weiterlaufender völlig selbständiger Verwaltung zu geschehen, und ist die Sicherstellung in dieser Richtung durch staatsaufsichtlich gerantierten Vereinigungsvertrag bezüglich der verschiedenen Ausbau- und Entwicklungsgebiete der Stadt festzulegen. <ref>Herbert Schnittger: Die Eingemeindungsverhandlungen zwischen Nürnberg und Fürth von 1900 bis 1933, Fürth, 1952, S 74 ff. </ref> | |||
Oberbürgermeister Dr. [[Robert Wild]], der inzwischen einer Eingemeindung postiv gegenüber stand, stellte dies im [[Stadtrat]] im Dezember [[1921]] zur Abstimmung. Für eine Eingemeindung fanden sich nach einer fast 20stündigen (!) Debatte 30 Stimmen, dagegen sprachen sich lediglich 12 Stimmen aus <ref>Adolf Schwammberger: Fürth von A bis Z. Ein Geschichtslexikon. Fürth: Selbstverlag der Stadt Fürth, 1968, S. 106</ref>. | Oberbürgermeister Dr. [[Robert Wild]], der inzwischen einer Eingemeindung postiv gegenüber stand, stellte dies im [[Stadtrat]] im Dezember [[1921]] zur Abstimmung. Für eine Eingemeindung fanden sich nach einer fast 20stündigen (!) Debatte 30 Stimmen, dagegen sprachen sich lediglich 12 Stimmen aus <ref>Adolf Schwammberger: Fürth von A bis Z. Ein Geschichtslexikon. Fürth: Selbstverlag der Stadt Fürth, 1968, S. 106</ref>. |