FürthWiki:Löschdiskussion: Unterschied zwischen den Versionen

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== [[:Datei:Evi Kurz 2018.jpg]] ==
Evi Kurz hat mich ultimativ ohne weitere Begründung (außer, dass sie damit nicht einverstanden ist) mit E-Mail vom 28.5.18 aufgefordert, das Bild [[:Datei:Evi Kurz 2018.jpg]] zu löschen.
<small>"Ich fordere Sie hiermit auf - zunächst auf diesem Weg – dieses Foto sofort wieder aus dem Netz zu nehmen und im Netz zu löschen. Jegliche weitere Verbreitung untersage ich Ihnen hiermit ebenfalls. Wenn Sie dies nicht innerhalb von zwei Tagen veranlassen, werde ich weitere Schritte gegen Sie einleiten"</small>
Ein Benutzer "Behling" hat auf der Seite des Fotos Löschvorlagen eingefügt, die [[Benutzer: Doc Bendit]] wieder gelöscht hat. Als Persönlichkeit des öffentlichen Lebens hat Frau Kurz wohl kein Recht auf Löschung, das Bild wurde auch auf einer öffentlichen Veranstaltung im öffentlichen Raum aufgenommen (siehe
[http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=39434&pos=0&anz=1 Bundesgerichtsurteil]), aber weil ich keinen Ärger will, beantrage ich die Löschung. Grüße --[[Benutzer:Alexander Mayer|alexander.mayer.7739]] ([[Benutzer Diskussion:Alexander Mayer|Diskussion]]) 11:09, 28. Mai 2018 (CEST)
=== Löschdiskussion ===
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=== Stellungnahme des Kuratoriums ===
* '''1''': Frau Evi Kurz ist aufgrund ihrer Tätigkeiten und ihres Einflusses Person des öffentlichen Lebens. Sie hat sich selbst durch ihre journalistischen und gesellschaftspolitischen Arbeiten zu den Brüdern Kissinger, als Initiatorin des  Ludwig-Erhard-Initiativkreis Fürth e. V., Vorstandsvorsitzende der Stiftung Ludwig-Erhard-Haus u. a. in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt und tritt bei öffentlichen Anlässen im Beisein von Spitzenpolitikern gerne öffentlich auf: So existieren Fotos von der Eröffnung des Ludwig-Erhard-Zentrums mit Bundespräsident Steinmeier, Ministerpräsident Söder und Oberbürgermeister Jung. Eine Löschung könnte in Frage kommen, wenn die Darstellung ihrer Person grob die Grenzen des Sittenwidrigen, der Ehrenrührigkeit oder der Intimsphäre übertreten würde, oder die Umstände der Aufnahme unzulässig sind. Das Foto mag der Betroffenen mutmaßlich nicht gefallen, eine objektive Grenzübertretung zum Unzulässigen ist jedoch in keiner Art und Weise gegeben. Es wurde ferner im öffentlichen Raum im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung aufgenommen. Im Rahmen der dargestellten Grenzen existiert kein Anspruch auf eine ausschließlich dem Dargestellten gefällige Art und Weise. Als Person des öffentlichen Lebens hat die Antragstellerin somit keinen Anspruch auf eine Löschung des Fotos. Wünscht der Urheber des Fotos, Dr. Alexander Mayer, hingegen die Löschung, so ist diesem Wunsch stattzugeben. Ich bitte diesbezüglich um eine Erörterung des Urhebers. --[[Benutzer:FürthWikiAdmin S|FürthWikiAdmin S]] ([[Benutzer Diskussion:FürthWikiAdmin S|Diskussion]]) 14:10, 28. Mai 2018 (CEST)
:: Ich glaube zwar nicht, dass Kurz durchkommen würde, aber Geld regiert die Welt, auch vor Gericht, wie die teilweise Revision des o.g. Urteils zeigte, wenn auch bei anderen Voraussetzungen: "An die Stelle feststehender Voraussetzungen tritt nun jeweils eine Einzelfallentscheidung, ob eine Abbildung als zeitgeschichtlich relevant gilt" (Konsequenz aus dem BGH Urteil 6. März 2007, Az. VI ZR 51/06, NJW 2007, 1977.). -  Ansonsten habe ich es beantragt, wie oben zu lesen ist. Nichts für ungut, mir gefällt das auch nicht, aber ich habe derzeit keinen Nerv für solche Geschichten. VG --[[Benutzer:Alexander Mayer|Alexander Mayer]] ([[Benutzer Diskussion:Alexander Mayer|Diskussion]]) 17:09, 28. Mai 2018 (CEST)
* '''2''': Auch nach meinem Dafürhalten besteht hier kein Anspruch auf Löschung, andererseits hat dieses (vielleicht unvorteilhafte) Foto m. E. auch keinen besonderen Dokumentationswert, der einen irgendwie gearteten Streitaufwand seitens FürthWiki rechtfertigen würde. Insoweit würde auch ich dem Vorschlag des Fotografen folgen und die Löschung befürworten.--[[Benutzer:Aquilex|Aquilex]] ([[Benutzer Diskussion:Aquilex|Diskussion]]) 17:45, 28. Mai 2018 (CEST)
===Beschluss des Kuratoriums===
Die Antragstellerin besitzt keinen Anspruch auf eine Löschung der Aufnahme, da sie Person des öffentlichen Lebens ist und gegen den Antrags-Gegenstand keine rechtlichen Bedenken bestehen. Jedoch macht sich der Urheber der Aufnahme den Wunsch der Abgebildeten zueigen. Dem Urheber der Aufnahme steht ein Wunsch auf Löschung / Widerruf der Veröffentlichung zu. Die Aufnahme kann also ohne abschließende Beschlussfassung des Kuratoriums entfernt werden. --[[Benutzer:FürthWikiAdmin S|FürthWikiAdmin S]] ([[Benutzer Diskussion:FürthWikiAdmin S|Diskussion]]) 18:09, 28. Mai 2018 (CEST)
: Dann komme ich als Vorstandsmitglied und Admin dieser Aufforderung nach, und lösche hiermit das Bild. Danke für die rasche Behandlung ;-)  --[[Benutzer:Kasa Fue|Kasa Fue]] ([[Benutzer Diskussion:Kasa Fue|Diskussion]]) 18:28, 28. Mai 2018 (CEST)
:: Das ging ja besonders schnell, ohne vollständige Stellungnahme des Kuratoriums ;-) ..., das Foto war vielleicht wirklich uncharmant (wenn auch realistisch), sorry an Frau Kurz, aber man sollte sich nun umgekehrt die Frage stellen, ob sich FürthWiki als Plattform für PR-Fotos wie [[:Datei:Evi Kurz 2010.jpg]] hergeben will. --[[Benutzer:Alexander Mayer|Alexander Mayer]] ([[Benutzer Diskussion:Alexander Mayer|Diskussion]]) 21:29, 28. Mai 2018 (CEST)


==[[Die zwangsversteigerten Doppelhaushälften]]==
==[[Die zwangsversteigerten Doppelhaushälften]]==
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