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* Nur verständnishalber: Das ist doch ganz explizit § 23 I 3 ? -- [[Benutzer:FürthWikiAdmin S|FürthWikiAdmin S]] ([[Benutzer Diskussion:FürthWikiAdmin S|Diskussion]]) 14:56, 11. Jun. 2018 (CEST) | * Nur verständnishalber: Das ist doch ganz explizit § 23 I 3 ? -- [[Benutzer:FürthWikiAdmin S|FürthWikiAdmin S]] ([[Benutzer Diskussion:FürthWikiAdmin S|Diskussion]]) 14:56, 11. Jun. 2018 (CEST) | ||
* Das KunstUrhG gilt neben der EU-Datenschutz-Grundverordnung weiter; insofern dürfen m. E. Fotos von Versammlungen, Demonstrationen, etc. weiter ohne weitere Einwilligung des/der Abgebildeten verbreitet werden.--[[Benutzer:Aquilex|Aquilex]] ([[Benutzer Diskussion:Aquilex|Diskussion]]) 08:29, 12. Jun. 2018 (CEST) | * Das KunstUrhG gilt neben der EU-Datenschutz-Grundverordnung weiter; insofern dürfen m. E. Fotos von Versammlungen, Demonstrationen, etc. weiter ohne weitere Einwilligung des/der Abgebildeten verbreitet werden.--[[Benutzer:Aquilex|Aquilex]] ([[Benutzer Diskussion:Aquilex|Diskussion]]) 08:29, 12. Jun. 2018 (CEST) | ||
* Ich wiederhole einfach die Frage vom 11. Juni vom Doc Bendit --- wie geht´s hier weiter? Persönlich würde ich mich der Meinung vom Aquilex anschließen, so dass es zumindest aus meiner Sicht aktuell keinen Grund für eine Löschung gibt. Das letzte Wort hat allerdings das Kuratorium ;-) --[[Benutzer:Kasa Fue|Kasa Fue]] ([[Benutzer Diskussion:Kasa Fue|Diskussion]]) 15:01, 25. Jun. 2018 (CEST) | |||
===Beschluss des Kuratoriums=== | ===Beschluss des Kuratoriums=== |