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Das erste '''Dompropsteiliche Amtshaus''' befand sich bis [[1683]] in der [[Königstraße]] 6. Nachher wurde es verkauft und als Privathaus benutzt. Der erste Besitzer hieß [[Michael Messelhäuser|Messelhäuser]], danach kam es an einen gewissem Steger, der eine Krämerei darin einrichtete. Bis ins 19. Jahrhundert konnte man noch die ehemaligen Gefängnisse erkennen.<ref>[[Fronmüllerchronik]], 1887, S. 107</ref> | Das erste '''Dompropsteiliche Amtshaus''' befand sich bis [[1683]] in der [[Königstraße]] 6. Nachher wurde es verkauft und als Privathaus benutzt. Der erste Besitzer hieß [[Michael Messelhäuser|Messelhäuser]], danach kam es an einen gewissem Steger, der eine Krämerei darin einrichtete. Bis ins 19. Jahrhundert konnte man noch die ehemaligen Gefängnisse erkennen.<ref>[[Fronmüllerchronik]], 1887, S. 107</ref> | ||
Dieses Gebäude wurde im Rahmen der [[Flächensanierung]] abgerissen. | Dieses Gebäude wurde im Rahmen der [[Flächensanierung]] abgerissen. | ||
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Das jüngere Amtshaus in der [[Gustavstraße 65]] wurde [[1681]]/[[1682|82]] an der Stelle eines Wirtshauses errichtet. Vor der Eröffnung kam es zu einer blutigen Schlägerei zwischen den Handwerkern, die sich um ihre Zuständigkeiten stritten (siehe Chronik-Eintrag [[1682#Fronmüllerchronik|1682]]). | Das jüngere Amtshaus in der [[Gustavstraße 65]] wurde [[1681]]/[[1682|82]] an der Stelle eines Wirtshauses errichtet. Vor der Eröffnung kam es zu einer blutigen Schlägerei zwischen den Handwerkern, die sich um ihre Zuständigkeiten stritten (siehe Chronik-Eintrag [[1682#Fronmüllerchronik|1682]]). | ||
Es war Sitz des [[Bambergischer Amtmann|Amtmannes]] der [[Bistum Bamberg|Dompropstei Bamberg]], Vertreter eines der drei Herren in Fürth ([[Dreiherrschaft]]). Hier wurden zur Zeit der Dreiherrschaft immer am 2. Weihnachtsfeiertag die acht [[Bürgermeister (Dreiherrschaft)|Bürgermeister]] gewählt. | Es war Sitz des [[Bambergischer Amtmann|Amtmannes]] der [[Bistum Bamberg|Dompropstei Bamberg]], Vertreter eines der drei Herren in Fürth ([[Dreiherrschaft]]). Hier wurden zur Zeit der Dreiherrschaft immer am 2. Weihnachtsfeiertag die acht [[Bürgermeister (Dreiherrschaft)|Bürgermeister]] gewählt. |