Burgfarrnbacher Mühle: Unterschied zwischen den Versionen

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→‎1897 - 1903: Pächter Georg Schwab aus Langenzenn: Korrektur bei Getreideputzerei-Entschädigung
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Schließlich wurde doch Georg Schwab als Mühlpächter gewählt; am 19. September 1896 schloss er den Pachtvertrag für 12 Jahre. Die zu leistende Kaution wurde zu 1600 Mark mit einer Verzinsung von 4 % vereinbart; der jährliche Pachtschilling betrug für das erste und zweite Jahr 1550 Mark, für die übrige Pachtzeit 1600 Mark.
Schließlich wurde doch Georg Schwab als Mühlpächter gewählt; am 19. September 1896 schloss er den Pachtvertrag für 12 Jahre. Die zu leistende Kaution wurde zu 1600 Mark mit einer Verzinsung von 4 % vereinbart; der jährliche Pachtschilling betrug für das erste und zweite Jahr 1550 Mark, für die übrige Pachtzeit 1600 Mark.


Die Übergabe der Pachtobjekte fand am 28. Dezember 1896 statt. Es wurde dabei festgestellt, dass sich die Mühle ''„in gutem, betriebsfähigen Zustand befindet, was auch der neue Pächter Schwab anerkennt, sind Ansprüche an die abziehende Pächterin Bäumler nicht vorhanden“.'' Für die von Bäumler im Lauf der Pachtperiode auf eigene Kosten vorgenommenen Änderungen und Verbesserungen der Einrichtungen wurde eine Entschädigung von 1941 Mark zugebilligt. Diese wurden von der hohen Herrschaft übernommen, ebenso wie eine vom alten Pächter 1879 auf eigene Kosten in Höhe von 1875 Mark 75 Pf. angeschaffte Getreideputzerei, und dem neuen Pächter zur Nutzung überlassen.
Die Übergabe der Pachtobjekte fand am 28. Dezember 1896 statt. Es wurde dabei festgestellt, dass sich die Mühle ''„in gutem, betriebsfähigen Zustand befindet, was auch der neue Pächter Schwab anerkennt, sind Ansprüche an die abziehende Pächterin Bäumler nicht vorhanden“.'' Für die von Bäumler im Lauf der Pachtperiode auf eigene Kosten vorgenommenen Änderungen und Verbesserungen der Einrichtungen wurde eine Entschädigung zugebilligt und von der hohen Herrschaft übernommen, die jedoch nicht die vom alten Pächter 1879 auf eigene Kosten angeschaffte Getreideputzerei umfasste. Alle geänderten bzw. verbesserten Einrichtungen wurden dem neuen Pächter zur Nutzung überlassen.


Noch am gleichen Tag meldete das Gräflich von Pückler-Limpurg’sche Rentamt den neuen Pächter Schwab an das Kgl. Hauptzollamt Fürth, [[Luisenstraße 11]] wegen der Übertragung der bestehenden strafrechtlichen Verantwortlichkeit nach Artikel 53 Malzaufschlaggesetz vom 16. Mai 1868<ref>Königlich bayerisches Gesetz über den Malzaufschlag vom 16. Mai 1868 - [https://books.google.de/books?id=4PtAAAAAcAAJ&pg=PP1&dq#v=onepage&q&f=false online abrufbar]</ref>, welche das Amt mit Bescheid vom 30. Dezember 1896 genehmigte.
Noch am gleichen Tag meldete das Gräflich von Pückler-Limpurg’sche Rentamt den neuen Pächter Schwab an das Kgl. Hauptzollamt Fürth, [[Luisenstraße 11]] wegen der Übertragung der bestehenden strafrechtlichen Verantwortlichkeit nach Artikel 53 Malzaufschlaggesetz vom 16. Mai 1868<ref>Königlich bayerisches Gesetz über den Malzaufschlag vom 16. Mai 1868 - [https://books.google.de/books?id=4PtAAAAAcAAJ&pg=PP1&dq#v=onepage&q&f=false online abrufbar]</ref>, welche das Amt mit Bescheid vom 30. Dezember 1896 genehmigte.
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