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→Geschichte
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* Die Jüdische Gemeinde durfte zwei stimmberechtigte Vertreter in die Gemeindeversammlung schicken. | * Die Jüdische Gemeinde durfte zwei stimmberechtigte Vertreter in die Gemeindeversammlung schicken. | ||
Diese Privileg wurde der Jüdischen Gemeinde dann auch am [[2. März]] [[1719]] vom Dompropst [[Otto Philipp Freiherr von Guttenberg| Otto Philipp von Guttenberg]] erteilt. | Diese Privileg wurde der Jüdischen Gemeinde Fürth dann auch am [[2. März]] [[1719]] vom Dompropst [[Otto Philipp Freiherr von Guttenberg| Otto Philipp von Guttenberg]] erteilt. | ||
Dieses Regelwerk war einmalig zur damaligen Zeit! | Dieses Regelwerk war einmalig zur damaligen Zeit! |