Burgfarrnbacher Mühle: Unterschied zwischen den Versionen

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(→‎1863 - 1868: Pächter Johann Georg Friedrich Bloedel: Anmerkung zum Hauseigentum in Fürth)
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=== 1833 - 1839: Pächter Jakob Schmidt ===
=== 1833 - 1839: Pächter Jakob Schmidt ===
=== 1839 - 1862: Pächter Georg Güttler ===
=== 1839 - 1862: Pächter Georg Güttler ===
=== 1863 - 1868: Pächter Johann Georg Friedrich Bloedel ===
=== 1863 - 1868: Pächter Georg Friedrich Bloedel ===
Nach dem Umbau der Mühle im Jahr 1862, fortan von der gräflichen Verwaltung als Kunstmühle bezeichnet, ist ab Januar 1863 Johann Georg Friedrich Bloedel als Pächter aufgezogen. In den Akten fand sich kein Pachtvertrag, allerdings wird er an anderer Stelle mit Datum vom 4. Januar 1863 erwähnt. Das jährliche Pachtgeld betrug 800 Gulden. Der Mühlpächter Bloedel ist 1868 verstorben; seine namentlich nicht näher bezeichnete Witwe führte die Pacht nur kurze Zeit bis zum Ende des Jahres fort.
Nach dem Umbau der Mühle im Jahr 1862, fortan von der gräflichen Verwaltung als Kunstmühle bezeichnet, ist ab Januar 1863 Johann Georg Friedrich Bloedel (auch Blödel)<ref>Georg Friedrich Blödel, 1859 Pfragner in Burgfarrnbach war laut Adressbuch der Stadt Fürth zu dieser Zeit Eigentümer des unmittelbar neben dem Geleithaus gelegenen Hauses Nr. 20 im 1. Hauptdistrikt (Untere Königstraße), ursprünglich 1792 mit Nr. 4 bezeichnet, später Untere Königstraße 20, heute [[Königstraße 40]].
 
</ref> als Pächter aufgezogen. In den Akten fand sich kein Pachtvertrag, allerdings wird er an anderer Stelle mit Datum vom 4. Januar 1863 erwähnt. Das jährliche Pachtgeld betrug 800 Gulden. Der Mühlpächter Bloedel ist 1868 verstorben; seine namentlich nicht näher bezeichnete Witwe führte die Pacht nur kurze Zeit bis zum Ende des Jahres fort.


Im Pachtvertrag war geregelt worden, dass der Pächter die erforderlichen Boden- und Läufersteine auf eigene Kosten anschafft und bei Pachtabgang ihm bzw. seinen Hinterbliebenen der Wert der zurückbleibenden Mühlsteine von der gräflichen Renteikasse ersetzt wird. Nach Protokoll vom 25. Januar 1869 wurde von dieser ein Betrag von 179 f 30 kr. an Bloedel jr. ausbezahlt, als ''„in Gegenwart des Müllers Georg Bloedel jr., welcher nach eingezogener Erkundigung bei dem die Verlaßenschaft leitenden K. Notar Toussaint in Fürth, sich mit seiner Stifmutter und seinen Geschwistern wegen Uebernahme der saemmtlichen demselben im Eigenthum zugehoerigen Mühlutensilien geeinigt hat, und des neuen Mühlpaechters Joh. Braun von Zeilenreith b. Bayreuth die Ausmessung der zurückgebliebenen Mühlsteine vollzogen, und man mit dem Bloedel wegen des Preises übereingekommen war”''.
Im Pachtvertrag war geregelt worden, dass der Pächter die erforderlichen Boden- und Läufersteine auf eigene Kosten anschafft und bei Pachtabgang ihm bzw. seinen Hinterbliebenen der Wert der zurückbleibenden Mühlsteine von der gräflichen Renteikasse ersetzt wird. Nach Protokoll vom 25. Januar 1869 wurde von dieser ein Betrag von 179 f 30 kr. an Bloedel jr. ausbezahlt, als ''„in Gegenwart des Müllers Georg Bloedel jr., welcher nach eingezogener Erkundigung bei dem die Verlaßenschaft leitenden K. Notar Toussaint in Fürth, sich mit seiner Stifmutter und seinen Geschwistern wegen Uebernahme der saemmtlichen demselben im Eigenthum zugehoerigen Mühlutensilien geeinigt hat, und des neuen Mühlpaechters Joh. Braun von Zeilenreith b. Bayreuth die Ausmessung der zurückgebliebenen Mühlsteine vollzogen, und man mit dem Bloedel wegen des Preises übereingekommen war”''.
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