Urkunden von Konrad dem Frommen: Unterschied zwischen den Versionen
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Urkunden von Konrad dem Frommen (Quelltext anzeigen)
Version vom 18. April 2010, 17:44 Uhr
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Die Urkunden von [[1303]], [[1307]] und [[1314]] gaben die Vogteirechte über Fürth an das [[Bistum Bamberg]] zurück. | Die Urkunden von [[1303]], [[1307]] und [[1314]] gaben die Vogteirechte über Fürth an das [[Bistum Bamberg]] zurück. | ||
Die wichtigste dieser Urkunden war die von 1314, in der festgelegt wurde das die Abgaben nicht erhöht werden dürften. Auf dieses Recht pochten die Fürther bis zum Ende der [[Dreiherrschaft]], danach konnten sie es nicht mehr geltend machen. | |||
Die Zollern hatten die Vogteirechte um 1200 von den Grafen von Abenberg geerbt. Diese hatten die Vogtei Fürth vom Bistum Bamberg übertragen bekommen. | Die Zollern hatten die Vogteirechte um 1200 von den Grafen von Abenberg geerbt. Diese hatten die Vogtei Fürth vom Bistum Bamberg übertragen bekommen. | ||
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Der Bruder von Burggraf Konrad Burggraf Friedrich und in der Folgezeit weiterhin die Familie der Burggrafen, die nachmaligen [[Markgrafschaft Brandenburg-Ansbach| Markgrafen von Brandenburg-Ansbach]], erkannten diese Rückschenkung niemals an. | Der Bruder von Burggraf Konrad Burggraf Friedrich und in der Folgezeit weiterhin die Familie der Burggrafen, die nachmaligen [[Markgrafschaft Brandenburg-Ansbach| Markgrafen von Brandenburg-Ansbach]], erkannten diese Rückschenkung niemals an. | ||
Daraus entstanden dann | Daraus entstanden dann Streitigkeit über den Besitz Fürth. | ||
[[Kategorie: Fürth Urkunden]] | [[Kategorie: Fürth Urkunden]] |