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(→Geschichtlicher Überblick: Korrektur Rückkauf nach Prot. 14.06.1793) |
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== Besitz- und Pachtverhältnisse<ref> nach Archivakten StadtAFÜ Sign.-Nr. PLA 940, PLA 941 a und Konspekten von Rudolf Weiß, Amberg</ref> == | == Besitz- und Pachtverhältnisse<ref> nach Archivakten StadtAFÜ Sign.-Nr. PLA 940, PLA 941 a und Konspekten von Rudolf Weiß, Amberg</ref> == | ||
=== 1793: Rückkauf durch die Grafen Pückler-Limpurg === | |||
=== 1793 - 1833: Pächter Konrad Ullrich === | === 1793 - 1833: Pächter Konrad Ullrich === | ||
=== 1833 - 1839: Pächter Jakob Schmidt === | === 1833 - 1839: Pächter Jakob Schmidt === | ||
Bei der herrschaftlichen Rentei erschien am 30. April 1833 der ledige Müllergeselle Jakob Schmidt aus Burggrafenhof (heute Stadtteil von Langenzenn), 30 Jahre alt, unter Beistand seines Bruders Paul Schmidt aus Langenzenn. Er habe gehört, dass der alte Mühlpächter Ullrich die herrschaftliche Mühle verlassen will und wünsche die Pacht zu übernehmen, jedoch ohne förmliche öffentliche Ausschreibung. Dabei würde er sämtliche Pachtbedingungen, wie sie für den Müller Ullrich galten, „ebenfalls übernehmen und getreulich erfüllen“. Auf die Frage, wieviel er denn biete, offerierte er einen jährlichen Pachtschilling von 220 und eine Kaution von 600 Gulden. | |||
Darauf erkundigte sich am 17. Mai Konrad Soergel aus Ammerndorf, der angab das Müllerhandwerk erlernt zu haben, bei der gräflichen Renteiverwaltung nach der Fortführung der Mühlpacht, weil auch er vom bevorstehenden Abzug des alten Pachtmüllers gehört hatte. Nach Bekanntgabe der Pachtbedingungen wurde ihm gesagt, dass bereits ein Bewerber ein jährliches Pachtgeld von 220 f. geboten hat. Darauf äußerte Soergel: ''„Ich will es kurz machen und sogleich einen Pachtschilling von Zwei Hundert Vierzig Gulden unter der Bedingung offeriren, daß die Pachtzeit von Allerheiligen 1833 an auf 6 Jahre bestimmt werden möchte, wogegen ich die bestimmte Caution von 600 f. nach meinem Einzug bei der Rentey baar erlegen, auch den Pachtschilling in vierteljährigen Raten baar bezahlen will.“'' | |||
Aufgrund des höheren Angebots lud die Rentei am 20. Mai Jakob Schmidt vor, um von ihm zu hören, ob er nun sein Angebot erhöhen würde. Doch der lehnte mit den Worten ab: ''„ ... zu einem höheren Angebot kann ich mich nicht verstehen, denn man will doch dabei auch leben und einen rechtschaffenen Mann machen. Ich will daher von meinem Pachtvorhaben abstehen und dem künftigen Pachter dazu viel Glück wünschen.“'' | |||
Bei einer Durchreise durch Ammerndorf erkundigte sich Condominus Erlaucht Graf Louis von Pückler persönlich nach den Vermögensverhältnissen ''„des zur hiesigen Mül sich zur Erpachtung angemeldete Oeconom Conrad Sörgel“''. Dabei brachte er in Erfahrung, dass Soergel außer einem Haus sonst kein Vermögen besitzt. So beschloss man laut Konferenzprotokoll vom 25. Mai 1833, dass vor allem mit Jakob Schmidt verhandelt und versucht werden soll, ihn zu einem höheren Angebot zu bewegen. | |||
Schließlich meldete sich noch bei der Rentei am 1. Juni der Müllermeister Georg Friedrich Müller aus [[wikipedia:Kirchfembach|Kirchfembach]]. Auch er hatte von der frei werdenden Mühlpacht erfahren und sprach für seinen noch ledigen 26-jährigen ältesten Sohn Joseph vor, der auch das Müllerhandwerk erlernt hatte und auf der [[wikipedia:Sixtmühle|Sixtmühle]] bei Emskirchen in Arbeit stand. | |||
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=== 1839 - 1862: Pächter Georg Güttler === | === 1839 - 1862: Pächter Georg Güttler === | ||
Nachdem der Mühlpächter Jakob Schmidt am 3. Mai 1839 der gräflichen Rentei mitgeteilt hatte, dass er die Pacht ab Allerheiligen nur bei einem geminderten Pachtschilling weiterführen will, beschloss man in der Konferenz am 22. Mai (Teilnehmer: Graf und Condominus Louis v. Pückler-Limpurg, Hofrat Bandel, Rentamtmann Maier, Administrator Schmieg), dass diesem Ansinnen nicht entsprochen wird, sondern sofort die Neuverpachtung auf dem Weg der Ausschreibung erfolgen soll. So wurden am 30. Juni von der Rentei die Neuverpachtung der Mahl- und Sägemühle von Allerheiligen an für 9 Jahre bekannt gemacht und Pachtinteressenten für Freitag, den 26. Juli 1839 vormittags 9 Uhr in das Geschäftszimmer der Rentei eingeladen. Die Bekanntmachung erschien am 10. Juli in „Der Korrespondent von und für Deutschland“ und dem „Allgemeinen Intelligenz-Blatt der Stadt Nürnberg“, während diese im „[[Intelligenzblatt der Stadt Fürth|Intelligenz-Blatt der Stadt Fürth]]“ erst einen Tag später zu lesen war. Wie damals wohl üblich, wurde der Termin auch durch „Ausklingeln im hiesigen Ber.“ (Burgfarrnbach?) mit Handglocke bekannt gegeben, wie eine Notiz vermerkt. In den Pachtbedingungen (Entwurf vom 21. Juli 1839) stand unter § 16 geschrieben: ''„Der Pachtvertrag gelangt erst dann zur Rechtsgültigkeit, wenn von dem Paechter das bedungene Cautions-Capital ad 600 f. erlegt worden ist, ...“.'' | Nachdem der Mühlpächter Jakob Schmidt am 3. Mai 1839 der gräflichen Rentei mitgeteilt hatte, dass er die Pacht ab Allerheiligen nur bei einem geminderten Pachtschilling weiterführen will, beschloss man in der Konferenz am 22. Mai (Teilnehmer: Graf und Condominus Louis v. Pückler-Limpurg, Hofrat Bandel, Rentamtmann Maier, Administrator Schmieg), dass diesem Ansinnen nicht entsprochen wird, sondern sofort die Neuverpachtung auf dem Weg der Ausschreibung erfolgen soll. So wurden am 30. Juni von der Rentei die Neuverpachtung der Mahl- und Sägemühle von Allerheiligen an für 9 Jahre bekannt gemacht und Pachtinteressenten für Freitag, den 26. Juli 1839 vormittags 9 Uhr in das Geschäftszimmer der Rentei eingeladen. Die Bekanntmachung erschien am 10. Juli in „Der Korrespondent von und für Deutschland“ und dem „Allgemeinen Intelligenz-Blatt der Stadt Nürnberg“, während diese im „[[Intelligenzblatt der Stadt Fürth|Intelligenz-Blatt der Stadt Fürth]]“ erst einen Tag später zu lesen war. Wie damals wohl üblich, wurde der Termin auch durch „Ausklingeln im hiesigen Ber.“ (Burgfarrnbach?) mit Handglocke bekannt gegeben, wie eine Notiz vermerkt. In den Pachtbedingungen (Entwurf vom 21. Juli 1839) stand unter § 16 geschrieben: ''„Der Pachtvertrag gelangt erst dann zur Rechtsgültigkeit, wenn von dem Paechter das bedungene Cautions-Capital ad 600 f. erlegt worden ist, ...“.'' |