Reglement für gemeine Judenschafft: Unterschied zwischen den Versionen

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Das "'''Reglement für gemeine Judenschafft'''" war ein Privileg der [[Fiorda#Geschichte|Jüdischen Gemeinde Fürth]], das diese 1719 mit dem [[Bistum Bamberg|Dompropst von Bamberg]] ausgehandelt hatten.
[[Datei:0 Titel Reglement für gem Judenschafft.png|300px|right|"Reglement für gemeine Judenschafft" in Andreas Würfel: ''Historische Nachricht Von der Judengemeinde in dem Hofmarkt Fürth Unterhalb Nürnberg'', 1754]]
Das "'''Reglement für gemeine Judenschafft'''" war ein Privileg der [[Fiorda#Geschichte|Jüdischen Gemeinde Fürth]], das diese 1719 mit dem [[Bistum Bamberg|Dompropst von Bamberg]] ausgehandelt hatten.<ref>nach [[Hugo Barbeck]] wurde das Reglement am [[2. März]] [[1719]] von Domprobst von Guttenberg gegeben; siehe „[https://www.google.de/books/edition/Geschichte_der_Juden_in_N%C3%BCrnberg_und_F/QYA6AQAAMAAJ?hl=de&gbpv=1&dq=Eisik+Schul+Wagenseil&printsec=frontcover Geschichte der Juden in Nürnberg und Fürth]“, 1878, S. 55</ref>


Das Reglement schrieb alte Rechte der Fürther Juden fest. Die wichtigsten Rechte waren:
Das Reglement schrieb alte Rechte der Fürther Juden fest. Die wichtigsten Rechte waren:
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Diese Privileg wurde der Jüdischen Gemeinde Fürth dann auch am [[2. März]] [[1719]] vom Dompropst [[Otto Philipp Freiherr von Guttenberg| Otto Philipp von Guttenberg]] erteilt.
Diese Privileg wurde der Jüdischen Gemeinde Fürth dann auch am [[2. März]] [[1719]] vom Dompropst [[Otto Philipp Freiherr von Guttenberg| Otto Philipp von Guttenberg]] erteilt.


Die nachfolgenden Dompröpste versuchen zwar die Rechte einzuschränken oder ganz abzuschaffen, aber die Jüdische Gemeinde kämpfte um ihre Rechte vor dem [[Reichskammergericht]] in Wetzlar. Es ist aber nichts bekannt über einen Richterspruch.
Die nachfolgenden Dompröpste versuchten zwar die Rechte einzuschränken oder ganz abzuschaffen, aber die Jüdische Gemeinde kämpfte um ihre Rechte vor dem [[Reichskammergericht]] in Wetzlar. Über einen abschließenden Richterspruch ist allerdings nichts bekannt.
So hatte das ''Reglement'' bis [[1820]] Bestand, ehe das Bayerische Judenedikt in Fürth durchgesetzt wurde.  


Und so hatte es Bestand, bis [[1820]] das Bayerische Judenedikt in Fürth durchgesetzt wurde.
Das "Reglement für gemeine Judenschafft" war einmalig zur damaligen Zeit!


Das "Reglement für gemeine Judenschafft" war einmalig zur damaligen Zeit!
== Einzelnachweise ==
<references />
 
==Weblinks==
* Andreas Würfel: "''Reglement für gemeine Judenschafft in Fürth''", in: „Historische Nachricht von der Judengemeinde in dem Hofmarkt Fürth unterhalb Nürnberg : in zween Theilen ; sammt Übersetzung und Erläuterung ihres Tekunnos-Büchleins“. Frankfurt; Prag, 1754, 170 S. - Teilw. in hebr. Schrift. Digitalisiertes Exemplar der Bayerischen Staatsbibliothek München - [http://www.mdz-nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn=urn:nbn:de:bvb:12-bsb10521420-9 online] - hier 2. Capitel, § 5, Seite 11 - 21</br>
* Hugo Barbeck: „Reglement für gemeine Judenschaft in Fürth“ in: „[https://www.google.de/books/edition/Geschichte_der_Juden_in_N%C3%BCrnberg_und_F/QYA6AQAAMAAJ?hl=de&gbpv=1&dq=Eisik+Schul+Wagenseil&printsec=frontcover Geschichte der Juden in Nürnberg und Fürth]“, 1878, S. 55 - 58; Text in 39 Punkten.
* ''Das Reichskammergericht und die Juden des Heiligen Römischen Reiches. Geistliche Herrschaft und korporative Verfassung der Judenschaft in Fürth im Widerspruch'', Friedrich Battenberg, Schriftenreihe Gesellschaft für Reichskammergerichtsforschung Heft 13, Wetzlar 1992 - ISBN 3-935279-15-9 [https://intr2dok.vifa-recht.de/servlets/MCRFileNodeServlet/mir_derivate_00001668/PPN117964131.pdf online]


== Literatur ==
==Siehe auch==
* [[Fiorda]]


''Das Reichskammergericht und die Juden des Heiligen Römischen Reiches. Geistliche Herrschaft und korporative Verfassung der Judenschaft in Fürth im Widerspruch'', Friedrich Battenberg, Schriftenreihe Gesellschaft für Reichskammergerichtsforschung Heft 13, Wetzlar 1992 - ISBN 3-935279-15-9
==Bilder==
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[[Kategorie: Geschichte]]
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