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Im Königlich-Baierischen Regierungsblatt vom 7. April 1813 steht folgende Bekanntmachung: | Im Königlich-Baierischen Regierungsblatt vom 7. April 1813 steht folgende Bekanntmachung: | ||
:''(Lokal-Aufschlag zur Tilgung der Kriegsschulden in der Stadt Fürth betreffend) Wir Maximilian Joseph, von Gottes Gnaden König von Baiern. Nach dem Antrage Unsers General-Kommissariats des Rezat-Kreises genehmigen Wir, daß in der Stadt Fürth zur Tilgung der dortigen Lokal-Kriegsschulden ein Lokal-Bieraufschlag mit einem Pfenning von der Maß auf drei nacheinander folgende Jahre eingeführt werde; wonach das Erfoderliche zu verfügen, Uns aber jährlich die Rechnung über den Ertrag und die Verwendung dieses Lokal-Aufschlages vorzulegen ist. München den 31. März 1813. Max Joseph. Graf von Montgelas. Auf königlichen allerhöchsten Befehl der General-Sekretär Baumüller<ref>"Königlich-Baierisches Regierungsblatt" vom 7. April 1813</ref> | :''(Lokal-Aufschlag zur Tilgung der Kriegsschulden in der Stadt Fürth betreffend) Wir Maximilian Joseph, von Gottes Gnaden König von Baiern. Nach dem Antrage Unsers General-Kommissariats des Rezat-Kreises genehmigen Wir, daß in der Stadt Fürth zur Tilgung der dortigen Lokal-Kriegsschulden ein Lokal-Bieraufschlag mit einem Pfenning von der Maß auf drei nacheinander folgende Jahre eingeführt werde; wonach das Erfoderliche zu verfügen, Uns aber jährlich die Rechnung über den Ertrag und die Verwendung dieses Lokal-Aufschlages vorzulegen ist. München den 31. März 1813. Max Joseph. Graf von Montgelas. Auf königlichen allerhöchsten Befehl der General-Sekretär Baumüller<ref>"Königlich-Baierisches Regierungsblatt" vom 7. April 1813</ref> | ||
Die "Nürnberger Zeitung" berichtet 1842 dann in einer kurzen Notiz: | |||
:''In Fürth sind mit den Bierhellern innerhalb 15 Jahren zwei Kirchen, eine Brücke mit sechszehn Bogen, ein Schul- und ein Rathhaus (letzteres zu 60,000 fl. veranschlagt) und die sämmtlichen Cloaken der Stadt erbaut worden.<ref>"Nürnberger Zeitung" vom 25. Januar 1842</ref> | |||
==Siehe auch== | ==Siehe auch== |